Rechenschafts-Bericht
- Journal
- Rechenschafts-Bericht
- Volume
- Zehnter Rechenschaftsbericht für das Verwaltungsjahr 1874 (1875)
- Date
- 1875-01-01
- Page
- Seite 34 (sequence 36)
- Language
- German
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der zur Verkeilung kommenden Summe; ein kinderloses Ehepaar l1/2 Theile; jedes Kind % Theil; elternlose Waisen erhalten ausser ihrem Kindestheile auch den entfallenden WittwenantheiL §§ 18-—20. Das Vereinsvermögen theilt sieh in den eisernen Fond, in den Verwendungsantheil des Jahres und in den Reservefond. — Der eiserne Fond, das Grundkapital, wird vermehrt durch die Einkaufsgelder, die Hälfte der Jahresbeiträge, durch Schenkungen uud Vermächtnisse, insofern für beide Letztere vom Greber oder Erblasser nicht andere Bestimmungen getroffen werden. — Den Verwendungsantheil des Jahres bilden die Zinsen des eisernen Fonds, sowie die andere Hälfte der Jahresbeiträge. — Der Reservefond ist der zur Bestreitung ausserordentlicher Unterstützungen in aussergewöhnlichen dringenden Fällen zu bildende Fond, der jährlich auf die Höhe von 900 Mark gebracht werden muss. § 24. Die Verwaltung besteht aus 9 Mitgliedern. Der ständige Sitz ist und bleibt zu Frankfurt a. M. und kann niemals nach einem anderen Orte verlegt werden. § 36. Am Schlüsse jedes Rechnungsjahres ernennt die Verwaltung aus der Mitte der VereinsmitgHeder drei Revisoren, welchen die vom Cassier aufzustellende Bilanz, sowie die Rechnungen und Belege, ferner die sämmtlichen Effecten und der Cassen-Baarvörrath des Vereins zur Prüfung vorzulegen sind. — Alljährlich werden Vermögensbilanz und Rechenschaftsbericht gedruckt und unter die Mitglieder vertheilt.