Jüdische Turn- und Sportzeitung
- Journal
- Jüdische Turn- und Sportzeitung
- Volume
- 22 (1921)
- Issue
- 1-4 (1921)
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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4 Als Lehrgebiete sind in Aussicht genommen A. 1. Methodik unter besonderer Berücksichtigung der Lehrweise für Jugendabteilungen. 2. Systematik der Frei- und Handgeräteübungen, Gang-, Lauf- und Hüpfübungen. 3. Pädagogik, besonders praktische Uebungen im Kommando. 4. Physiologie der Leibesübungen. 5. Erste Hilfe bei Unglücksfällen. B. Leichtathletik. \ 1. Theoretisches a) Einführung in die Methodik des Trainings. b) Winterübungen in der Halle. 2. Praktisches. a) Der Sprinterstart. Kurze Strecken. Mittelstrecken. Lange Strecken, b) Der Hürdenlauf. c) Sprünge aus dem Stand. d) Sprünge mit Anlauf: Hoch-, Weit-, Dreisprung. e) Stabhochsprung. f) Kugel- und Steinstoßen. g) Diskuswerfen. h) Speerwerfen. C. 1. Organisation von Verein und Kreis. 2. Verwaltungslehre. 3. Vereinsveranstaltungen. D. 1. Erziehungsfragen. 2. Ueberblick über die ältere jüdische Geschichte. 3. Ueberblick über die neuere jüdische Geschichte und Behandlung des modernen Judenproblems. 4. Veranstaltung von Heimabenden. Ein praktischer und theoretischer Fechtkursus unter Leitung eines bekannten Berliner Fechtmeisters kann nur stattlinden bei einer Mindestbeteiligung von 10 Personen (Meldungen zum Fechtkursus bis 15. Juli). Die Teilnehmer, Damen und Herren, sind verpflichtet an allen Unterrich.sfächern (mit Ausnahme des Fechtens) und allen Veranstaltungen des Kursus teilzunehmen. Der Kursus beginnt am 6. September (Eintreffen der Teilnehmer am Sonntag, den 4. September 1921) und dauert 14 Tage. Meldung der Teilnehmer durch die Vereine bis spätestens 15. Juli 1321. Bei der Meldung ist einzureichen: a) Vorname und Zuname und genaue Adresse, b) Alter und Angabe wie lange Mitglied im Verein, c) Staatszugehörigkeit, d) Verpflichtung des Teilnehmers, auf 1 Jahr nach dem Kursus als Leiter, Vorturner oder Verwaltungsbeamter in einem Verein des Deutschen Kreises tätig zu sein, c) Ausweis durch den Verein, daß der Teilnehmer turnerische oder sportliche Vorkenntnisse besitzt (als Vorkenntnisse wird z. B. die Absolvierung der auf der Obmännertagung zu Leipzig beschlossenen Vorturnerausbildung angesehen), f) eine Mitteilung, ob Quartier in Anspruch genommen oder bei Verwandten bezogen wird. Zuschüsse zu Quartier oder Verpflegung können von der Kreisleitung nicht gewährt werden, dagegen erhalten auswärtige preußische Staatsangehörige freie Hin- und Rückfahrt, sowie Mk. 20.— pro Unterrichtstag. Die Beteiligung von Nichtpreußen ist natürlich erwünscht, jedoch fallen Fahrtvergütung und üebühruisse bei diesen fort. Insgesamt werden 50 Teilnehmer (Damen und Herren) zugelassen. Vorstanddes Deutschen Kreises der Jüdisch en Turnerschaft, gez. Hirsch. gez. Kuhn.