Jüdisches Gemeindeblatt für die israelitischen Gemeinden in Württemberg
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für die israelitischen Gemeinden in Württemberg
- Volume
- 14 (1937-1938)
- Issue
- 8 (16.7.1937)
- Date
- 1937-07-16
- Page
- Seite 64 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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64 Jüdisches Gemeindeblatt für die Israelitischen Gemeinden in Württemberg 16.7.37 XIV. Nr Und so kam es, daß der S.tlenbauer Pankraz ein und dasselbe Fuchsull zweimal hatte verkau- ■ fen können, wenn er es wollte, und dali der all/u geschäftstüchtige rote Jonas mit den Sommer sprossen auf den Händen beschämt vv urde vor ihm und auch einige Tage Angst auszustehen hatte um seine vier Kronenfalcr, weil sein Vater wollte, dali Friede im Hause bleibe und nicht Feindschaft vvachsc unter seinen Söhnen um Geldes willen, und vor allem, damit die Ehre der Gumplcutc gewahrt blieb vor den Bauern und der ganzen liegend. Denn Zucht mußte sein; und auf die fuchstiaite Schläue allein kommt es allein nicht an. (Entnommen dem vori der Jüdischen Buch- Vereinigung u:;d dem Verlag Erwin Löwe, Berlin, herausgegebenen, ausgezeichneten Novcllcnband „Der Gezeichnete" von Jakob Picard.) Leben in der Arbeit Von Dr. Eduard Strauli, Frankfurt a. M. Die nachstehenden geistvollen Ausführungen des bekannten Frankfurter Naturwissenschaftlers und Interpreten des jüdischen Schrifttums dürften unseren Lesern umso willkommener sein, als Dr. Eduard Strauß erst vor kurzem im Rahmen des Jüdischen Lehrhauses Stuttgart einen Vortrag gehalten und damit einen Einblick in seine Gedankenwelt gegeben hat. Die neuere Heilkunde kennt den Begriff der „Arbeitstherapie" und versteht darunter die Möglich keit, einen erkrankten Organismus durch syste matisches Versetzen in Tätigkeit zu seiner nor malen Funktion zurückzuführen; man veranlaßt den Kranken, indem man ihm etwas ganz Be stimmtes, nach Zeit und Raum Geregeltes und als Anstrengungsdosis Gegebenes tun läßt, von sich aus — das heißt: mit den von krankmachenden Hemmungen befreiten eigenen Kräften — sich dem Leben in der Gemeinschaft wieder einzugliedern und wieder das zu wirken, was er kann. \\ .1^ er kann: das ist s'e ine Arbeit, ist das, was ihm und nur ihm jetzt und hier aufgetragen ist und seinen eigenen Lebensinhalt ausmacht Diese Heilmethode aber, die sich der Arbeit — genauer: irgendwelcher Tätigkeit — in be stimmter Absicht bedient, verhält sich zu jener eigenen, als wirklicher Auftrag gegebenen Arbeit, wie sich eine Medizin, ein Heilstoff, zum täglichen Brot unserer Nahrung verhält. Sie wirkt Heilung: in der eigenen Arbeit des Menschen aber liegt sein Heil. Und das ist es, was wir einsehen müssen: daß unsere Arbeit uns nicht etwa nur betont „aber etwas hinwegbringen" und von der Not des Augenblicks befreien soll, sondern daß sie im allerhöchsten Sinne das Positive an uns ist: die Erfüllung unseres Auftrags im Leben, Erleichterung von Unterstützungszahlungen an Juden in Deutschland. Neue Bestimmungen der Reichsstelle — Förderung der Auswanderung I )ie ..P alästina Treuhand-Stelle zur Beratung deutscher Juden G. m. b. H. ', Bei ha, teilt uns mit: Nach den geltenden Devisenbestimmungen dürfen unter gewissen Voraussetzungen Unterstiitziingszahluiigen nach Deutschland mit sogenannter „R e g i s t e r m a r k" bew irkt w erden. Durch einen Erlaß der Reiehs>telle für Deviscnbcvvirtschattung ist gestattet worden, daß von jüdischen Spendern zugunsten jüdischer Empfänger auch „Haavara-Mark" für diesen Zweck verwendet werden darf. Haavara-Mark ist diejenige Mark, die von jüdischen Ausvv andcrungsw iiiigen auf die in Deutschland geführten Transfer-Sonderkonten der Trust K Transfer Office ..Haavara" Ltd., Tel Aviv, eingezahlt wird. Die genannte Gesellschaft transferiert unter Mitwirkung ihrer deutschen Schwestergesellschatt, der Palastma-Treuhand-Stelle zur Beratung deutscher Juden G.m.b.H. (Paltreu), Berlin W J5, Potsdamer Str. 28, auf Grund eines von der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung geregelten Verfahrens diese