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Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands · 1919-05-01 · 2 (5.1919) · p. Seite 62

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Journal
Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
Volume
10 (1919)
Issue
2 (5.1919)
Date
1919-05-01
Page
Seite 62 (sequence 38)
Language
German
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62 Nunmehr bringe ich meinen neuen Satzungsantrag ein, der Ihnen nachher schriftlich unterbreitet werden wird. Zunächst wird gebeten, dem ersten Satz des 8 1 des Statutes die bisherige Fassung zu belassen, also darin zu sagen: „Der Verband der Jüdischen Jugend-Vereine Deutschlands bezweckt die Förderung der gemeinsamen Interessen der in Deutschland bestehenden jüdischen Jugendvereine, welche keine bestimmte politische oder religiöse Richtung verfolgen." (Bravo:) Dieser Paragraph soll aus historischen und aus Pietätsgründcn und zur Bekundung des unzweideutigen Willens, die Neutralität aufrechtzuerhalten, unverändert bestehen . bleiben. (Lebh. Beifall.) Ganz undiskutabel aber ist die Anregung, nun aus eine weitere Formulierung unserer Ziele zu verzichten. Mit solch einem negativen, nichtssagenden Programm, das lediglich ein Kompromiß der schwierigen Gründungstagung darstellt, kann eine Jugendbewegung unmöglich durch diese weltgeschichtliche Epoche gehen. (Sehr richtig!) Es fehlt die Bekundung des Willens zum bewußten. Judentuni. (Sehr richtig!) Es fehlt der Hinweis auf unsere Erziehungsaufgaben. (Sehr richtig!) Es fehlt der stets von uns, auch von unseren zionistischen Verbandsfreunden betonte Hinweis auf unseren Willen, die Jugend zur vaterländischen Gesinnung zu erziehen. Es wird daher beantragt, nachstehende Sätze als besondere Paragraphen hinter 8 1. also als 8 2 neuer Fassung einzuschalten: „Die Verbandsvereine erstreben die Pflege bewußten Judentums, vaterländischer Gesinnung und Einfluß auf die sittliche Führung und auf die ethische und geistige Fortbildung ihrer Mitglieder durch die Vermittlung jüdischer und deutscher Kulturwerte. Ter körperlichen Ertüchtigung der Mitglieder dient insbesondere eine dem Verbände angegliederte Wanderorgavisation. Bei den Veranstaltungen des Verbandes darf nichts geschehe:- was gegen das jüdische Religionsgesetz verstößt." Darin, meine Damen und Herren, ist kein Wort enthalten, das nicht jeder und — worauf ich besonderes Gewicht lege — nicht jeder Zionist freudigen Herzens unterschreiben kann. (Sehr richtig!) Andererseits ist diese Satzung kein lähmendes Kompromiß, sondern aus vielen Gründen ein Fortschritt. Und wenn es uns gelingt, in der Arbeit des zweiten Tages die Gedanken Gustav Löfflers und die übrigen wertvollen Anträge zu markigen, wegweisenden Äeschlüssen zu prägen, dann wird von dieser Tagung reicher Segen ausgehen, und der Verband wird im zweiten Jahrzehnt auf sicherem Fundamente stehen. Meine Freunde, wir haben sechs Jahre nicht miteinander sprechen können. Ta ist es nicht verwunderlich, wenn noch nicht alles wieder harmonisch zusammenklingt, und wenn wir vielfach verschiedene Sprachen sprechen. Wir müssen uns zum Teil erst wiederfinden. Das wird dann nicht allzu schwer sein, wenn jeder unvoreingenommen an t das, was er hier gehört hat und hören wird, ohne Belastung mit imperativen Mandaten prüft, von denen ich Sie alle durch die Zurückziehung meines Antrages entbunden habe. Es

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