Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1933. Bestand UB Ffm
- Issue
- Oktober 1933
- Date
- 1933-10-01
- Page
- Seite 33 (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
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stärkt, der ifeoptursache periodisch .wiederkehrender Dürren, ■„ die das WirpcTnfJtsleben Australiens schwer schädigen. Ent- ' sprechend der Regenverteilung ist auch- -die Verteilungder Siedlung. Fast drei Viertel aller Einwohner leben in den Küstenlandschaften, wo sie sickzam Teil in den.großen Städten zusammendrängen. Irl Melbourne und ^Sydney wohnen je eine Million Menschen. * " Die Wirtschaftslage und die E&stenzmöglichkeiten sind schlecht. . 1 , (,;'.,• Durch, die rigoros durchgeführte .Einwanderungsbeschränkung, die einer Einwanderungssperre gleichkommt, ist die Bevölkerung Australiens, die während der letzten 30 Jahre rasch zugenommen hatte, im letzten Rechnungsjahr■ jüxt um rund 49000 Köpfe gestiegen. 1932 kamen 41 997 Pewoneo in Australien-an ,(1931 40 414), und 45666 Personen reisteR ab (1931 51 244). darunter waren 9868 "Dauereinwanderungen, und 14 686 definitive Abreisen. 1931 9 441 Dauerein Wanderungen, 21 865 definitive Auswanderungen. Das ergibt für 1932, einen dauernden Verlust, von 4 818 Personen für Australien» 1931 betrug., der Oberschuß definitiver Abreisen über dauernde Einwanderungen 12 424 Personen. \ Die Sperrung der Einwanderung dauert« fort. 'Erlaubnis zur Einreise muß in Jedem einzelnen Fall vom Secretary Home and Territories Department in Canberra eingeholt Verden. Neben den vorgeschriebenen Errrreisepapieren müssen die Reisenden außer dem überfahrtspreisj sofern sie. keine britischen bzw. australischen Staatsangehörige sind oder keinen Einreiseerlaubnisschein (Permit) der australischen Einwände' rungshjphorde vorweisen können, vor Antritt der Reise £ 40 bei der*Schiffsgesellschaft einzahlen. Dieser Betrag wird den Ptisa- ■.->■■- fc± » . X;.' im Bestimmungshafen zurück- 7# gieren nach,genehmigter Einreiset vergütet. : . 1 : "■ VUagebüKren. Für DeuUche und QSlerreicher ist ein Visum nicht erforderlich Visagebahr fur Pole» RM. 16.60 (Purchreise RM. 2.20), -für Sl#*lenloM RM. Von-den Bestimmungen für Handlungsreisende heben wir folgende« hervor:-Die Einwanderung von mchtbriten nach Australien ist nur mit Genehmigung der .australischen Einwanderungsbehörden gestattet. Für deutsch* Staatsangehörige ist - zur vorübergehenden Einreise oder zur Durchreise ..ein Visum nicht nötig. ..... ■ Li i :■ Von Handelsreisenden wird der Nachweis einer Geldsumme bei der Eirjjf^se nicht verlangt "Der Handelsreisende muß sich als solcher ausweisen können. Geschäftsreisende, Vergnügungsreisende und Durchreisende können si'ch ohne besondere Landungserlaubnis sechs Monate in Australien aufhalten. Die sechsmonatige Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. In Australien, lebten im Jahre* 1921 21015 Juden, in Neuseeland (1926) 2591. Die größten'jüdischen Gemeinden sind in¬ Sydney (6500 Seelen),'Melbourne (5500) und Perth (2003). Es liegen Anzeichen für eine Belebung der australischen Wirtschaft vor. Die Regierung plant Maßnahmen, die sich evtl. auf Landwirtschaft und Industrie und auf den