Beträge in ausländischer Währung. Die Haavara-Mark wird für Unterstut/ungszahlungen von den ausländischen Bänken, die Regislcrmark vertreiben, verkauft werden. Dies bedeutet, daß der ausländische Spender die Haavarä- Mark, die er seinen inländischen Freunden und Verwandten zukommen lassen will, zu dem Registermarkkurs, d. h. sehr günstig erwerben kann. Die Haavara. ist dadurch, daß ihr der Gegenwert der Reichsmarkspeuden in ausländischer V\ ähruug zufließt, in der Lage, einer großen Anzahl der bei ihr vorgemerkten Anwärter zur Auswanderung /u verhelfen! Durch die hierauf aufgebaute Werbung im Auslande wird die Gebefreudigkeit der auslandischen Juden für ihre hiesigen Freunde und Verwandten vergrößert werden. Die Abwicklung ist sehr einfach. Der ausländische Geber zahlt bei seiner Bank den Gegenwert der von ihm beabsichtigten Spende in Dev isen ein und unterschreibt ein Formular, aus dem sich ergibt, daß es sich um eine Leistung ohne kommerziellen Gegenwert nandelt. 1. Es dürfen nur bis zu 200 RM. je Monat und Person voll in Haavara-Mark gezanlt werden. Ehepaare gelten hierbei als eine Person. In der Hausgemeinschaft lebende Kinder sind dann als Einzelpersonen anzusehen, wenn sie eine gewisse wirtschaftliche Selbständigkeit besitzen. Bei Zanlungen, die über den Betrag von 21X) RM. hinausgehen, ist die Zahlung in Haavara-Mark davon abhängig, daß für die Hälfte des gesamten angewiesenen Reichsmarkbetrages Devisen für den gleichen Zeitraum und Zweck nach Deutschland gesandt werden. 2. Darüber hinaus dürfen Geschenke bis zu weiteren 200 RM. monatlich aus folgenden Anlässen in Haavara-Mark gezahlt werden: a) zu Peßach, Purim, Rosch Haschanah, Chanukkah; b) anläßlich von Hochzeiten, Barmizwoth, Mädcheneinsegnungen, silbernen und goldenen Hochzeiten; C) für ürabpflege (außer Begräbniskosten). 3. Ferner können im Auslande lebende Juden jüdischen gemeinnützigen und wohltätigen Organisationen in Deutschland Spenden unter Verwendung von Haavara-Mark zugehen lassen. Ueber die hierbei zulässige Höchstgrenze erteilt die Paltreu im einzelnen Auskunft. Maßgebend dafür, ob der Spender und der Zahlungsempfänger als J u d e n gelten, sind die Be? Stimmungen des Reichsbürgergesetz.s. Entscheidend ist daher nicht die Zugehörigkeit zur jüdischen Religionsgemeinschaft, sondern die jüdisene Abstammung. Personen mit nur zwei jüdischen Großelternteiien gelten aber nur dann als Juden, wenn sie der jüdischen Religionsgemeinschaft angehören, oder mit einem Volljuden, oder mit einer der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörigen Person verheiratet sind. Vor Entgegennahme der Spende hat der Empfänger wie bei der Registermark eine Erklärung zu unterschreiben, in welcher er bestätigt, daß die an ihn von dem Spender geleistete Zahlung nicht zur Erfüllung einer rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtung des Geldgebers oder einer anderen im Auslande wohnenden Person (z. B. auf Grund testamentarischer Bestimmungen als Rentenzahlung, für Warenlieferungen und sonstige Leistungen, für Versicherungsprämien, Hv pothekenzinsen usw.) oder zur Einzahlung auf ein Konto zugunsten des Schenkers oder einer im Ausland wohnenden Person oder zum Erwerb von Liegenschaften oder zur Bezahlung von Schiffspassagen für eine solche Person u. a. mittelbar oder unmittelbar verwandt wird. Eine Rückvergütung des Betrages darf in keiner Form stattfinden, auch nicht durch Verzicht auf eine bestehende oder noch entstehende Forderung. Der Betrag darf vielmehr lediglich zur Bestreitung der persönlichen Ausgaben des Empfängers dienen und von ihm auch nur für solche Zwecke verwandt werden, d. h. also, daß die Unterstützungsmark nicht für Zahlungen verwandt werden darf, zu denen der Spender verpflichtet ist und gesetzlich gezwungen werden könnte. Hingegen darf der Empfänger mit dem gespendeten Geld natürlich seine eigenen Hypothekenzinsen bezahlen, seine eigenen Versicherungsprämien, rückständige Rechnungen usw. der Gehorsam gegen den Befehl des Schöpfers. Unsere Arbeit trägt den schlichtesten und zugleich tiefsten Sinn der menschlichen