... Bericht ueber den Verein für die Provinz Westfalen zur Bildung von Elementar-Lehrern und Befoerderung von Handwerken und Kuensten unter den Juden
- Journal
- ... Bericht ueber den Verein für die Provinz Westfalen zur Bildung von Elementar-Lehrern und Befoerderung von Handwerken und Kuensten unter den Juden
- Volume
- 8 (1835)
- Date
- 1835-01-01
- Page
- Seite 37 (sequence 37)
- Language
- German
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37 Instruction für die Geschäftsführer in der Rheknprovinz. Die Obliegenheiten der Geschäftsführer. L. Die Obliegenheiten der Haupt-Geschäftsführer. Die Geschäftsführer. 1. Sie sammeln in den ihnen angewiesenen Geschäftsbezirken auf dazu bestimmte Listen die Subscriptionen, deren Betrage die vierteljährlichen Gaben bezeichnend, in gleichzeitigen Raten pränumerando erhoben, aber jährlich nur von ihnen an die Haupt-Geschäftsführer abgeliefert zu werden brauchen. Die Subscriptionen werden wo möglich mit Verbindlichkeit auf sechs nach einander folgende Jahre geschlossen. 2. Sie Mitteln in ihren Geschaftsbezirken Meister aus, bei denen Lehrlinge untergebracht werden können, und unterhandeln mit jenen. 3. Sie nehmen die Meldungen der Zöglinge und ihre Zeugnisse an, und tragen das Gesuch, unter Beifügung der erforderlichen weiter unten bezeichnten Zeugnisse, den Haupt-Geschäftsführern ihrer resp. Kreise schriftlich, kurz und deutlich vor, mit dem eigenen Gutachten, ob der Angemeldete zum Lehrer oder Handwerker rc., und zu welchem von Letzterem, sich eigne und Lust bezeige. Die bei Anmeldung der um unentgeldliche Aufnahme anhaltenden Knaben erforderlichen, von der betreffenden Ortsbehörde auszustellenden Zeugnisse sind: