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Jeschurun · 1856-02-01 · Heft 5 (Februar 1856) · p. Seite 298

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 5 (Februar 1856)
Article
Tilsit [Nachricht]
Date
1856-02-01
Page
Seite 298 (sequence 4)
Language
German
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298 freien evangelischen Gemeinde angeschlossen hat, wurde vor einiger Zeit aufgefordert, in einer an sich nicht bedeutenden Sache einen Eid zu leisten; er weigerte sich jedoch dies zu thun, weil von dem Gerichte verlangt wurde, daß er nach jüdischem Ritus schwören solle — -also nach jenem Ritus, um dessenwillen er zum großen Theil aus der jüdischen Gemeinde gesetzlich ausgeschieden war. In dieser seiner Weigerung wurde er durch den jüdischen Geistlichen unterstützt, welcher seinerseits ebenfalls vor Gericht zu Protokoll erklärte, daß es ihm nach den Vorschriften seiner Religion durchaus unmöglich sei, einem Manne, der wie I., vom Judenthume abgefallen, bei der Eidesleistung in vorschriftsmäßiger Weise behülflich zu sein. Damit hielt man allgemein die Sache für abgemacht, um so mehr, als I. erklärt hatte, daß er seine Versicherung an Eides .Statt abzugeben bereit sei. Nicht destoweniger ist von dem König(. Apellationsgericht Insterburg in diesen Tagen ein neuer Termin zur Eidesleistung anberaumt worden, und zwar mit der bestimmten Ver- Warnung, daß I. bei fortgesetzter Weigerung so lange mit Gefängniß bestraft werden solle, bis er sich zur Ablegung des Eides nach jüdischem Ritus werde verstanden haben. So steht die Sache augenblicklich. Z. hat unterdessen, um sich vor dieser Zumuthung eines Unmöglichen zu wahren, noch einen Schritt gethan; er hat die Angelegenheit dem Königl. Obertribunal in Berlin zur Entscheidung vorgelegr. Wie diese EntscheLdüng ausfallen wird, soll seiner Zeit mitgetheilt werden. Es geht übngens in diesen Tagen von Seiten der hiesigen freien evangelischen Gemeinde eine schon früher beschlossene Petition an das Haus der Abgeordneten ab, in welcher dasselbe aufgefordert wird, die in Bezug auf die Eidesleistung unzweifelhaft vorhandene Lücke in der Gesetzgebung, wenn irgendmöglich, noch in diesjähriger Session auszufüllen. (N. Z.) Wien, 24 Januar. Schon vor einiger Zeit wurde die Nachricht besprochen, daß der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde aufgetragen worden sei, eine für israelitische Kinder allein bestimmte Volksschule zu errichten. Die Frage ist noch unerledigt; es soll deßfalls noch eine weitere Aeußerung von der Jsraelitengemeinde an die Behörde erstattet werden. (A. Z.) — Nach der Besiegung der Ungarn wurde bekanntlich den ungarischen jüdischen Gemeinden eine Contribution von einer Million Gulden auferlegt. Der auf Pesth repariirte Theil betrug 164,000 fl. Diese Million ist in der Folge zur Errichtung von Schulen bestimmt worden, und man sieht jetzt der Veröffentlichung der näheren Bestimmungen hierüber entgegen. (Däne. Isr.) Galacz, 19. Jan. Mordthat gehört hier zu Lande keineswegs unter die Todsünden, sondern vielmehr zur Lebenstagesordnung. Hauptsächlich sind es die Wohnungen der Juden, welche zur Aufführung derartiger Mordscenen am geeignetsten gefunden werden. Erst vor einigen Monaten fiel bei einer harmlosen jüdischen Hochzeit eine griechische

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