Ebenbildlichkeit, über den hinaus nach einem Sinn des Lebens zu fragen müßig ist. Denn kein Wort, kein Satz, keine Formel kündet uns den Sinn — nur die getane eigene Arbeit in ihrer Greifbarkeit. Dabei ist es gleichgültig — wenn auch gerade das von uns immer unrastig grübelnden Menschen nicht leicht eingesehen wird — ob einer einen Acker pflügt oder eine Straße kehrt, ob einer Entdeckungen macht oder Bücher schreibt, Gemeinschaften leitet oder sein Geschäft betreibt. Wenn nur das alles als Auftrag angesehen wird, dann wissen wir täglich, was unser Beruf ist, dessen „Wahl" im letzten doch viel weniger willkürlich oder vom „Zufall" bestimmt ist — Zufall gibt es überhaupt nicht — als wir oft oberflächlich genug wähnen. Berufswahl — mit diesem Wort stehen wir vor der schwersten Frage, die uns jüdischen Menschen heute gestellt ist; für uns handelt es sich dabei in dem Besonderen unserer Weltlage aber nicht mehr nur um die stets sich ereignende Wahl des jungen anhebenden Menschen, sondern um jenes neue Problem: die Neuwahl des Berufs — die Berufsumstellung des Einzelnen und die Berufsumschichtung der Gemeinschaft. Es kann hier nicht auf die Einzelheiten der Frage eingegangen werden; nur dies sei gesagt: in dem, was heute von uns aus klaren Einsichten in die Nöte und Notwendigkeiten des Augenblicks getan wird, liegt viel von der „Arbeitstherapie" — viel Mühen und Heilung eines als krank im soziologischen Sinne erkannten Zustandes, daß wir eines Tages — eines wirklichen Tages in unserem Leben — über den Heilungszweck hinaus den Blick auf den Heils-Sinn aller Berufe und jeder Arbeit gewinnen müssen. Es mag scheinen, als sei es im Augenblick verfrüht, davon zu sprechen, was erst kommen soll, und es sei zunächst einmal der Forderung des Tages zu genügen. Keiner bestreitet das. Der Schüler eines Weisen wird gefragt: Was ist Deinem Meister im Leben das Wichtigste? und er gibt die Antwort: Das, was er gerade tut. Gewiß. Aber vielleicht kann doch nicht früh genug darauf hingewiesen werden, wie menschlich-gefahrvoll es ist, wenn im notwendigen Umbruch unseres Daseins eben dieser Umbruch zum Selbstzweck wird und wenn das Heilmittel gegen die Krankheit bereits als die — einzige — Nahrung des künftig Gesundeten erscheint. Wir Juden neigen dazu, aus einem Extrem ins andere zu verfallen: vielleicht ist es die größte, die innerlichste Gefahr dieser jüdischen Gegenwart, daß die ja längst als nötig erkannte und nicht erst von Augenblicksopportunitäten erzwungene Berufs- und Arbeitsumschichtung zu einer nicht zu rechtfertigenden Umwertung, ja sogar zu einer Entwertung mancher Berufe wird; und zwar deshalb, weil wir in der Hast und in der Verzweiflung nicht auf den Stellenwert jedes einzelnen Berufs innerhalb des Ganzen, innerhalb der Gemeinschaft hinblicken. Unserer Gemeinschaft aber darf kein Beruf fehlen, und keine Arbeit darf ungetan bleiben — das sollten wir eingesehen haben. Von unserer Gemeinschaft her — und nur von ihr her — wird jede Arbeit zu unserer Arbeit, jeder erteilte Auftrag zu meinem Beruf. Und in meinem Beruf innerhalb unserer Gemeinschaft, in diesem doppelten Zueigensein aller Arbeit, liegt das Heil beschlossen. Im Wissen um den Auftrag, der von Gott her durch die Gemeinschaft und um ihrer willen an jeden Einzelnen ergeht, liegt die Unterscheidung zwischen einem möglichen Götzendienst der Arbeit und dem heiligen Dienst des Berufs. In einem ewigkeitsgewaltigen Bogen spannt die Schrift den Sinn der Arbeit vom Urwort der Schöpfung und von dem Strafwort, das die Arbeit „im Schweiße deines Antlitzes" einsetzt, bis zu ihrer Erlösung im Sabbatgebot. Aus der Mühe, aus der Quälerei, die eine Strafe ist, wird zuerst das menschliche „Eine Tagsechst diene und mache all Deine Arbeit". Das Wort stellt den Mensehen vor Gott, den Schöpfer des Sechstagewerkes der Welt. Und dann stellt der geheiligte siebente Tag den Menschen mit der Fülle seiner in Treue getanen Arbeit in das vollendete Werk der Schöpfung, zu Gott, der den Sabbat segnet und damit zugleich alles Werk des Menschen — wenn es gar sehr gut gewesen ist, wie es sein soll.