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Jeschurun · 1856-02-01 · Heft 5 (Februar 1856) · p. Seite 294

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Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 5 (Februar 1856)
Article
Wien [Nachricht]
Date
1856-02-01
Page
Seite 294 (sequence 2)
Language
German
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294 Mögen unsere Brüder ihnen bald und reichlich ihre Gaben für uns zustellen I Diese Gaben müßten aber speciell die einzige Bestimmung haden: B rod für die Hungernden zu schaffe^ Alle anderen Zwecke müßen für jetzt zurücktreten. Es gilt Leb en zu retten. Die Gigenwart kennt gebieterisch kein anderes Ziel. Möge dieser Hülferuf allerwärts die Gemüther unserer Brüder erreichen und möge rasche Hülfe unter Gottes Beistand der andringenden Noth begegnen! ' Den Lohn der Wohlthat kennt das wohlthätige Herz! Jerusalem, im December 1855. Wien, 19. Januar. — Das kaiserl. Patent, die neue Stellung der nicht katholichen Religionsbekenntnisse in Oesterreich betreffend, wird Ende dieses Monats veröffentlicht werden, da eS die allerh. Sanktion bereits erhalten hat. Rücksichtlich seines Inhaltes kann man Folgendes als gewiß betrachten: 1) Jede in Oesterreich anerkannte Religionsgesellschast hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, und 2) darf sie in der selbstständigen Verwaltung ihrer religiösen Angelegenheiten in keiner Weise und von Niemand gehindert werden. Was den Uebertritt von einem christlichen Religionsbekenntnisse zu einem anderen, und ferner die Ehen zwischen katholischen und nicht katholischen Brautleuten betrifft, so haben hier auch fernerhin die provisorischen Verfügungen vom Jahre 1849 zu gelten. Im Ganzen beruhen demnach die Bestimmungen des neuen Gesetzes auf liberalen Grundsätzen, und es ist nur zu wünschen, daß dieselben auch im Sinne der Regierung zur Ausführung-kommen. (K. Z.) Hr. Musaffir, ein Sohn des israelitischen Rabbiners zu Spalato, sungirt seit einigen Wochen als Assistent der Professur der italienischen Sprache und Literatur an der Universität zu Wien. Oldenburg, 19. Januar. Als vor einiger Zeit die hiesige israelitische Gemeinde einen neuen, verhältntßmäßig kostspieligen Synagogen- und Schulhausbau unternahm, erbat sie sich, in Betracht, daß ihre Angehörigen stets zu allen evangelischen Schullasten, soweit sie von det Stadtkaffe getragen worden, mitherangezogen seien, und bis vor wenigen Jahren sogar zu den evangelischen Kirchenlasten, soweit diese durch eine Consumtionsabgabe gedeckt worden, haben mitsteuern müssen, eine entsprechende Beihülfe aus der städtischen Kasse. Die städtische Vertretung fand das Gesuch in Recht und Billigkeit begründet und bewilligte eine Beihülse von 250 Rthlr., während der Magistrat dem Beschlüsse die Zustimmung verweigerte, weil kein besonderes Gesetz die Stadt dazu verpstichle und berechtige. Die Sache liegt gegenwärtig der Regierung zur Entscheidung vor. Die hiesige israelitische Gemeinde, welche etwa hundert Köpfe zählt, ist durch ihre Cultus- und Schullasten in einer Weise ge-

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