Jüdische Turnzeitung
- Journal
- Jüdische Turnzeitung
- Volume
- 2 (1901)
- Issue
- 6 (6.1901)
- Date
- 1901-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Jüdischen Turnverein „Bar Kochba", Berlin. Redactionsausschnss: Hermann Jalowicz, N., Schönhauser Allee 182a; Max Zirker, N., Krausnickstr. 16. Das Blatt erscheint iu der Mitte eines jeden Monats. Alle Einsendungen, Geldbeträge und Abonnementsbestellungen sind an H. Jalowicz zu richten; auf die Redaction bezügl. Sendungen müssen bei demselben bis zum 5. jedes Monats einlaufen. Abonnementspreis (incl. Porto) für Deutschland und Oesterreich-Ungarn jahrlich Mk. 2,—, für alle übrigen Länder Mk. 2,50, einzelne Nummern 20 Pfg. Der Kreisturntag in Wien. W Tie nicht andeis zu erwarten war, hat der am Pfingstsonntag * * in Wien abgehaltene Kreisturntag des XV. Kreises der „Deutschen Turnerschaft" beschlossen, dass in Zukunft dem Kreise nur solche Vereine angehören können, die nur Jfeutsche arischen Stammes aufnehmen. Der Beschluss erfolgte mit 120 gegen 15 Stimmen. Weiter wurde nahezu einstimmig die Erklärung angenommen: „Der Kreisturntag hat durch den heutigen Beschluss das Recht für sich in Anspruch genommen, seine innere Gestaltung den österreichischen Verhältnissen entsprechend zu ordnen. Er will damit das gleiche Recht den andern Kreisen nicht bestreiten und wird daher diese Frage in die Deutsche Turnerschaft nicht hineintragen. Turnerische und nationale Gründe bestimmen uns, auch ^n Zukunft an dem innigen Zusammenhang mit der grössten altdeutschen Körperschaft, der Deutschen Turnerschaft, in alter Treue festzuhalten". Die Vertreter der deutsch-freiheitlichen, vulgo jüdischen Vereine haben nach Annahme des Antrages durch den Obmann ihrer Vereinigung, Universitätsprofessor Gad aus Prag, erklärt, dass sie diese Änderung der Kreissatzungen nicht als rechtsverbindlich anerkennen, da sie in derselben einen Widerspruch gegen die Satzungen der Deutschen Turnerschaft erblicken, und da Beschlüsse, welche den Grundsätzen der Deutschen Turnerschaft widersprechen — unbeschadet der freien Bestimmungsrechte der Kreise über innere Angelegenheiten — nur nach Gutheissung durch die Deutsche Turnerschaft verbindlich werden können .... Die betreffenden Vereine werden sofort eine Rechtsveiwahrung 6