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Rechenschafts-Bericht · 1871-01-01 · Sechster Rechenschaftsbericht für das Verwaltungsjahr 1870 (1871) · p. Seite 4

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Journal
Rechenschafts-Bericht
Volume
Sechster Rechenschaftsbericht für das Verwaltungsjahr 1870 (1871)
Date
1871-01-01
Page
Seite 4 (sequence 7)
Language
German
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4 wurde von der Verwaltung Herrn Julius Bonn übertragen, welcher sich zu unserer Freude zur sofortigen Uebernahme desselben bereit erklärt hat. Zur besseren Kennzeichnung des Zweckes und der Wirksamkeit des Vereins erlauben wir uns, einen kurzen Auszug der Statuten mitzutheilen: 1) Der Name des Vereins ist „Achawa" (Verein zur Brüderlichkeit); der Sitz ist Frankfurt a. M. 2) Der Zweck des Vereins ist, seine dienstunfähig gewordenen Mitglieder, sowie die Hinterbliebenen von verstorbenen Mitgliedern zu unterstützen. 3) Das Bereinsvermögen wird gebildet a) aus den jährlichen Beiträgen, b) aus freiwilligen Spenden, Schenkungen und Vermächtnissen. 4) Das Vereinsvermögen theilt sich in den eisernen Fond, in den jährlichen Berwendungsantheil und in den Reservefond. 5) Der eiserne Fond ist unangreifbar und wird gebildet aus den Spenden, insofern der Geber darüber nicht anders bestimmt, Schenkungen, Legaten und dem Ueberschusse des Reservefonds, wie der Hälfte des jährlichen Verwendungsantheils. Der jährliche Berwendungsantheil wird aus den Jahreszinsen des eisernen Fonds und aus der Hälfte des Jahresertrages gebildet. Der Reservefond beträgt vorläufig pro anno fl. 200 und wird aus der andern, für den eisernen Fond /bestimmten Hälfte des Jahresertrags entnommen; der- Ueberschuß fließt in den eisernen Fond zurück. 6) Das Recht zur Mitgliedschaft hat jeder nach den Landesbestimmungen angestellte Lehrer; in gleicher Weise die Rabbiner und auch Cantoren je nach ihrem Verhältnisse zum Lehramte. Die Anmeldungen sind bei dem Schriftführer zu machen. Der jährliche Beitrag ist 2 Thaler.

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