Rechenschafts-Bericht
- Journal
- Rechenschafts-Bericht
- Volume
- Vierzigster Rechenschafts-Bericht für das Jahr 1904. (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 22 (sequence 24)
- Language
- German
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— 22 — 1) Den vorletzten Passus des § 3 abzuändern auf : „Ehrenmitglieder sind alle diejenigen, welche den Jahresbeitrag von sechs Mark entrichten, ohne irgend u. s. w." 2) Die dritte bis einschl. sechste Zeile des § 7 fallen fort und an deren Stelle kommt der Satz: „bis zum zurückgelegten 25. Lebensjahre 15 Mark, später Eintretende zahlen für jedes folgende Jahr zwölf Mark nach." 3) Der § 8 soll künftig lauten: „Jedes aktive Mitglied ist zur Entrichtung eines Jahresbeitrags von zehn Mark verpflichtet." 4) Die §§ 22 und 23 sollen künftig lauten wie beantragt, um die sichere Aufbewahrung, Anschaffung und Verfügung der Gelder und Obligationen mit dem hierfür vorgeschriebenen § 1807 des Bürger! Gesetzbuches in Einklang zu bringen. 5) In § 29 soll fortfallen: „und hat dieselben monatlich zu veröffentlichen", sowie auch die beiden letztenc Zeilen. 6) Der letzte Absatz des § 36 soll fortfallen, da der gleichlautende im neuen § 23 enthalten ist. 7) Der § 42 fällt ganz fort. Die turnusmässig ausscheidenden Mitglieder des Vorstandes wurden einstimmig wiedergewählt. Die Tagesordnung der General-Versammlung war hiermit erledigt und nachdem der Verwaltung und ihrem Vorsitzenden unter lautem Beifall der Anwesenden von verschiedenen Seiten auf das herzlichste gedankt worden war, nahm dieser zum Schluss nochmals das Wort: