Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 10 (1919)
- Issue
- 3/5 (Juli/September 1919)
- Date
- 1919-07-01
- Page
- Seite 98 (sequence 50)
- Language
- German
- Belongs to
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differenz bedeutet, wird er seine Daseinsberechtigung verlieren. Auch das Judentuni in Deutschland steht mit der Trennung von Staat und Kirche vor seiner Schicksalsstunde. Die Lauen und Flauen, die uns innerlich längst verloren waren, werden sich von uns trennen, und es ist auch nicht schade um sie. Diejenigen aber, die wirklich noch jüdischen Geistes sind, gilt es beim Judentum zu erhalten, bei einem Judentum, das ihnen Lebensinhalt und Auswirkungsmöglichkeiten bieten soll. Sorgen Sie dasür, daß diese Jugend immer bei uns bleibe. Vorsitzender Dr. Apfel: Es ist ein Antrag eingegangen: „Die Verbandsvereine erstreben: 1. Die Pflege des bewußten Judentums, 2. Vermittlung jüdischer und deutscher Kulturwerte, 8. Tie Erziehung zur staatsbürgerlichen Pflichterfüllung, 4. Einfluß auf die sittlickie Führung und Förderung der körperlichen Ertüchtigung der Mitglieder." Soweit es zu lesen ist, ist der Antrag unterschrieben von: Richheimer, Stuttgart, für den Württembergischen Landesverband. Dann scheint darunter zu stehen: Ludwigshafen, Eßlingen, Krailsheim, Eßlingen, Rabbiner Dr. Heilbronner, Nürnberg, Arthur Horwitz für den Bayerischen Zweckver.band, Dr. Löffler (Frankfurt a. Main), Schwarzschild (Montefiore), Dr. Kaufmann (Mannheim). Weiterer Antrag Gutmann (Chemnitz), Wolfsheimer, Mayer, Heinrich Frank: Wahlberechtigt zum Kongreß sind alle in Deutschland wohnenden Juden, die mindestens 2 Jahre vor dem Kriege ihren Wohnsitz in Deutschland hatten und das 20. Lebensjahr vollendet haben. Dr. Kahn-Köln (zur Geschäftsordnung): Meine Damen und Herren! Ich möchte doch bitten, die Anträge zur Sache selbst bis zum Schluß der Debatte zinückzustellen. Es hat keinen Sinn, daß die Diskussion andauernd d^rch Verlesung einzelner Anträge unterbrochen wird. Ich bitte also, die Anträge heute abend gemeinsam zu verlesen. Vielleicht ernennen wir eine Kommission, die in der Zwischenzeit die Anträge prüft und dasjenige herausschält, was wichtig ist,'vor allen Dingen diejenigen Anträge zusammenlegt, die vielleicht sachlich dasselbe besagen. Durch das Verlesen der Anträge während der Debatte zerfällt dessen ganzer Zweck. Vorsitzender Dr. Apfel: Das ist natürlich nicht möglich. Wenn ein Antrag eingereicht ist, bin ich verpflichtet, ihn zu verlesen. Ich richte aber die Mahnung an die Delegiertenversammlung, nicht so viele gleichlautende Anträge einzureichen. Rechtsanwalt Dr. Krombach-Essen: Meine Damen und Herrenk Zunächst ein kurzes Wort zur Kongreßfrage. Ich glaube, daß wir uns hierzu die Debatte ersparen können, weil über die uns vorgelegten Anträge Einstimmigkeit oder annähernd Einstimmigkeit besteht. Eine Erörterung bedarf wohl nur noch die Frage, ob man auch den in Deutschland wohnenden ausländischen Juden, richtiger denjenigen Juden, die noch nicht das Bürgerrecht bei uns erhalten