Jüdische Auswanderung
- Journal
- Jüdische Auswanderung
- Volume
- 1936. Bestand UB Ffm
- Issue
- September 1936
- Date
- 1936-09-01
- Page
- Seite 110 (sequence 116)
- Language
- German
- Belongs to
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-ft i ■ -; 'im } i .■ ' » f- ' ■ fei » , ' * i ~w ' ■ ' t. .- - , ' ■ Venezuela Das dünn bevölkerte, mit Naturschätzen reich gesegnete, finanziell gesunde Land ist klimatisch in den höher gelegenen Teilen für Europaer nicht ungeeignet Es ist -bisher von der jüdischen wie von der allgemeinen Einwanderung kaum erfaßt worden, könnte aber Juden aus Deutschland mancherlei Betätigungsmöglichkeiten bieten, meistens sogar in ihren bisherigen Berufen. Doch ist die künftige Haltung der Regierung, zur Einwanderungsfrage wie die politische Entwicklung des Landes überhaupt augenblicklich besonders ungewiß. Die gegenwärtigen Einwanderungsbestimmungen sind verhältnismäßig streng. t •—-- ';i £>,_ * ■" 0 ■ * ' ■ ' I. Einwanderungsbedingungen ....... IL Dm Lud...... 1. Natur und 1 laupteinteilung des Landes 2. Klima and Gesundheits\erhältnisse 3. Bevölkerung .....Ii!*-*__• 4. Verfassung und Innenpolitik .... III. Die Wirtschaft.......... 1. W ährung and Finanzen..... 2 Landand Waldwirtschaft . . . . . 3. Bergbau und Industrie...... 4. Verkehr . 5. Außenhandel 6. Konjunktur . . . .' . IV. Kultur und Jüdisches Leben...... V. Aussichten für Einwanderer ...... . 110 . . 110 . . 110 . . 111 112 . . 115 . . 112 . . 112 . . 112 . 112 . . 113 . . 113 . . 113 . -H4 . . 114 L Ein Wanderungsbedingungen 1. Einreisebe Stimmungen Zur Einreise ist ein Visum und' ein Identitätsschein erforderlich. Das Visum Wird nur vom Generalkonsulat in Hamburg erteilt. Für die Durchreise' ist gleichfalls Visum notwendig.' Zur Visumerteilung sind—persönlich vorzulegen: » . a) Deutscher Reisepaß; . b) Geburtsschein; , : c) falls . die Staatsangehörigkeit gewechselt worden ist, amt- . 1 icher Ausweis, aus dem, die erworbene Staatsangehörigkeit hervorgeht; , d) amtsärztliches, Gesundheitszeugnis in spanischer Sprache; e) Bescheinigung vom Notar, Bürgermeisteramt oder einer anderen amtlicheiw&telle, wonach'zwei Zeugen, von anerkannter Ehrenhaftigkeit (die Zeugen müssen vom Konsulat anerkannt; sein) unter Eid erklaren, daß der Einwanderar aa) nicht die, Absicht hat, die öffentliche Ordnung in * j Venezuela zu stören oder die internationalen Beziehungen ,; der Republik zu' gefährden; "1)1>) keiner Gesellschaft, keinen Verbänden und Vereinigungen angabjtit, welche den Zweck verfolgen, die öffentliche Ordnung xu stören oder die gewaltsame Beseitigung der rechtmäßigen Regierung oder die Ermordung von nationalen oder ausländischen Regierungsbeamten zum Ziele haben; f) eine Bescheinigung der zustandigen Behörde, daß er keine Verbrechen, weiche das venezolanische Gesetz benannt and bestraft, begangen hat, oder daß er seine Strafe verbüßt hat oder daß das Vergehen oder die Strafe verfallen ist, und in diesem'Falle eine Bescheinigung seiner moralischen Wiederherstellung; g) sine Bescheinigung iWr -zuständigen Behörde, daß er mit Geldmitteln genügen^ versehen ist, daß er einen erlaubten Beruf ausübt, mit dem er sich seinen Unterhalt verdienen kann, und fähig ist, diesen Beruf auszuüben; h) beglaubigte Bescheinigung in Original vom Chef oder Leiter der Finna, in der er in den letzten sechs Monaten gearbeitet ' hat, und aas d*r hervergeht, daß er sich gut geführt hat, besonders was Ehrlichkeit, gute Sitte und gutes Benehmen seinen Prinzipalen gegenüber anbelangt; ' i) elf Lichtbilder: sieben Vorderbilder, vier.Seiteniiilder, jedoch/ keine Photomatonbilder; k) amtsärztliches' Zeugnis über Pockenimpfung in spanischer Sprache, die nicht langer als fünf Jahr« zurückliegen darf;. 