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Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands · 1914-05-01 · 5 (1.5.1914) · p. Seite 140

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Journal
Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
Volume
5 (1914)
Issue
5 (1.5.1914)
Date
1914-05-01
Page
Seite 140 (sequence 12)
Language
German
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— 14Ü — ftaaten bereite dngeräuimen Rechte erhalten. Aber auch gegen diese Fassung protestierte mau, weil sie „französische Einrichtungen dein deutschen Gemeinwesen ausdränge". 2o ward denn, ohne Wissen imd gegen den Willen Wilhelm von Humboldts und des Dtaatskanzlers von Hardenberg, das Wörtchen „in" durch „von" vertauscht, so daß den Juden nilr die Beibehaltung der ihnen „voistl den Bundesstaaten bereits eingeräumten Rechte gewährleistet wurde! Diese harmlose Acnöerung der Präposition war von der weittragendsten Wirkung: mit ihrer Hilfe ivurde die Rechtsgrundlage der jüdischen Gleichberechtigung in den Staaten erschüttert und untergraben, welche unter der Fremdherrschaft den französischen Berwaltungsgrundsatz von der Rechtsgleichheit aller Bürger ohne Unterschied des Glaubens uitü der 'Abstammung zu dem ihrigen gemacht hatten. Die folgen zeigten sich sofort. Die wieder iur Selbständigkeit gelangten freien Städte Lübeck und Bremen trieben die Juden mit rücksichtsloser Gewalt.aus ibren Mauern, andere Staaten gönnten ihnen zwar ttufl und üidit, hielten aber alle mittelalterlichen Beschränkungen streng und schonungslos aufrecht. Aehnlich, wenn auch nickt ganz jo schlimm, erging es den Juden in Preußen. Die Aussicht aus akademische tjebrämter wurde ihnen geraubt'. Durch eine königliche Kabinettsorder aus dem Jahre 1822 wurde ihnen der Zutritt zu allen Schulämtern „wegen der bei der Ausführung sich Zeigenden Mißverbältnine" untersagt, obgleich diese Ausführung noch gar nickt versucht war. Im Militärdienst wurden sie nicht befördert, weil „ein Jude nickt Ebristen befehlen dürfe". Dem Königsberger stiid. mi <1. Ravbael >iosch wurde eröffnet, jüdische Acrzte könnten nicht als solche ibrer Militärpflicht genügen, sondern müßte» mit der Waffe dienen, da „Deine Majestät die Juden nicht als Kompagniechirurgen zu selten wünsche". Man versuchte gewaltsam, die Juden, deren Bedeutung man anerkannt, zum Uebertritt zu bewegen: der 1822 in Berlin gegründete „Berein zur Bekehrung der Juden" wurde mit allen Mitteln, auch von der Regierung, unterstützt. Das Edikt von 1812, welches zweisellos füralle Provinzen rechtsgültig war, wurde — auch hier nur auf dem Papier — nur für die damaligen preußischen Provinzen für anwendbar erklärt: die Hälfte des Staates, die ihm durch die Verträge von 1814 ünd 1^15 zugeteilt war, und mit ihr fast aller preußischen Juden, wurden in den früheren Verhältnissen belassen und damit in Preußen 21 verschiedene öffentliche Rechtszustände für die Juden hergestellt. Allmählich wurde dann der „christliche" Staat geschaffen, in dem die luigläubigen Juden keinen Platz haben. Ein getaufter Jude^ Friedrich Julius Stabl, war es, der im Jahre 1880 seine Rechts- und Staatslebre auf per Grundlage christlicher Weltanschauung begründete und

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