Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin
- Journal
- Israelitisches Predigt- und Schul-Magazin
- Volume
- 1 (1834)
- Issue
- 12 (12.1834)
- Date
- 1834-12-01
- Page
- Seite 404 (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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Reihe der höherenBürger herauSzustoßen. Dahetr befreite ConstanM im Jahre 936 von dieftn Pflichten stmmtliche Geistliche»» und Vorsteher der Juden wieder"). Diese Gesetze wurden von den Kaisern Gratian, Balentinian und Th eo dosi us iiy»Jahre 389 »nd von A rkadius im Jahre 996^ wiederholt erlaffen.— Es ist bekannt, daß in den damDgen Zeiten zu jedem HauSstande Sklaven gehörten, die,käufllch,dieDienste der Domestiken, Tagelöhner und selbst der Handwerker Misteten. Es war daher ^ine harte Bedrückung fü^ die Juden, als man ihnen verbot, Sklaven zu kaufen und zu gebrauchen. Die Strafe der Consiseation aller Güter wurde von Constantius im Jahre A99 darauf gesetzt s). Zwar beschränkten dies die Kaiser Gratian, Balentinian und TheodosiuS auf christliche Sklaven, die, so viele deren Juden noch hätten, mit Lösegeld frei.gekauft werden sollten (384)6), ja Honoriüs gestattet iMn selbst christliche Sklavey, wenn sie an ihrer Neljgionsstbung nicht verhindert würden (415)7), jedoch eS bald zum andernmale (4^) ^), vnd wiederholt es mit HonoriuS 429 noch einmal'), ohne daß eS wohl demungeachtet sehr berücksichtigt worden sein wäg. — Ein dritter Schritt war demnächst das Verbot, daß Juden sich mit Christen verheiratheten, was von C o n st a n tju - mit Todesstrafe belegt ward (339) * <>). -) ib. Lex II, im Jahre SSt. Lvx IV. den Patriarchen in Babylonien, in Jerusalem), Primaten (^81 - r-,2^), Archisynagogen (NOM 'OMI), Presbyter (O^Pl), Hierei Synagogendiener (v'VM). S) Lid. I. Vit. IX. Lvx V. »)Lid. XVI Vit. VI». Lvx XV». °) ib. Vit. IX Lex ».