Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 15 (1884)
- Issue
- 15. Jahrgang Nᵒ 28.
- Date
- 1884-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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bä*a»3«ean5Bga551gBS8SB5B5BS5BB5iBSS?l5H5,B5B5B5B5BSHSB5B5MS'iBBl|gB5BB15gHBBBB§i ri Altortöekst besilti^t: 18M. Direotion: BERLIN W., Mehrenstrasse 46. Victoria. Lebens-Versicherung nuh den sehr vortheilhaften, von der VICTORIA suerst eingeführten Versioherungs-Arten mit Prämlen-Rückgewähr und Boniflcation bei Lebselten. sM-CaaHal: «,000,000 Mark. BesannM-Raserns Mt IMt: ia,Ml,37S Mark. Baaamtil'Atthra bb UM: A),447,611 Mark. Aussteuer- und Spar-Versicherung mit Prämien Rückgewähr und mit Befreiung von der Prämlen-Zahlung beim Tode des Versorgers Vereinigung aller Vortheile der 8parkaaee, Altera* Versorgung, Aussteuer- und Militär- DIenat-Versioherung ohne deren Nachtheile. Die Versicherten werden bei beiden Versioherungs-Arten am Gesammt- Gewlnne aus allen Geschäfts-Branchen der VICTORIA betheiligt, wodurch die grosstmSgllche Billigkeit der Beiträge gewährleistet ist. Vertheilung nach dem verbesserten Systeme der steigenden Dividenden, nach welchem bei Annahme eines Jahres-Dividenden- Prooentsatses von 3"/, (für 1883 war derselbe 4 */,,'/,) 6ie, für die ersten drei Versicherungs-Jahre mit 10 garantirte Dividende 10'/.. 10'/.. 10'/.. 12'/.. 1k'/.. u. s. w. u. s. w. HO'/., 1*3'/. u. s. w. der _ einfachen Jahresprämie beträgt, je naohd. 1, 2, 3, 4, 5 u. s. w , 30, 31 u. s. w. Jahres-Prämien entrichtet sind. Einzel- Unfall-Versicherung (als Ergänsung der Lebensversicherung), umfaseend alle körperlichen Unfälle, welch« Lehen, Gesundheit u. Erwerbskraft betreffen. Besondere, von anderen Gesellschaften nicht gebotene Vortheile sind die Gewinn - Bethelllgung, die Prämien - Rückgewähr, (wodurch der Verlust der Beiträge vermieden wird) und die Boniflcation bei Lebselten. Dividende für 1888: 40 pUt der Jahresprämie. Meldungen ausschliesslich für die Unfall-Abtheilung auch Seitens Vertreter anderer Verioherungs-Geeellsohaften erwünscht. ®cr „Deutsch-JSraelitis che Gemeindrbund" Hat bckaimflich eine Rasse unter dem Name»: „Friedrich-WilHclm-Victoria-Stiftung" Central-versicherung»- und Pensions-Rasse für jüdische Gemeindebeamte in'» Leben gerufen. irtlttelft deren der Bund die Leben».Versicherung unbemittelter jüdischer EultuSbeamten anregt und fortdauernd unterstützt. Zu dem Zwecke hat der D.-J. G.-B. mit der LebenS-VersicherungS-Gesellschast „Victoria" zu Berlin einen Vertrag geschlossen, wonach den zu einer Bundesgemeinde gehörenden Glaubensgenossen bei dem Abschluß von Lebensversicherungen mit der ..Victoria' folgende Vergünstigungen zu Theil werden: a) dieselben haben für den Abschluß de» Versicherungsverträge» einschließlich der Ausfertigung und Ausfolgung der Policen mit Ausnahme de» gesetzlichen Stempel» keinerlei Nebenkosten zu zahlen. b) Bei Versicherungen auf den Todesfall trägt die „Viktoria" das an die Vertrauen«- und HauS-Aerztc zu zahlende Honorar o) Auch im Falle eine« Kriege» können die Versicherungen gegen Zahlung de» von der „Victoria" generell festznsktzknden KrikgSprämicn-Zuschlage» in Kraft erhalten werden. d) Da» durch den Tod fällig werdende BersicheningS-Kapital wird schon innerhalb der ersten vierzehn Tage nach vollständiger Vorlegung der vertraglich erforderlichen Papiere seiten» der „Victoria" an die Berechtigten auSgezahlt. Die vorstehenden Vergünstigungen werden in den Versicherungs-Vertrag (Police) mit ausgenommen Der versicherte kann ihre nachträgliche Aufnahme verlangen, wenn dieselbe im Einzelfalle aus versehen unterblieben sein sollte. Diejenigen Vortl-eilc. welche der „Friedrich-Wi lhelm-victoria-Stiftung" auf dem Grunde de» mit der „Victoria" geschlossenen vertrage» zufließen. sind folgende: a) von jeder in Berlin gemachten jüdischen Versicherung erhält die „Friedrich-Wilhelm-Bicwria-Stistung' 6 pro mille, für Aussteuer-Versicherungen 3 pro müle; von jeder auswärtigen jüdischen Versicherung 3 resp. 2 pro mille. b) Auch von allen denjenigen Versicherungen von Personen, welche nicht Mitglieder einer dem Bunde äugehörigen Gemeinde sind, welche jedoch nachweislich durch die Anregung oder Vermittelung eine» Mitgliedes. Beamten oder Deligirten de» „Gemeindebunde»" oder eine« Mitgliedes oder Beamten einer dem Bunde zur Zeit der BersicherungSnahme angehörigen Gemeinde zu Stande gebracht und al» so vermittelt der Direktion der „Victoria" von dem Betreffenden gemeldet werden. Nähere Auskunft ertheilt Der General-Bevollmächtigte der „Viktoria" zu Berlin S. CT. XjOSzyxLsikry BERLIN W., Steinmetz-Strasse 8, paart. SnonbooitUAer Rrdactrur Dr. Sahnet, Magdeburg. Druck Don D. L. Aslff, Magdeburg. Verlag vou Robert Friese.