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Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands · 1913-05-01 · 5 (1.5.1913) · p. Seite 3

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Journal
Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
Volume
4 (1913)
Issue
5 (1.5.1913)
Date
1913-05-01
Page
Seite 3 (sequence 41)
Language
German
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SWiti 3 — Tic Verbandsvcreine werden daher iinrn Kenntnis der hebräischen spräche unter dxn schenken. i Die Geschäftsstelle des Verbandes wird Iten|: die praktischen Durchführungsmöglichkeiten zu zugänglich zu machen, auch den einzelnen P hebräischer Sprachkurse ratend zur Leite zu steh c fordert, der Förderung der gliedern volle Beachtung zu uftragt, alles Material über sammeln und den Vereinen > reinen bei der Einrichtung Zum Kapitel: Stellung zu interkonfessio Der dritte Delcgiertcntag des Verbandes Deutschlands stellt mit Genugtuung fest, daß vereine in den durch die Regierung geschaff<e vertrete» sind, dort eifrig Mitarbeiten und die Hörden für ihre Tätigkeit gefunden Kabcn. Ein Zusammenwirken der Verbandsver» organisationen ist erwünscht, solange feste Gar daß antikemitische Strömungen jeglicher Form sind oder durch die Mitarbeit der jüdischen Fuger könne».! Zum Kapikel: Fngendliche. Pellen Organisationen, der jüdischen Fugcndvereine die Mebrzahl der Verbandsicn FugendpflegeauSichüsscn volle Anerkennung «der Beine mit anderensingend- ^ntien dafür vorhanden sind, > voUtomincn ansgeschaltet dvereinc ausgcsckiallct werden Der erzieberiiche und soziale Zweck der crreicht werde», wenn die Beeinflussung der einsept. Es ist die Pflicht der Fugendvereine, dafür Verbandsvereine kann' nur fügend so früh wie. möglich zu sorgen, daß >eder jüdische »nabe und s jedes jüdiiche Mädchen im t'lugenblicke, ivo sie die schule ver lassen, für die Fugendb eivegnng gewonnen >ve Der Förderung der Fngcndlichcn von l l merksamkeit zli schenken, sie erfolgt in mäßigsten in besonderen Abteilungen für Fugt zurichtc» sind, ist bei den Vorträgen und Diskussionen, bei ven Nursen und insbesondere bei den geselligen Veranstaltungcn auf die geiiligcn'Bedürf-. nisse der Fugendlickeii sorgfältig Rücksicht zu n? rde». l> .Fahren iß veiondere VIufgroßen Vereine» am zweck ndliche, ivoldiese nicht einhincii. Zum Kapitel: staatsbürgerlich: Erziehung. Die staatsbürgerliche llnd soziale Erzieh» ig der Mitglieder soll durch eine verständnisvolle Einführung in die staatlichen und sozialen Probleme der Gegenwart eifrig gefördert werden. Insbesondere iit es die Pflicht eines jedcil Fugcndvereins,' seinen Mitgliedern in snskematischer Weise durch besonder: Kurse, Vorträge, Diskussionen. Preßreferale uiiv. das Rüstzeug zu vermitteln, ui» später, erfolgreich für die volle staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Faden eintrotcn und in dem Kampfe gegen den Antisemitismus in jeder Form Mitwirken, zu können. Zum Kapitel: Landgrme Die Ausbreitung der Fugcndbekvegung ai^f den Kleingemcindcn ist mit allen Mitteln zu 1. Die Verbandsvereine tverdcn ersucht, barten Dörfer und Kleingemeinden, in deneti nicht begründet werden können', an den eigene bei den Vcrcinsvcranstaltungcn auf die auswä Rücksicht zu nehmen. indcn. dem flachen Lande -und in fördern. . ■ . die jungen Leute der benächsclbständige Jugendvereine n Verein anzuschlicßcn und ctigcn Mitglieder weitgehende r

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