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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1934-05-01 · 3 (1.5.1934) · p. [Seite]

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
XI (1934-1935)
Issue
3 (1.5.1934)
Date
1934-05-01
Page
[Seite] (sequence 3)
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Hauswirtschoftslehrlinge im jüdischen Haushalt. Von Dr. Martha Wertheimer, Frankfurt a. M. Seit mehreren Monaten diskutieren die jüel. Frauenvereine die Kruge der huuswirtschaftlitheji Ausbildung unseres Nachwuchses. Die letzte Tugung des Bundes in Berlin stand im Zeichen des Wegesuchens. wie man fiir Huusfraucn und junge .Mädchen /.u einer glücklichen I-ösung aller Schwierigkeiten kommen könne. Denn mir um diese Lösung geht es — an der Dringlichkeit der Ausbildung selbst zweifelt heute niemand mehr:, zu viele hüben ihre Stellen in kaufmännischen und sozialen Berufen verloren: zu tiele sind auf ruschen Krwerb angewiesen: viele brauchen bans wirtschaftliche Kenntnisse und Zeugnisse Uber Kignung und Fertigkeiten zur Krlungung eines Zertifikats für die Einwanderung nach Krez Israel. Aber diesem neuen Andrang steht glücklicherweise auch eine neue Bereitwilligkeit gegenüber: zahlreiche) jüdische Haushalte suchen zurzeit jüdisches Huuspersouul. Der Frankfurter Arbeitsnachweis gab auf der Provinzialtagung allein die Zahl \on 150 offenen Stellen an, die nicht zu besetzen sind, weil noch kein geeignetes Material vorhanden ist. Das ..geeignete Material" ist die eigentliche Schwierigkeit. Wir befinden uns in einem Lebergangsstadium. Fast alle jüdischen Hausfrauen, die sich un die Arbeitsnachweise der Gemeinden oder des Frauenbundes wenden, suchen die „Perfekte*“, „mit langjährigen Zeugnissen“. Das gibt es heute noch kaum. Die Mehrzahl der jüdischen Hausangestellten, die heute in offene Stellen vermittelt werden können, ist kurz im Beruf: sie kommen meistens gerade jetzt erst ans einem einjährigen Schulungskurs oder aus Sthncllkursen und genügen sicher noch nicht den Ansprüchen. die an eine „Perfekte*" mit Kochen. Ser- Geren. Bügeln usw. gestellt werden. Jede Hausfrau weiß, daß ein paar Kursständen und die Schule allein durchaus nicht genügen, um |H*rfekt zu machen. Wir wissen auch alle, daß in zwei oder drei Jahre» das Bild anders, günstiger sein wird, weil dann die Haushultschulen Schülerinnen der zwei- und dreijährigen Kurse in offene Stellen \ermitteln können. Aber heute lassen sich die Schwierigkeiten nur lösen, wenn ein Mittelweg gefunden wird. Er ist da] So wünschenswert die Ausbildung in einer Haus- "hultungsschule ist — es gibt viele Mädchen, bei denen der Geldmangel sie verhindert. Trotz besten Willens; trotz der Gewährung von Freistellen und Schulgeldermaßigungen können* die vier jüdischen jlausliultungsschulen. die wir in Deutschland hüben — die Berliner, Frankfurter, Breslauer und die in Wolfratshausen — dem gegenwärtigen Stand der Ausbildilngsuchenden nicht nachkommen. Immer wieder scheitert die gegebene Möglichkeit an dein „Nicht einmal d u s kann ich ausgeben!