... Bericht ueber den Verein für Westfalen und Rheinprovinz zur Bildung von Elementar-Lehrern und Befoerderung von Handwerken und Kuensten unter den Juden
- Journal
- ... Bericht ueber den Verein für Westfalen und Rheinprovinz zur Bildung von Elementar-Lehrern und Befoerderung von Handwerken und Kuensten unter den Juden
- Volume
- 9 (1836)
- Date
- 1836-01-01
- Page
- Seite 20 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/537862-9928036--023-537884- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
20 anzutveten und zu verwalten, welche ihnen vom Verein überwiesen wird. 2. Während deö Zeitraums von 8 Jahren, als so lange ihre Verbindlichkeit gegen den Verein dauvinz, oder gar ins Ausland zu verziehen, auch nicht das Schulfach zu verlassen, widrigenfalls alle auf sie verwendete Kosten dem Verein nuferem vorigen Berichte gemachte, aber bis jetzt we» nig beachtete Bemerkung wiederholen, daß diejenigen Wohllöblichen Behörden oder Herren Geschäftsführer, welche hinführo Knaben zur Erlernung eines Handwerkes in Vorschlag bringen, wo möglich auch zugleich irgend einen zur Annahme eines Lehrlinges geneigten und geeigneten Meister nebst den betreffenden Bedingungen zu unserer Kenntnis bringen mögen; es braucht dieses jedoch kein Meister derjenigen Profession zu sein, wozu sich der gleichzeitig angemeldete Knabe bestimmt, da wir ohnehin ungern, deshalb auch äußerst selten und nur da, wo es nicht anders thunlich ist, die Lehrlinge in ihren Geburts-