Jüdische Turn- und Sportzeitung
- Journal
- Jüdische Turn- und Sportzeitung
- Volume
- 20 (1919)
- Issue
- 11 (1919)
- Date
- 1919-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
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Steuerbegünstigungen: a) Befreiung eines Besitzes bis zu 25 Stück von 6er Nachlasssteuer und bezüglich derselben Stücke *0n der Erbanfallsteuer. Keine Nachlas's- oder Erbanfallsteuer für die auf den Namen Dritter bei ,'r "e|chsbank oder anderen vom Reichsminister der Finanzen noch zu benennenden Stellen auf ttnf Jahre und mehr oder auf Todesfall hinterlegten Stücke (bis 10 Stück für jede einzelne b) Person)' p r Verrnögenszuwachs, der sich aus dem Besitze der Anleihestücke gegenüber dem bei der ./Werbung der Stücke anzunehmenden Vermögenswert ergibt, unterliegt nicht der Besitzsteuer vVermögenszuwachssteuer). er Ueberschuss des Veräusserungswertes über den Tilgungswert bleibt frei von der Kapital- ■ ««ragssteuer. e dem Besitzer der Stücke auf Grund der vorstehenden Bestimmungen zustehenden Leistungen owie der aus dem Verkauf der Stücke erzielte Gewinn unterliegen im Gewinnjahre weder der dj Blnk<>mmensteuer noch der Kapitalertragssteuer. «> jeder Art der Besteuerung werden die Anleihescheine bei einer Stückzahl bis zu SO Stück Lehstens zum Nennwert, vom 20. Jahre ab zum Klindigungswerte bewertet. Zeichnungsbedingungen: Annahmestellen. Zeichnungsstellen sind die Keichsbank und die im offiziellen Zeichnungs- Prospekt aufgeführten Geldinstitute Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung jeder Bank ,e„eg Bankiers, Jeder fnii asse unt* Kreditgenossenschaft er- '«igen. — Zeichnungen werden m Montag, itn II., Iis MMiA In 26. Hivimbir 1919, ntmul Ihr entgegengenommen. Früherer Zeich- "u-ngsschluss bleibt vorbehalten. Zelchmingsprels. Der Preis für Jedes Sparn?m'enstück beträgt 1000 M. Hiervon sind »jo M. in S»j0 Deutscher Reichsanleihe zum 8lelcn«nrt berechnet und 500 M' ln bar zu ' »„.i?* mit Januar-Juli-Zinsen ausgestatteten Keicnsanteihestücke sind mit Zinsscheinen, 'ailig am 1. Juli i«0, die mit April-Oktoberöirausgestatteten Stücke mit Zinsscheinen, S?Ulg am 1 Anrll ID-Jn Aln*i<rAirh»n Heil «"ig am l.April 1920, einzureichen. Den tmlTelerern von 5°/, Reichsanleihe mit Aprll- Oktober-Zinsscheinen werden auf ihre alten Anleihen Stückzinsen für 90 Tage Iffln vergütet. 3s!cherheitsbe»tellung. Bei der Zeichnung hat Ifder Zeichner eine Sicherheit von 10»/, des gezeichneten Betrages mit 100 M. für jedes «ramienstück in bar zu hinterlegen. Znte,'ung. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dem Zeichnungsschluss statt. Die Art ae.r Verteilung bestimmt das Reichsfinanzministerium. Berlin, im November 1919. S. Bezahlung. Die Zeichner sind verpflichtet, die zugeteilten Beträge bis zum 29. Dezember d.J. zu begleichen. Die Begleichung hat bei derjenigen Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist. Sollen 5°/0 Schuldbuchforderungen zur Begleichung verwendet werden, so ist sogleich nach Erhalt der Zuteilung ein Antrag auf Ausreichung von Schuldverschreibungen an die Reichsschuldenverwaltung, Berlin SW 68, Oranienstrasse 92—94, zu richten. Der Antrag muss einen auf die Begleichung der Spar- Prämienstücke hinweisenden Vermerk enthalten und spätestens am 20. Dezember d. J. bei der Reichsschuldenverwaltung eingehen.- Vordrucke zu solchen Anträgen mit Formr Vorschriften sind bei allen Zeichnungs- und Vermittlungsstellen zu haben. Daraufhin werden Schuldverschreibungen, die nur zur i Begleichung von Spar-Prämienstücken geeignet . sind, ohne Zinsbogen ausgereicht. Die Ausj reichung erfolgt gebührenfrei und portofrei als Reichsdienstsache. Diese Schuldver-; Schreibungen sind spätestens bis zum 20. März 1920 den in Abiatz I genannten Zeichnungs- oder Vermittlungsstellen einzu- , reichen. , 6. Ausgabe der Stocke. Die Ausgabe der Prämien- ' stucke erfolgt im Februar 1920; Schuldbuchgläubiger erhalten erforderlichenfalls bis zur ersten Gewinnverlosung im März n.J. durch Ihre Vermittlungsstellen Nummernaufgabe. Zwischenscheine sind nicht vorgesehen. 7. Umtausch der Kriegsanleihen. Die Reichsbank wird, soweit möglich, unentgeltlich Stücke von höherem Nennwert als 500 M. in kleine StUcke tauschen. Reichsfinaozministeriuni Anleihe-Abteilung. 1 1