Arbeitsmarkt ~ günstig, auswirken. Erwähnt sei audi, daß nach Ankündigungen des australischen Premierministers sich die australische Bundesregierung mit Plänen zur } Kolontjieruog und* ^Besiedlung -von Nordaustralien befaßt. ~; i. . ®Êi#âk - w £3* Ï ü!s tm Niedertassungsbedingungen für Aerzie außerhalb Deutschlands Uns wurde die nachstehende Liste zur Verfügung gestellt, Bulgarien; die - wir, ohne .eine Verbindlichkeit für die "Ei Übernehmen, zu Zwecken' allgemeiner Information druck bringen. Es ist zu bemérkjp, daß die verschiede! nördlichen Ausführungsbestimmungen von den gesetzlichen Vorschriften .teilweise nicht unbeträchtlich abweichen t und Änderungen unterworfen /sind. Es empfiehlt sich, ''bevor Schritte zur Auswanderung unternommen werdet), über das-betreffende Land'-Informationen bei *uhs" 1>zw. 'bei einer der int der V-or» .bemerkung S. 2 angeführten AuswändererberatungssfeRcn ei u/n ziéhen. ' l Ç......»•••— \ •4- '.'■ 1. - . Abessinien: < Deutsche Approbation wird anerkannt, doch muß vor der Niederlassung das Einverständnis der Regierung' eingeholt werden. . *■ ■ ■ . v. > Afghanistan:; ,'* - - - Deutsche -Approbationwird anerkannt. _. '___(V Ägypten ~ .. ~T Anerkennungsexinffm. ügung gestellt, Bulgarien; ,. : inzej^eiten' i» . . '." NW für bolgarSsche Siaatsiin^ehörigc Approbation. . '.>> ->r . - lion zunt TSb- C*nird>: : ' " fi - . sdiiedenen bc- - ISnftlttake Approbation notwendig. " In emigên, besonders. /. m *i t? "'v.. ■ ■ tglisabe Approbation notwendig.' In einigen, besond westlichen,' Staaten gilt die deutsche Approbation .nach einem bestandenen; Anerkennungsexamen: , , Chiie: .0 Anerkennungsexamen. '. China: Deutschte Approbation wird anerkannt. Columbien: . Anerkennungsexamen. Costarica: --' \ — v; ,«'.." ' Anerkennungsexamen. '."--?«*'•> Cub«: ' '•'; _ : - . , ' Staatsprüfung, sehr schwierig. Cypern: » ' Englische Approbation. 1)7» ilie iii England App/obstionen, Dänemark: An»rkenn"ng»fy«ny;ii. . ■•■ . Ausländer werden hur In Ausnahmefällen zur Praxi» zu- ' gelwian. Staatsprüfung erforderlich»-; ' AtgMÜrA ■ * " ■• 5; ..-^L)' —: . Anerkennungsexamen und argentinische' Approbation not- Danzlgr- , & r -»endig. — i Deutsche Approbation wird anerkannt Australien: Jl. Dominikanische Republik: Englische bzw, eine in England anerkanntA.Approbation not- Mündliche Nachprüfung in fast sämtlichen Fächern. . v Ecuador: ' . ■ * * ' '■ ■ ■ » - ' \ 'S'/ . u - , , . J . ii Belgien:' AnerkennOngsprüfung. ' , *, Belgische Approbation' notwendig. . a; » j. ■ » Bolivien: Staatsprüfung Bedingung. —^_ T Staatsprüfung und portugiesische 1 Sprachprüfung '^gîiùVf- Dauer etwa 2-3 Jahfe-/sehr Jto^p Kottob; ' Brkiscrl-Indlcn: , ' . Englisch« Approbation (Kurierfteiheit). " ■ 4 rtî» S-"•'. V' ■ I - U r : .' I'M f*fà \ ,i\ I >J?f**iM Uwliu- « >- Hf i.tA. ■ AnerkennOngsprüfung. \ ', England: f v ' . - Staatsprüfung^' (Italiehisclie und japanische Approbationen werden Anerkannt.') Nach Erlangung der englischen Appro- : » bation ist. eine Arbeilsbewilligung sehen* des Home-Off ice ~ tfrforderlich. (S. a^-imt^r-Großbritannien : Bestinntiungeu A ^iÜT knJf USW.) , ,\ . »> , ^Estianu: ... ... , V . Estnisches Alutu'i und Staatsprüfung. , ( V-1£ - bsik ■ » vt. * -f i '