“ Darum empfehlen die huuswirtscha ft liehen Beratungsstellen der Frauenvereine, der Gemeinde und der l ogen gern einen Weg. der bei gutem Willen von beiden Seiten gangbar ist: die* Ausbildung als 11 a u s h a 111 e h r I i n g d u rch eine II u u s f r u u. In vielen Haushalten kann sich die Frau heute* keine Hilfe mehr halten, spurt den Lohn und die* sozialen Abgaben ein und behilft sich mit einer Stundenfrau. Nimmt sie aber einen Huusliultlehrling. so hat sie für ihn zwar Kost und Wohnung einzusetz.cn — dafür geben die zuständigen Stellen sogar häufig einen Lchrzuschiiß — jedoch keinen Lohn. Sie hat dann wieder eine Hilfe über den ganzen Tug. hat jemand für den im Haushalt unerläßlichen ..Bereitschaftsdienst“ und gibt dafür ihre Kenntnisse und Fertigkeiten weiter. Das junge Mädchen soll bei ihr die Pflege* des Hausstands. Kochen. Wuschen und Bügeln, vielleicht auch Eininuchen usw. lernen und dazu alle Tugenden, die erst die rechte Hausfrau aus- ■nachen: Ordnung. Pünktlichkeit, pflegliche Sauberkeit. Damit sind dem Haushaltlehrling schon seine Pflichten gesagt — für die Hausfrau kommt noch dazu, daß sie eine solche Aufgabe nur dann wählen darf, wenn sie über pädagogisches Talent verfügt. Nicht jede Tüchtige, nicht jede absolut Vollkommene vermag ihr eigenes Können in der rechten Form weiter zu geben Kann sie’s. und kann sie s mit Geduld und Humor, dann gewinnen wir für die Ausbildung unseres Nachwuchses unschätzbare Kräfte*. Sie tun uns not — vielleicht müßten auch sie erst zu diesem neuen Arlieittun erzogen werden. Niemand unterschätzt die Schwierigkeiten, die vorerst no<h riesengroß scheinen. Aber niemand sollte sich auch der Eindringlichkeit der Forderung entziehen, niemand die \ orteile übersehen, die beide, Hausfrau und Haushaltlehrling, davon haben. Die eine findet endlich wieder eine Hilfe, die ihr das schwere Leben leichter macht — und mit der fortschreitenden Ausbildung viel leichter! — die* andere hat eine billige, praktische und theoretische Ausbildung, über die ihr ein gültige s Zeugnis gegeben w ird, sogar ein „langjähriges“, denn unter zwei Jahren wird die Lehrzeit nicht dauern. Die j ü d i s ch e Hausfrau hat hier eine ernste, schöne Aufgabe* zu erfüllen. Sic» sollte sic bejahen und für sie da sein. Rcdeküorufehteß /dr die ndthfie Nummer vom 15. Hui ifi um 9. Hut 1954. Rediiseidge Einjendang von Text- und Inferet- Manujkripten unbedingt erforderlich. Der Verleg - 25 — Amtl. Bekanntmachungen. Stuttgart. 29. März 1914. Israel. Oberrat. Nr. I0T5. Beil. 0. Itetr.: Kel.-Unterricht an den höheren Schulen. An sämtliche Rabbiner und Religionslehrer. Der Erlaß des Oberrats Nr. 697 vorn 22. ds. Mts. über die Durchführung der dritten Religionsstunde an Volksschulen soll insoweit auch auf die Schüler der höheren Schulen Württembergs Anwendung finden, als ihnen von seiten der Rabbiner und Religionslehrer nahegelegt wird, neben den zwei Pflicht religionsstunden eine dritte freiwillige zu nehmen. Der Oberrat richtet deshalb im Interesse der religiösen Fortbildung der israelitischen Jugend Württembergs die Mahnung an die in seinem Bereich wirkenden Religionslehrer, in ihren Gemeinden lebhaft und energisch für diese* Neueinrichtung in Würdigung der Bedeutung des hebräischen Sprachunterrichts einzutreten. Diese dritte Religionsstunde soll nämlich im wesentlichen der Erlernung der hebräischen Sprache gewidmet sein, wobei wir uns auf die näheren Ausführungen in dem oben genannten Erlaß beziehen. Wir ersuchen die Rabbiner und Religionslehrer, diese dritte Stunde innerhalb ihrer Pflichtstundenzahl zu erteilen und so bald möglich Bericht über den