Jüdische Auswanderung
- Journal
- Jüdische Auswanderung
- Volume
- 1939. Bestand UB Ffm
- Issue
- Januar 1939
- Date
- 1939-01-01
- Page
- Seite 75 (sequence 81)
- Language
- German
- Belongs to
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Peru kann als eines def^ «ukunftsreichsten Linder _ werden. SeiniTWlrtschaft bietet große Entwicklungsmöglichkeiten, vdr allem für größere and kleinere industrielle Unternehmungen. Die politischen Verhältnisse des Landes erscheinen als gefestigt. Peru durfte imstande sein, «'Per nicht allzu großen Zahl yon Juden an» Deutschland gute Arbeitamog- Iichkeiten zu bieten, ^besonders Unternehmern mit etwas Kapital und gut ausgebildeten Handwerkern, auch Technikern und . unter Umständen sogar sprachkundigen Kaufleuten. Leider sind die Einwanderungsbestimmungen streng und schwer zu. erfüllen. L Einwanderuntfabedin jungen A. Einreisebestimmungen Die Einwanderung nach Peru ist einstweilen gesperrt und soll durch ein neues" Sesetz geregelt "werden. Wenn wir dennoch die EinwanderungsmöglichKeiten hier wiedergeben, wie sie nach den heutigen Gesetzen und der letz- Teh Prs»is bestanden, so geschieht dies, weil diese BV Stimmungen vielleicht von der künftiger; Gesetzgebung €er aufgenommen werden, r Einwanderung nach Peru ist ein Visum erfOrder erteilt: 1. Personen, die ein L an d u ngs d e p o t hinterlegen. Die Hohe des Depots betragt 2000 Gold-Soles für jede Ober 10 Jahre alte Person. Der Betrag ist bei einer peruanischen Bank oder der Schi ff - fahrtsgeselischaft zu hinterlegen, mit deren Schiff der Em wanderer ausreist. Die Pfrkzahlung des Depots erfolgt, sofern der Einwanderer nachweist, daß er binnen 90 Tagen nach seiner Ankauft in Peru eine Beschäftigung gefunden hat, durch die sein Lebensunterhalt sicherge»t~n+ i«t Bei Familie nein Wanderung genügt es, daß der Unterhalt aar durch ein Familienmitglied aufgebracht wird. t ■ 2. Personen, die einen beglaubigten Arbeitsvertrag mit einem peruanischen Untenv.-nmen vorweisen. In der Praxis ist Einwanderung tut Grand eines Arbeitsvertrages aar selten möglich. Ans dem Vertrag muß ersichtlich sein, daß der Einwanderer in der Lage ist, seines'und seiner Familie Unterhalt zwei Jahre lang zu bestreiten. Als notwendiges Mindesteinkommen 'gilt die Summe von monattluh 200 Goldpesos für das Familienoberhaupt un d 50 Goldpesos für jedes Familienmitglied. Als Familienmitglieder gelten die Ehefrau, die Kinder und die Brüder des Einwanderers. •<,..... Erscheint das Mindesteinkommen durch den Vertrag nicht als gesichert, so wird von jedem Familienmitglied weltaHch die Hinterlegung eines angemessenen Betrages gefordert. \ i Das Visum wird versagt: a) Kauen unter 10 Jahren, die eicht in Begleitung ihre* Vater» «dar ihrer Matter einreisen; b) Persooea ait anatackenden Krankheiten (insbesondere Syphilitikern, Leprakrjiken), Geisteskranken, Alkoholikern und Raiiarhglhaanhtigna; e) Paralytikern, Blinden und TaubeUaTknea, die allein reisen; d) Bettlern, Mittellosen, -Vagabunden, MfidcbenhBndlern, fluchtigen Verbrechern, Kommunisten oder Angehörigen anderer Parteien, die die Störung der politischen Ordnung pro- . pagieren. j Zur Erteilung de« Visums sind dem peruanischen Konsul folgende Papiere vorzulegen: 1. Der gültige Reisepaß; 1, ein Gesundheitszeugnis nebst Bescheinigung über erfolgte Pockenimpfung wahrend der letzten zwei* Jahre; (Das Zeugnis muß vom Vertrauensarzt des Konsulats atisgeateik/fem^^*^^ 3. ein großes; polizeiliches Führungszeugnis über die letzten 5 Jahre. Das Zeugnis muß insbesondere fescheinigen, daß der Antragsteller weder Madchenhändler, noch Kommunist, noch flüchtiger Verv brecher ist; « 4. 