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Jüdisches Gemeindeblatt für die israelitischen Gemeinden in Württemberg · 1937-07-16 · 8 (16.7.1937) · p. Seite 66

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für die israelitischen Gemeinden in Württemberg
Volume
14 (1937-1938)
Issue
8 (16.7.1937)
Date
1937-07-16
Page
Seite 66 (sequence 8)
Language
German
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66 Jüdisches Gemeindeblatt für die Israelitischen Gemeinden in Württemberg 16.7.37 XIV. Nr. 8 -^j Chug Iwri — Hebr. Sprachzirkel Man schreibt uns: So nennt sich eine Einrichtung, die das Jüdiscne Lehrhaus Stuttgart geschaffen und der Leitung des Lehrers der hebräischen Sprache. Herrn M a k <> w s k i, unterstellt hat. Ls triften sich |eden Samstag /wischen S und 'I Uhr abends, in den Räumen des Jüdischen Lehrhauses. Gartenstrane 30. jüdische- Menschen bei derlei Geschlechte*, um eine Stunde lang ganz ungezwungen (man kann an der Konversation tiil nehmen oder aiieh nur zuhören) hebräische Sprachuhung /u treiben. Pank der Befähigung de* Herrn Makowski, anzuleiten und zu lehren, hat sich dieser .,< hug" ati> kleinen, zaghaften Anfängen zu eir.er wichti gen Bildungsstätte emporgehoben, und es ist eine Freude, zu beobachten, mie die leilmhmcr mehr und mehr in die Situation hineinwachsen und sehen nach wenigen Wochen aus der passiven Rolle der Zuhörer in die aktive, der Mitsprecher hinüber»echseln 'das gilt natürlich nur von Jen jenigen, die schon einige \ orkenntnissc mitbringe") , . Ich gehöre item' jüdischen Lehrhause seit seiner (iriinduug au und hab seine Hemuhuugeii stetmit-heißen Wünschen für gutes Olingen begleitet Ich glaube sagen zu dürfen, dar! ihm mit der Errichtung des „Chug-Iwri" die erste große Frucht gereift ist. 'und es bleibt nur zu wünschen, dali sich recht viele Gcmcindoglie der in den Genuß teilen mögen. - KE. der diesen Posten seit über 35 Jahren in der vorbildlichsten Weise \ersieht. Auch wurde beschlossen, den seitherigen Namen des Venire (Isr. Wohltatigkcits-Vercin l durch den Zusatz ,,< hewra Kailiseha ' zu erganzen, um dann; seinen Wirkungskreis nach außen hin deutlicher zu kennzeichnen. I)er Vorsitz des Unlerstützuiigsvcreins wurde Rechtsanwalt Dr. Steiner übertragen, welchem ohnehin da> gesamte Fürsorge- und v\ ohlfahrfsweseu in der Gemeinde unterstellt ist. Die Kassengeschäfte fuhrt wie bisher Alfred < »ttenhicimer, tuiil zum Schriftführer wurde David lilock bestimmt, nachdem Georg Lcndt eine Wiederwahl abgelehnt hatte. Göppingen. Der Ausflug des Jüdischen Kulturbunds „Merkuria" vom 4. Juli erfreute sich eiin s ~o starken Zuspruclis. daß es »on wrnherein ^ar nicht möglich war. alle Anmeldungen zu berücksichtigen. Die überaus große Beteiligung war der beste Beweis dafür, welch gute Aufnahme diese Veranstaltung durchweg fand, und sie gelang um so besser, als sie vom herrlichsten Wetter begünstigt war. Die Fahrt füll t zunächst nach Buttenhausen. Dort wurde ein Halt eingeschoben, wahrend dessen Oberlehrer Berlin g e r in liebenswürdigster W«.ise seine Schule, die Synagoge und den prächtig gelegenen Friedhol zeigte. Alsdann ging's weiter, das Lautertal abwärts zur Wimsetier Höhle, unil nach deren Besichtigung steuerte man vollends ans Ziel, nach Buchau am Fedcrsce. An das gemeinschaftliche Mittagessen schioll sieh die Besichtigung der Synagoge samt dem darin cingerienteti ii jüdischen Museum an. Die I uhtung lag in den sachkundigen Händen des Vorsteheis V i c rleider, welcher mit seineu hochinteressanten Ausführungen alle Teilnehmer ungemein zu fesseln \erstaiid. Nur zu schnell verstrichen auch die »eiteren Munden, und in flotter Heimfahrt über Biberach,. Lauphcim, l Im kehrte man abends nach Hause zurück, hochbefriedigt von diesem Sonntag, der gar keinen schöneren Verlauf hätte nehmen können. Haigerlnch. In den Tagen vom 17. bis JO. Juni hielt der zionistische Bezirksvernand Badcn-W ü*ttcmbcrg-Ptalz ein Seminar in Haigerloch ab. Iis waren etwa fünfzig Teilnehmer