Blätter
- Journal
- Blätter
- Volume
- 3 (1917)
- Issue
- 1/2 (Januar-März 1917)
- Date
- 1917-01-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/6467833-6467833-9641082-9641084--0269-6468311- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
3 Rumänien. Historisch-politischer Rück- und Ausblick von Sch. Mit dem Einzug der Truppen Mitteleuropas in Rumäniens Hauptstadt schließt eine harte Leideuszeit für eine Halbmillionenbevölkerung ab, die, alle Lasten und Pflichten des Landes tragend, keinen Platz hatte, an der gedeckten Tafel der Freiheit und dos Verfassungsrechtes, keinen Zutritt hatte zu den Bahnen der fortschreitenden, an Entwicklungsmöglichkeiten überreichen Volkswohlfahrt. Es entspricht nicht jüdischer Art, ob des Falles des Feindes in Jubel auszubrechen. Man wird es uns aber nicht verargen, wenn wir heute, am Tage der Vergeltung, rück- und ausblickend der Genugtuung Ausdruck geben, daß der gordische Knoten der rnnlänischen Judenfragc, den die Friedenspolitik der Nationen nicht lösen konnte oder wollte, den aber das rumänische Ausrottungssystem immer mehr schürzte und verwirrte, nun durch das allgewaltige Schwert des Völkerringens jäh durchschnitten ist. Man wird nichbumhin können, in diesem sichtbaren Strafgerichte eines der höheren Ziele der von der allweisen Gotteswallung über unsere Generation gebrachten schweren Weltkatastrophe zu erblicken. Hier nur eine kurze Skizze, in großen, groben Umrissen, des rumänischen Jndenleides in den letzten sechs Jahrzehnten. Mit dem Jahre 1846 tritt Rumänien in die Reihe der Kulturvölker ein, und seitdem vergeht wohl kein Tag, der nicht die Leidensgeschichte der rumänischen Judenheit um irgend einen schwarzen Punkt bereichert. Das Protokoll der Konferenz von .Konstantinopol vom 1. Februar 1856 schlägt vor, daß „alle Kulte und deren Bekenner den gleichen Schutz und die gleiche Freiheit im Lande genießen sollen"; in der endgiltigen Verfassung der Pariser Konvention vom 19. August 1858 erhält aber schon dieses Tolcranzedikt ein anderes Gesicht: „Die Moldauer und Walachen aller christlichen Riten genießen die gleichen politischen Rechte. Durch gesetzliche Bestimmungen kann der Genuß dieser Rechte auch ans andere Bekenntnisse ausgedehnt werden". „Kann", aber man wollte nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen gingen systematisch in steigender Linie darauf hinaus, den Genuß der Rechte den Juden zn entziehen. Verordnungen ans Veroronungen folgen, die neben der direkten Bedrückung den Juden in den Augen der urteilslosen Menge zum schutzlosen Heloten herabdrückten.