5 Paßbilder; 5. die Geburtsurkunde; 6. die. Bescheinigung der Schiffahrtsgesells über die Hinterlegung des Landungsdepots; 7. Berufstätige haben Zeugnisse über ihre Berufstätigkeit, über'evtl. Prüfungen u. dgL beizubringen. Jeder Einwanderer muß vor dem Peruanischen Konsul den Nachweis führen, daß er in seiner MutteAprache lesen und schreiben kann. Das Visum ist für ein Jahr gültig; bis tarn Ablauf eines Jahres nach Ausstellung muß der'Antragsteller nach Peru eingereist sein. Für die Ausschiffung der Einwanderer sind nur die ..Ifen CalTao, Mollendo, Tacna (via Arica), Salaverry, Ften, Paita, Talara, Iquitos und Puno freigegeben. Xur Durchreis« nach Bolivien ist ein Durchreisevisum erforderlich - der Paß muß bereits mit dem Einreisevisum des Bolivianischen Konsulats versehen sein. Für die Durchreise nach anderen Landern ist kein Durchreisevisum notwendig, wenn der Reisende im Besitz einer durchgehenden Fahrkarte nach ist man Bestimmungsland«, des Visums des liwliniinmigslaniyw und des im Bestimmungsland? notwendigen Landungsdtpots ist. - Die Gebühr für das Visum betragt 21 RM. B. Zollbastimmungen 1. Reisegepäck Als zollfreies Reisegepäck gelten: a) Wasche, Schuhwerk, sonstige Kleidungsstücke und Schmuckgegenstände in Mangan, die' den Verhältnissen des Reisenden angemessen sind; b) Bücher and Handschriften; Instrumente und Gegenstands cur ■ Ausübung des Berufes oder Gewerbes - des Reisenden mit Ausnahme bestimmter Musikinstrumente, Werkstattseinrk-hrnngen und dergleichen, und schließlieh die Koffer und sonstigen relaemtfijgan Behaltnisse, in denen das Gepäck befördert wird. i? 2. Umzugsgut Die einzelnen Gegenstände werden nach den entsprechenden Sätzen versollt. Bei gebrauchten Sachen kann der Zollsatz um 10—60 v.H. ermaß igt werden. Ein Nachlaß bis zu 10 v. H. kann vom Zollbeamten, von mehr als 10 v, H. vom Zollamtsvorsteher gewährt werden; eine größere Ermäßigung des Zolles kann nur durch Eingabe an das Finanzministerium erreicht werdfn. Für Umzugsgut sind Konsulatsfakturen mit Wertangaben auf vorgeschtiebepen Formularen erforderlich. 3. Ausstattung»- und Heiratsgut __Ausstattungs- und' Heiratsgut .werden grundsätzlich nicht bevorzugt behandelt; in der Praxis werden sie gewöhnlich wie Ummgagut behandelt. H. Das Laad 1. Natur uncLHaupteinteilung das Landes Peru grenzt an Ecuador, Columbien, Brasilien, Bolivien und Chile. Da seine Grenzen, insbesondere die gegen Ecuador, nicht feststehen, schwanken auch die Schätzunfen seiner Größe. Die richtige Zahl, dürfte etwa bei 250000 qkm liegen. Demnach wäre PerauetSt doppalt ho groß .wie das Deutsche Reich. v Dar durchschnittlich 50km breite und 2000km lange, Küstenstreifen trlglWüstenchtr akter. Nur/ 7b' \ i aav^äHBElBaaBBa f^iu,.'.- V.».,,1; I .■^«a^f'faiaft ■