... Bericht ueber den Verein für die Provinz Westfalen zur Bildung von Elementar-Lehrern und Befoerderung von Handwerken und Kuensten unter den Juden
- Journal
- ... Bericht ueber den Verein für die Provinz Westfalen zur Bildung von Elementar-Lehrern und Befoerderung von Handwerken und Kuensten unter den Juden
- Volume
- 8 (1835)
- Date
- 1835-01-01
- Page
- Seite 35 (sequence 35)
- Language
- German
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Geschäftsplan für die Wirksamkeit der Unterzeichneten Anstalt in der Rheinprovinz. Die Geschäftsführung zerfallt in zwei Theilr: Die Geschäftsführung im Einzelnen, H L. Die Hauptgeschäftsführung. E t. I» jeder Bürgermeisterei wird für jeden größe- H ren, von vielen Israeliten bewohnten Ort, oder für meh- E rere kleinere, wenn diese nahe zusammen liegen, ein und nach Befinden auch zwei Israeliten zu Geschäftsführern erwählt, welche zur Betreibung ihrer in beiliegender Instruktion ausgesprochenen Obliegenheiten, von dem betreffenden Bürgemeister, Gemeinderath oder sonstigem Ortsbeamten gehörig ermuntert und nöthigenfalls unter» ^stützt werden. > E 2. Zn den Orten, wo fich vielleicht keine zur Ueber- H nähme der Geschäftsführung taugliche Israeliten finden, E da wäre solche von dem Herrn Bürgermeister resp. Orts- H beamten wahrzunehmen. 3. Die Gefchästsbezirk« müssen so klein wie thun- A lich «ingetheilt werden, damit eine zu große Ausdehnung E'cht etwa der uneigennützigen Wirksamkeit schade. D 4. Die Geschäftsführer werden vorläufig auf sechs HZahrr gewählt, können aber auch während dieser Zeit ^entlassen werden, wenn Gründe obwalten, die «S nöthig Doder rathsam machen. H 5. Die einzelnen Geschäftsführer der verschiedene» ^Bürgermeistereien, oder der nach Umstanden noch kleine- N