Erfolg dieser Werbung zu erstatten. Wir hoffen, daß alle linsen* Beamten ihren Ehrgeiz dareinsetzen werden, zu erreichen, daß sämtliche in Betracht kommenden Schüler sich dieser Verpflichtung unterziehen. i. V.: L c* v i. Stuttgart, 5. April 1914. Israel. Oberrat. Nr. 1014. Beil. 1. An sämtliche Vorsteherämter, Rabbiner und Religionsichrer. Wir teilen Ihnen nachste hend die im Amtsblatt des Württembergischen Kultministeriums vom 26. März 1914 Nr. 1 Seite* 12 erschienene Verordnung des Kultministers über eine Aenderung der Ferienordnung vom 8. März 1914 Nr. WI8 mit: „Der 8 16 der Ferienordnung vom 1. November 1929 (A BI. 8.2II) erhält mit sofortiger Wirkung die folgende Fassung: 8 16. Befreiung jüdischer und adventistischer Schüler. (!) Die jüdischen Schüler können an Neujahr 2 Tage, am Versöhnungsfest I Tag, am Laubhüttenfest 2 Tage, am Beschlußfest 2 Tage, am Passahfest die ersten 2 und die 2 letzten Tage und am Pfingstfest 2 Tage dem Unterricht fernbleiben. (2) An den gewöhnlichen Samstagen können die jüdischen und adventistischen Schüler auf Ansuchen der Erziehungsberechtigten ganz oder für die Stunde des Gottesdienstes vom Schulbesuch befreit werden. Wer hiervon keinen Gebrauch macht, muß am gesamten lehrplanmäßigen Unterricht, auch in Zeichnen, Schreiben, Handarbeit und Werkunterricht, teilnehmen. Für die aus derartigen Versäumnissen entstehenden Folgen kann die Schule keine Verantwortung übernehmen. M e r g e n t h a I e r.“ Wir legen eine Anzahl Mehrfertigungen dieses Erlasses zur etwaigen Weitergabe an Schüler bei; weitere Mehrfertigungen sind durch unser Sekretariat erhältlich. Wir erwarten von unseren Rabbinern und Religionslehrern, daß sie bei der Durchführung dieses Erlasses ihren Schülern mit Rat und Tat zur Seite stehen. >. V.: Dr. Gumbel. Die Feier anl&$L der Eröffnung der jfid. Schule in Stuttgart. Mit einer würdigen Feier beging das Israel. Vorsteheramt am 17. April die Eröffnung der jüdischen Schule in Stuttgart. Der kleine Stadtgartensual war bis auf den letzten Platz besetzt, als der Vorsitzende der Schulabteilung. Dr. Her m a n n M c* r z b a ch e r. eien Präsidenten des Isr. Oberrats, den Stadtrabbincr, die Vertreter der Organisationen und Behörden sowie die Eltern mit ihren Kindern herzlich willkommen hieß. Dr. Merzbacher erinnerte an die seelischen Empfindungen, welche die Feierlichkeit des Werkes uuslösen. und betonte*, daß neben der Freude, dem Stuttgart, 16. April 1914. Israel. Oberrat. Nr. 878. Beil. 0. “ » An sämtliche Vorsteherämter, Rabbiner und Religionslehrer, ßetr.: Regelung des Schulbesuchs jüdischer Kinder am Sabbath, Erlaß vom 1. April (914, Nr. KW4. Im Nachtrag zu dem oben genannten Erlaß weisen wir noch auf folgendes hin: Durch die Verordnung des Wiirtt. Kultministers über eine Aenderung der Ferienordnung vom 8. März 1914 Nr. HI8 (Amtsblatt 8.12) werden die jüdischen Eltern vor die Entscheidung gestellt, ihren Kindern den Sabbath entweder ganz zu geben oder ganz zu nehmen. Daß diejenigen Eltern, die bisher ihre Kinder am Sabbath die Schule besuchen ließen, sie abe r vor Uebertretung des Sabbathgesetzes durch Schreiben usw. schützten, nunmehr die Folgerung ziehen und von der gewährten Ermächtigung zu völligem Fernbleiben ihrer Kinder von der Schule Gebrauch machen werden, darf erwartet werden. Allerdings wird es nunmehr die Aufgabe