1) L andangsgeld der Einschifft I ' ><■ * V & 1000-B oliv eres. u,ng eingezogen, i .i* * ' ■ t v ..' >.,■•-• * : Es * ird Das Visum berechtigt aar Einreise, zum Aufenthalt, zur Durchreise und zur, Ausreise. Die Zeitdauer des Aufenthalts ist in das Beliebendes Reisenden gestellt und wird nicht beschränkt. Die Einreise-und der Aufenthalt ist für Reisende aller erlaubten Berufe gestattet, mit Ausnahme von fremden Geistlichen, Kommunisten und gewissen Angehörigen der gelben und schwarzen Rasse sowie Ostjuden. 2. Gebühren j für Visierung und Ausstellung des Identitätsscheines werden in Hamburg nicht.erhoben. An die Polizeibehörde des Einreiseortes sind 10 Bolivares zu entrichten. _ ——jjgft ■■ /■ "Ii r-'. ■' .'j^vi'^Kvt t '■■ -— . 3. Landungsgeld Mit dem Visumantrag ist eine Bescheinigung der Schiffahrtsgesellschaft über Hinterlegung des Betrages von 1000 Bolivares vorzulegen. Die Rückzahlung findet, wenn die Behörden nicht anders verfügen, auf Antrag, jedoch nicht vor Ablauf des ersten Jahres, statt. Bei .früherer Rückreise erfolgt Rückzahlung nur in venezolanischer Währung. . ■ Von der Stellung des Depots sind befreit: . . . . ' a) VenezolMMr; ■ . ■ ■< ■ ■■ h) ausländische Diplomaten; - c) Touristen, welche mit demselben Schiff, mit dem sie kommen, weiterfahren; d) Personen, welche auf Kontrakt für eine venezolanische oder . eine bekannte' Firma reisen; e) Familien- und Hausangestellte; f) Arbeiter für bekannte venezolanische oder ausländische Landwirtschaftsunternehmen. . . ' «. Für die unter d, e und f aufgeführten Personen tritt eine Befreiung von der Depotstellung nur ein, wenn diese beim Innenministerium in Caracas beantragt and genehmigt ist. 4. .Meldung und Aufenthalt Reisende mit vorübergehendem Aufenthalt unterliegen keinen Meldebestimmungen, sondern nur die Hotels, Pensionen usw., in denen sie untergebracht sind. Ausländer, die sich in Venezuela dauernd aufhaken, müssen sich alsbald ' bei der - zuständigen Polizeibehörde des Aufenthaltsortes zwecks Eintragung in das Fremdenregister und Erlangung der sogenannten „Cedula" melden. * v . ' Dar Aufenthalt ist an sich unbeschränkt Mach: „Deutsche Paßvorschriften und Einreisebestimmungen des Auslandes", herausgegeben von oV Industrie- und Handelskammer Stattgart, Jani 1936. 3 t ► » ' ■ , 'S» * t _ IL Das Land 1. Natur'und Haupteinteilung des Landes " Die Republik Venezuela ist mit einem Flächeninhalt von 912050 qkm ungefähr doppelt so groß wie das Deutsche Reich. Die Bevölkerung zählt aber kaum mehr als 3 Millionen Seelen (nach dem Zensus von 1926 waren es 3026 878), so daß sich eine durchschnittliche Bevölkerungsdichte von nur 3 auf den Quadratkilometer ergibt während in Deutschland rund 140 Menschen auf dem Quadratkilometer leben. Die Bevölkerung Venezuelas ist aber sehr, ungleich verteilt, und die Bevölkerungsdicht*; steigt in manchen Landesteilen bis zu 70 Menschen pro Quadratkilometer. , Venezuela wird begrenzt im Norden von der Karibischen See, im Osten von BritischrGuayuna und Brasi - i Ii' I* ' :; h . - * vl>'.' v