von auswärts erschienen. Den Auftakt bildete eine Arbeitsgemeinschaft über .Jüdische Kunst" unter Leitung von Dr. Großberge r (Heidelberg). Die weiteren Arbeitsgemeinschaften behandelten: „Y andlungen und Strömungen im Zionismus" (leimig Dr. Hans I'o m e r a n z, Frankfurt a. M.), „Die Arbeit der nationalen Fonds in Zahlen" (Leitung Abraham, Berlin), „Wandlungen in der Zionistischen Außenpolitik" (Leitung Dr. Walter Groll, Berlin). Die hebräischen >ichot leitete M a k o vv s k i (Stuttgart), eine T'nach-Ar- Auslandsreisen jüdischer .Wehrpflichtiger. Eine wichtige Veröffentlichung im „Schild". W lederholt haben uns Kameraden, die selber oder deren Söhne im wehrpflichtigen Alter stehen, um Auskunft über die Voraussetzungen für die Erteilung von Reisepässen mit (iültigkeit für das Ausland ersucht. Hierüber war am 12. Dezember M3G ein Ruudcrhß des keichsiuucnmiuisters ergangen. Angesichts der zahlreichen Rückfragen aus Kameradenkreisen über die An wen düng dieses Runderlasses auf jüdische Wehr Pflichtige haben wir das Reichskriegsministerium um Auskunft gebeten und folgenden Bescheid erhalten: ..Der Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht Berlin W 35, den 3. Mai 1037 Tirpitzufer 72 76. Az. i\ d L IIa Nr. CM) 37. Vorgang: Ihre Schreibtn v. 8. n. 14. 4. 37- Wi Dr. Die Fk. Betrifft: L'rlaubsertcilung an jüdische Wehr Pflichtige. An den Reichsbund jüdischer Frontsoldaten e. V Kerlin W 15 kiirturstendamm 200. Ihre Auffassung betr. Wehrpflicht und Wehrpaliertcilung für jüdische Reichsangehörige der gemusterten Jahrgänge ist zutreffend. Jüdische Wehrpflichtige dieser Jahrgänge erhalten einen Wehrpaß, auch wenn sie als Angehörige der Ersatzreserve II nicht zum aktiven Wehrdienst herangezogen werden. Diese Wehrpflichtigen erhalten bei Vorlage des Wehrpasses ohne weitere Rückfrage bei einer Wehrersatzdienststeile durch die Paßbehörde den Reisepaß mit Gültigkeit für das Ausland. Ein Antrag an die Wehrcrsatzdienststellc ist nicht erforderlich. Judische Wehrpflichtige der nicht gemusterten Jahrgänge (1912 und älter, in Ostpreußen 100» und alter) erhalten keinen Wehrpaß. Ihnen kan:i von der Paßbehörde ohne weiteres der Reis.'- pall mit (iültigkeit für das Ausland ausgehändigt werden. Antrag an die Wehrersatzdienststeile ist nicht erforderlich Im Auftrage gez. Unterschrift". Das Paßrecht ist ein Teilgebiet der Verwaltung, das zugleich der Wehrüberw achung dient. Der W ehrüberw achung unterliegen alle Wehrpflichtigen, also auch jüdische Reichsangehörige, Vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zu dem auf die Vollendung des 45. Lebensjahres folgenden 31. März. Jugendliche, noch nicht wehrpflichtige Personen erhalten Pässe nur mit einer Geltungsdauer bis zum iL Dezember des Jahres, in dem sie das 17. Lebensjahr vollenden. Die zur Musterung Heranstehenden, die das 1.8. I ebensjahr vollendet haben, also der bereits aufgerufene Jahrgang 1017 und die Jahrgänge 1018 und 1019, unterliegen zur Zeit der Wehrüberwadiung, bedürfen also zur Ausstellung eines Auslandspasses der Zustimmung des zuständigen W ehrbezirkskommandos (Wehrmeldeamtes). Diese Zustimmung wird durch Vermittlung der zuständigen Polizeibehörde eingeholt. » Die jüdischen Angehörigen der bereits gemusterten Jahrgänge 1013—10I(i (in Ostpreußen 10IO und 1011), die bereits einen Wehrpaß mit dem Entscheid „Ersatzreserve II" haben, erhalten bei Vorlage des Wehrpasses den Auslandspaß, ohne dali eine Rückfrage durch die Polizeibehörde an das Wehrmeldeamt erforderlich wäre. Die vor 1913 (in Ostpreußen vor 1910) geborenen jüdischen Wehrpflichtigen wurden bisher nicht gemustert und erhalten darum keinen Wehrpaß. Ihnen kann die Paßbehörde ohne weiteres den Auslandspaß aushändigen. Diese Paßbeslizer sowie die Inhaber eines noch gültigen, vor dem 1. Januar 1937 ausgestellten Passes können also auch beim Grenzühertritt Schwierigkeiten nicht begegnen. Es wird jedoch angebracht sein, daß sie sich als Juden durch eine amtliche Urkunde ausweisen können. Scharf zu trennen von diesen Bestimmungen tiber die Voraussetzungen für die Erteilung eines sogenannten Auslandspasses ist die Bestimmung in g 17 Absatz 2 des Wehrgesetzes. Danach können Wehrpflichtige, die im Ausland 1 e - b e n oder für längere Zeit ins Ausland geflen wollen, bis zu zwei Jahren, in Ausnahmefällen bis zur Beendigung der Wehrpflicht, aus dem W'ehrpflichtverhältnis beurlaubt werden. Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf die Paßerteilung, sondern auf die Freistellung von 'den durch die allgemeine Wehrpflicht auch den im Ausland befindlichen Wehrpflichtigen auferlg\en Verpflichtungen, wie z. B. der Gestellungspflicht, Teilnahme an Wehn ersammlungen usw. Nach der Auslandserfassungsverordnung vom 17. April 1937 ist als „im Ausland lebend" derjenige Dienstpflichtige anzusehen, der sich ständig oder länger als ein Jahr im Ausland aufhält. Angesichts dieser Begriffserklärung muß angenommen werden, daß unter den in S 17 Absatz. 2 des Wehrgesetzes bezeichneten Wehrpflichtigen, die,' „für längere Zeit ins Ausland gehen wollen", diejenigen zu verstehen sind, die auf eine kür-j zere Zeit als ein Jahr ins Ausland gehen. Wieweit dieser Zeitraum nach unten zu begrenzen ist, ist nicht ausdrücklich bestimmt. Man wird unter Hinblick auf die in dem Runderlaß des Reichsinnenministers vom 12. Dezember 1036 für gewisse Fälle gegebene Befristung von höchstens 60 Tagen annehmen können, daß schon bei Auslandsreisen von zwei Monaten an bis zu einem Jahre eine Reise ins Ausland „für längere Zeit" im Sinne des g 17 Absatz 2 des Wehrgesetzes vorliegt. Im übrigen verweisen wir wegen der Einzelheiten erneut auf unsere Ausführungen im „Schild" Nr. 2 vom 8. Januar 1037. Kam.. Dr. Di. beitsgemeinschaft Lehrer David (Stuttgart), der auch den Oneg Schabbat gestaltete. Nach Abschluß des Seminars wurde für die Gemeinde Haigerloch und zahlreiche Gäste aus Nachhargemcinden der Palästiuafilm „Hatikwa" vorgefünrt. Laupheim. Rahb. Dr. L. Wallach, hier. Absolvent der lehranstalt für die W issenschaft des Judentums in Herlin, erhielt für die Bearbeitung einer wissenschaftlichen Preisfrage: „Ueber den Begriff einer Wissenschaft des Judentums" den ausgeschriebenen Preis obiger Lehranstalt zugesprochen. Die preisgekrönte Arbeit wird auch im Druck erscheinen. Ulm. Am 1 I. Juni hielt der Jüdisch-: Kulturbund Ulm-Neu-Ulm seine zahlreich besuchte Generalversammlung ab. Der t. Vorsitzende, Rechtsaiwalt Ernst Moos, erstattete den Geschäftsbericht. Er gab eine eingehende Uebersicht über die Arbeitsleistung des Vereins, die vor allem auf kulturellem Gebiet umfassend und erfolgreich war. Nicht weniger als zehn Veranstaltungen hatte der Kulturbund seinen Mitgliedern in dem vergangenen Winter geboten. Darunter unter anderem 2 Abende der Hamburger Kulturbundbühne und des Sinfonieorchesters unter Leitung von Professor P r ii w e r, Frankfurt. Neben di.se i künstlerischen Darbietungen stand den MitgHcdern die erfreulicherweise zahlreich benützte, reichhaltige Bibliothek unter der bewährten Verwaltung von Frau H e d w ig U ry zur Verfügung. Der Vorsitzende verwies sodann auf die fructitbare Tätigkeit des Vereins auf gesellschaftlichem Gebiete und betonte mit Recht, daß durch di>- Schaffung des KultUrbundshauses mit sei kt vortrefflich geführten (iaststättc das gesellschaftliche leben der Gemeinde erst wieder aufleben konnte. Der Kassier des Vereins, Emil G u n d c I - f i n g e r, gab sodann einen eingehenden Bericht über die Leistungen di>s Vereins auf finanziellem Gebiet. Aus seinem Rechenschaftsbericht ergab sich die hervorragende Opferwilligkeit der Mit- ] glieder der Gemeinde, die den mit großen Mitteln durchgeführten Umbau des üemeindeh'.u-es ermöglichten. Nach Erstattung des Berichts der Bibliothekarin und einer kurzen Diskussion wurde aus der Versammlung heraus der bewährten Führung der aufrichtige Dank der Mitglieder aasgesprochen. Werbet für das Gemeindeblatt!

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