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Jüdische Auswanderung · 1939-01-01 · Januar 1939 · p. Seite 53

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Journal
Jüdische Auswanderung
Volume
1939. Bestand UB Ffm
Issue
Januar 1939
Date
1939-01-01
Page
Seite 53 (sequence 59)
Language
German
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' Columbien Columbien ist doppelt so groß wie Deutschland, an ^Naturschätzen reich und klimatisch in den höher gelegenen Teilen für gesunde Europäer im allgemeinen zuträglieh. Industriell noch wenig entwickelt, aber durchaus entwicklungsfähig, bietet es vor allem Unternehmern mit .etwas Kapital und Euren Fachkenntnissen, aber auch tüchtigen Handwerkern günstige Möglichciten; selbständige Kaufleute mit wenigstens kleinem Kapital finden ebenfalls in Columbien ein Betätigungsfeld. Dagegen bestehen für kaufmännische Angestellte nur geringe, für Akademiker fast gar keine. Aussichten. Die Einwanderungsgesetze schließen die Einwanderung von Juden aas Deutschland zur Zeit bis auf wenige Ausnahmen praktisch aus. L Etawandeiun^bedingungen. ' . Ä. Einreisebestimmungen Zur Einreise nach Columbien ist ein Visum und der Besitz eines Landungsdepots erforderlich. Pas Visum wird durch das colambianiscte Konsulat ausgestellt. -v_ Jedoch können Personen, 1. die ausgebürgert oder staatenlos sind, oder 2. deren bürgerliche und politische Rechte derart beschränkt sind, daß die Rückkehr in das Herkunftsland dadurch erschwert oder unmöglich gemacht wird, ferner —----- 3. Kranke, Vorbestrafte, Mitglieder umstürzlerischer Parteien, ein Visum nur auf Grund einer besonderen und in jedem einzelnen Falle vom Außenministerium Columbiens zu erteilenden Genehmigung das Visum er- _»"»1*«"- _ UM brteilung von Sichtvermerken rar I ounsten >st nur rar Personen möglich, die weder Angehörige osteuropäischer Länder und Palästinas sind noch den oben aufgeführten Fersonen- . gruppen angehören. Ausgenommen von obiger Bestimmung sind Personen, die von der columbianischen Regierung eingeladen oder vom Außenministerium Columbiens als hervorragende Persönlichkeiten anerkannt werden, wenn sie zu künstlerischen, wissenschaftlichen oder religiösen Zwecken einreisen. 4tL Die Personen, die eine besondere E inreisegen e h TB i g u n g des Außenrainisteriums bedürfen, haben den An - trag auf das Visum nicht bei dem,columbianischen Konsulat zu stellen, sondern denseinte an das Äußennfinisturtum in Columbien einzusenden. Das Landungsdepot beträgt: 1. für deutsehe Staatsangehörige und Angehörige westeuropäischer Länder für jede Person von 17 Jahren an (bis zum 17. Lebensjahre frei) Pesos 500 => 710 Goldmark.; 2. für Angehörige, osteuropäischer Linder und Palästinas: ' 1 7* - Das Landungsdepot wird Reichsdeutschen und Angehörigen westeuropäischer Linder nachrweiJBSrtSWn Aufenthalt, den Angehörigen osteuropäischer Länder und Palästina» nach fünfjährigem Aufenthalt zurückerstattet: Ausnahmen gelten für den Fall des Todes des Hinterlegenden und für den Fall, daß der Einwanderer für immer wieder aas Columbien auswandert. Ist die Erteilung des Visums durch das Außenministerium in Columbien genehmigt worden oder gehört der Einwandernngsvrillige zu den Personen, für die eine besondere Genehmigung' des Außenministeriums nicht notwendig ist, so sind dem columbianischen Konsulat zur Erteilung des Visums folgende Papiere vorzulegen: 1. der gültige Reisepaß; " 2. ein Führungszeugnis über die letzten 5 Jahre (in doppelter Ausfertigung, nicht älter als 30 Tage); 3. ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis mit Vermerk über die Impfung, die nicht länger als 2 Jahre zurückliegen darf,* 4. 2 Lichtbilder; 5..eine polizeiliche Bescheinigung über den Familienstand des Antragstellers; 6. die Bescheinigung der Schiffahrtsgesellschaft, bei der die Passage gebucht ist, über die Hinterle- . gung dea Landungsgeldes. Alleinreisende Frauen, die nicht an ihren in Columbien ansässigen Ehegatten 'oder Verwandten reisen, brauchen eine Einreiseerlaubnis-des Ministeriums des Aeußern. Ein Visum für die Durchreise durch Columbien ist nur erforderlich, wenn dar Aufenthalt in Columbien länger als 72 Stunden danern soll. Das Visum - ward aar erteilt, wenn das Einreisevisum des Bestimmungslandes bereits im Paß vermerkt ist Beim Antrag sind die oben bereite genannten Papier« vorzulegen. Jed« a) Familienhaupt ' 2000 - *2M0 b) Ehefrau 1000 - 1420 c) Kinder über 20 Jahre 2000 - 2840 ' d) Kinder zwischen 10 u. 20 Jahren 900 - 710 e) Kinder unter 10 Jahren 200 — - 284 Von der Hinterlegung des Landungsdepots können befrei ^...werden: * 1. Personen, die imBefertse eine» Arbeits- oder Anstellungsvertrages mit einem angesehenen, zahlungsfähigen, in Columbien ansässigen Unternehmen sind, falls der Arbeitgeber die Bezahlung der Rückreise garantiert, 1 Personen, die von der Regierung ist Dienst genommen worden sind oder von der Regierung als hervorragend anerkannt worden sind, ,' 8. Besuchsreisende, die im Besitz «in« in Columbien auage- . . stelltau und von der columbianischen Behörde beglaubigten Bescheinigung des Inhalte sind, da* die Personen, au daaea sie reisen, «r die Dauer ihres Aufenthalte ia Columbien rar ihren Lebeneunterhalt sorgen werden. Das Landungsdepot ist vor Antritt dar Reise bei der Schiffahrtsgesellschaft su hinterlegen, bei der der Reisende seine Passage gebucht hat Die SchiffahrtsgeseUsehaft leitet das Geld an die Zoll Verwaltung im Landungshalen weiter. f *. I , . » i, ' Jedes Visum gilt nur für die Dauer der-Reise. Ueber die endgültige Zulassung und die Dauer des Aufenthaltes irn Lande entscheiden die Landungsbehörden. Das Visum für einmalige Einreise kostet 0|S0 US A.¬ Dollar in GokL B. Zollbestimmungen 1. Reisegepäck ' Vota Zoll sind befreit: a) Reisegeräie, Kleidungsstücke zum persönlichen Gebrauch oder Schmuck, elektrisch« Apparate für den Toilettentisch und Artikel zum Zeitvertreib, so fern sie deutliche Spuren dea Gebrauches zeigen; b) Handwerkszeug and Geräte cur Verwendung im Kunstgewerbe oder Handwerk; c) eine tragbare Schreibmaschine, eine tragbar« Rechenmaschine, und ein pho4ographischer Apparat zum persönlichen Gebrauch d) gedruckte Bücher und Handschriften. £*""*'-■ 2. Umzugsgut Auf Antrag wer dop Kleidungsstück« und Hausgerät zollfrei gel sann, wenn sie deutlich« Spuren des Gebrauchs zeigen Und in einem Umfang* mitgebracht werden,' der vermuten läßt, daß sie aar zum persönlichen Gebrauch des Eigentümers dienen. Es empfiehlt sich, dem Antrag'* ein von dar Polizeibehörde dea Heimatorte« beglaubigtes Verzeichnis beizufügen. 3. Ausstattungs- und Heiratsgut V Neue Sachen müssen verzollt werden; für gebrauchte dürfte Zollfreiheit gewährt werden. •; v_ " " IL Das Laad 1. Natur und H au p t e i n t e i lu n g des Landes Columbien bedeckt eine Fläche von 1162000 qkm, d. h. es ist etwa zweimal so groß wie das heutige Deutsche -Reich Seine "Bevölkerung umfaßt 8,7 Millionen Seelen; die Bevölkerungsdichte betrügt demnach mit 7,5 I' ' < . > SS

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