der Rabbiner und Lehrer sein, dafür zu sorgen, daß der freie Sabbath von den jüdischen Kindern in einer der Weihe des Tages würdigen Weise begangen wird. Der Oberrat macht sich die Anregung der Freien Vereinbarung für die Interessen des orthodoxen Judentums zu eigen, daß dort, wo es allgezeigt erscheint, von der Gemeinde Nachhilfe-Kurse* für solche Kinder eingerichtet werden. bei denen durch das ständige Fehlen an den ' Sabbath-Tagen Lücken in der Ausbildung befürchtet werden. Der Oberrat sieht einer Mitteilung über die dort getroffenen Maßnahmen gern entgegen. L e v i. Stuttgart, 16. April 1914. Israel. Oberrat. Nr. 1109. Beil. 0. An sämtliche Vorsteherämter. Der Oberrat gibt hierdurch bekannt, daß der auf Grund Beschlusses der Israelitischen Landesversammlung erweiterte Oherrat in seiner Sitzung vom 20. März ds. Js. dem Oberrat als solchem folgende Befugnis erteilt hat: „In Fällen, in denen nach 8 29 der Verfassung Neu- oder Ersatzwahlen in das Vorsjeheramt notwendig sein würden, und in denen ein Vorsteheramt Gemeindemitglieder im Sinne des 8 17 Abs. 2 zunächst mit beratender Stimme beizieht, kann der Oberrat bis auf weiteres zur Vermeidung von Gemeindewahlen solchen Personen die volle Rechtsstellung eines Gemeindevorstehers also insbesondere das Stimmrecht, innerhalb des Vorsteheramts verleihen." _ Dabei hat der Oberrat nur die Befugnis, nicht die Verpflichtung, in das Vorsteheramt kooptierte Personen mit der Rechtsstellung eines Gemeindevorstehers zu versehen. Der Oberrat wird von seiner Befugnis im allgemeinen nur in den Fällen Gebrauch machen, in denen das Vorsteheramt die Auswahl der kooptierten Personen in Uebereinstimmung mit den in der Gemeinde herrschenden Stimmungen getroffen hat und wo also begründete Einsprachen oder Beschwerden nicht zu erwarten sind. Im übrigen muß der Zugewählte den Anforderungen der 88 21. Abs. 2—1, 22 und 26 genügen. Der Oberrat behält sich also die Prüfung jedes Einzelfalles in vollem Umfang vor. L e v i. Stuttgart, den 10. April 1914, Isr. Gemeindevorsteheramt Stuttgart. Ihren Austritt aus der Israel. Religionsgemeinschaft haben erklärt: Herr Bernhard Niktschemny, Kaufmann, hier, Rotenbergstr. 168, Frau Maria Anna Haar geb. Rülf, Ehefrau, Stuttgart-Wangen, Krämers! r. 11. Herr Jose f Wechsler, Kaufmann, hier, Hohenheimerstr. 68. Frau Julie Bauer, Fabrikanten Ehefrau, hier, Mörikestr. 22. . — Glück, dem Stolz und dein Hoffen auch der ErnsJ'und die Wehmut stehen, die die Ereignisse des letzten Jahres im deutschen Juden«»!» hervorgerufen hüben. Aber wir können auch sagen, so fuhr der Redner fort, daß wir uns auf uns selbst besonnen und uns im Willen zur Gemeinschaft geeint hüben. So ist auch die neue jüdische Schule Ausdruck des starken Lebenswillens unserer Gemeinschaft. Die Erziehung unserer Jugend soll aus dem Erlebnis der jüdischen Geschichte, und dem Erlebnis der tausendjährigen Verbundenheit mit dem deutschen Bode» strömen. Es soll, wenn es sein darf, eine Erziehung für Deutschland sein — aber auch ein Tüchtigmachen für den Aufbau E'rez Israels oder die spätere Existenz in anderen Ländern. Der Redner richtete dann herzliche Worte an die>e*rsam- Aus unserer Maß-Abteilung: Mk ln erstklassiger Ausführung ■^1 Cil#*AA11Allgunü bester Verarbeitung Mit.125.- 140.- 150.- 160

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