Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1855-1856)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1856)
- Article
- Oldenburg [Nachricht]
- Date
- 1856-02-01
- Page
- Seite 295 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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drückt, wie es nicht leicht anderswo Vorkommen mag', indem der jährliche Aufwand für jene Zwecke fast 700 Rthlr., mithin etwa 7 Rthlr. per Kopf betragt. Die neue Schulordnung wird indeß dieselben, wie nicht minder die hier wohnenden Katholiken, von der bisherigen Mitheranziehung zu evangelischen Schulzwecken befreien, indem darin auönahmlos das Prinzip festgestellt ist, daß die Kosten des Volkschulwesens bei dessen eonfessioneller Scheidung auch lediglich von. der betreffenden Confession getragen werden sollen. (F. I.) Jarocin, 18. Januar. In Betreff der Frage, ob Juden als Schieds männer zugelassen werden dürfen, hat auch das diesseitige Landrathsamt immer den Grundsatz festgehalten, daß die Verordnung von: 7. Juni 1841 durch die Verfassungsurkunde nicht aufgehoben sei, und daß der zu wählende Schiedsmann der christlichen Religion angehören müsse. In einem Specialfatle hat nunmehr die königl. Regierung zu Posen eine jeden Zweifel hebende Entscheidung getroffen, in welcher die Behörde erklärt: daß nach einer Mitteilung des k. Appellationsgericht.es zu Posen vom 28. Juni 1841 der Herr Justizmmister die Frage, ob Juden als Schiedsmänner wählbar seien, auf geschehene Anfrage bejaht hat, da sich die Affirmation schon aus dem Gesetze vom 23. Juni 1847 (Gesetzsammlung 1847, S. 263) und aus den ihm vorhergegangenen Staatsministrial-Verhandlungen ergebe, und daß das Staatsministerium bei der Berathung über den Entwurf des Gesetzes beschlossen .habe, die Juden zu Schiedsmännern allgemein zuzulassen. (Pos. Z.) Paris, im Januar. — Die angekündigte Rabbinerversammlüng hat zahlreichen Vermuthungen Raum gegeben. Wir kennen den Gegenstand dieser beabsichtigten Versammlung nicht. Den on dits zufolge würde es sich darum handeln, Veränderungen in den Gottesdienst einzuführen, Gesänge in der Landessprache, allsabbathliche Predigten, Abkürzun g oder Ausscheidung verschiedener Gebete u. s. w. Es wäre kindisch und unstatthaft über so vage Anzeigen eine Polemik ju beginnen. Allein wir wüßten auch nicht eine einzige Gemeinde in Frankreich die bei den rabbinischen Autoritäten um Kultusreformen eingekommen wäre. Es ist aber positives Prinzip, daß in religiösen Dingen keine Veränderung ohne ausdrückliches Verlangen und ohne das absolute und unabweisbare Bedürfniß der Majorität der Gemeindeglieder dekretirt werden kann. Unsere ehrwürdigen Oberrabbiner wissen übrigens ebensogut wie wir, daß, ein reformistisches Präcedenz einmal aufgestellt, das Prinzip der Reform auch nur durch den kleinsten Anfang geheiligt und eingeführt, es dann schwer bleibt eine Gränze zu ziehen und ein Ziel zu stecken; die folgende Rabbinerversammlung, durch keine Autorität der vorhergehenden gebunden, wird das Werk der gegenwärtigen Versammlung modisiciren, erweitern, zu ׳weit führen; und was in diesem Jahre nur als ein Unternehmen der Verbesserung erscheint, könnte im nächste!; Jahre das Werk des Umsturzes werden. Die vor fünfzig Jahren in Deutschla n d. wie ein