Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- X (1933-1934)
- Issue
- X. Jahrgang Nr. 15
- Date
- 1933-01-01
- Page
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Amtt.!BekaHHtmacfumg€*i. Stuttgart, 16. Oktober 1933. Nr. 2657. ’ Der Israel. Oberrat hat den Religionsoberlehrer Straßburger in Rottweil auf sein Ansuchen unter Anerkennung seiner langjährigen, treuen und wertvollen Dienste in den Ruhestand versetzt. Stuttgart den 17. Oktober 1955. Nr. 2687 Israel. Oberrat. An sämtliche Vorsteherämter, Gemeindepflegen, Rabbiner und Religionslehrer. Betr. Gedenkfeier. Wie in den Vorjahren, so soll auch heuer im Gottesdienst an dem dem Totensonntag vorausgehenden Sabbath — 25. November 1955 — unserer im Weltkrieg gefallenen Brüder gedacht und es sollen deren Namen von den Rabbinern und Religionslehrern in einem „Jiskaur“ genannt werden. In Gemeinden ohne Rabbiner und Religionslehrer soll das am Versöhnungstag übliche „Haskoras-neschomaus“ mit Nennung der gefallenen Gemeindegenossen vorgetragen werden. Die Thoraspenden anläßlich dieser Feier sollen zur einen Hälfte dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfiirsorge e. V„ Landesverband Württemberg, zur anderen Hälfte dem ' Reichsbund jüdischer Frontsoldaten e. V.. Landesverband Württemberg, /ur Unterstützung bedürftiger jüdischer Kriegsopfer zufließen. Wie uns der Volksbund Deutsche Kriegsiräberfürsorge e. V. mitteilt, bedürfen die Patenfriedhöfe des Landesverbands „Nachtegail“ und „Ten Brielen“ in Flandern sowie „Romagnesous-Montfauron“ in Frankreich noch aus Mitteln des Landesverbands eines weiteren Aushaus und einer würdigen Ausgestaltung. Nach dem vordringlichen Ausbau der Heldenfriedhöfe in Frankreich, wo nunmehr die Hälfte aller deutschen Kriegsgräberstätten hergerichtet ist, ist der Volksbund jetzt daran gegangen, auch in ferneren Kampfzonen Denkmale deutschen Heldentums und deutscher Totenehrung zu schaffen. Der Landesverband Württemberg des Volksbunds hat uns ausdrücklich bestätigt, daß er es für selbstverständlich halte, daß bei den Gefallenen kein Unterschied zwischen Ariern und Nichtariern gemacht werde. Was den Reichsbund jüdischer Frontsoldaten anlangt, so hat er bekanntlich die aus den bisherigen Kriegsbeschädigten-Verbänden ausgegliederten jüdischen Kriegsopfer (Kriegsbeschädigte. Kriegerwitwen und Kriegerwaisen) auf Wunsch des nationalsozialistischen Reichsverbands deutscher Kriegsopfer aufgenommen. Auch hat er bereits begonnen, einen Fond für die finanzielle Unterstützung für die bedürftigen jüdischen Kriegsopfer zu schaffen. Diesem Fond sollen auch die Thoraspenden aus Württemberg zufließen. Es ist Sorge dafür getragen, daß sie ausschließlich zur Unterstützung württembergischer Kriegsopfer Verwendung finden. Die Vorsteherämter werden ersucht die eingehenden Beträge auf das Postscheck-Konto der Israel. Zentralkasse, Stuttgart Nr. 6920 oder auf das Giro-Konto Nr. 41 869 bei der Stadt. Girokasse Stuttgart mit der Bemerkung „Gefallenen- Spende“ einzuhezahlen. Dr. Hirsch Nr. 2605 Stuttgart, 17. Oktober 1955. An sämtliche Vorsteherämter, Rabbiner und Religionslehrer. Betr.: Jüdische Nothilfe in Württemberg, Darlehenskasse und anderes. Unter Bezugnahme auf unseren Erlaß Nr. 1448 vom 9. Juni ds. Js. teilen wir folgendes mit: Dem Oberrat ist es gelungen, die Mittel zur Gründung einer Darlehenskasse zu beschaffen. Sie ist entsprechend einem Beschluß des Hauptausschusses der Nothilfe dem L.J.W. angeschlossen worden und führt den Namen „L.J.W. Abteilung Darlehenskasse“. Für die Darlehensgewährung gelten folgende Bestimmungen: t. Darlehen dürfen nur für produktive Zwecke an Kleingewerbetreibende und Handwerker und nur auf wirtschaftlicher Grundlage gewährt werden. 2. Der Darlehensbetrag soll im einzelnen nach ' Möglichkeit 1000 RM. nicht überschreiten. 5. Der Zinsfuß darf keinesfalls höher sein als 5—6%; andererseits soll er, da die von der Zentralstelle gewährten Mittel mit 3% verzinst werden müssen, keinesfalls unter 346% betragen. 4. Da ein Teil der uns zur Verfügung gestellten Mittel innerhalb fünf Jahren mit Fälligkeit der ersten Rate auf 1. August 1934 zurück¬ - 123 - bezahlt werden muß, ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die Abmachungen mit den einzelnen Darlehensnehmern uns zur Erfüllung dieser Verpflichtung instandsetzen. 5. Die Abmachungen über Art und Maß der vom Darlehensnehmer gestellten Sicherheit müssen dem einzelnen Fall Vorbehalten werden. Ueber die Verwilligung von Darlehensmitteln beschließt der Wohlfahrtsausschuß, von dessen Gründung wir in unserem Erlaß vom 9. Juni 1933 Nr. 1448 Kenntnis gegeben haben. Für die Geschäftsführung der Abteilung „Darlehenskasse“ der jüdischen Notfiilfe hat sich Herr Julius Paul Eppstein, Stuttgart-W, Silcherstr. 9 zur Verfügung gestellt. Darlebensgesuche sind an diesen oder an die jüdische Notnilfe oder den L.I.W„ beide Stuttgart, Hospitalstraße 56 zu richten. Bei dieser Gelegenheit machen wir nochmals auf die Wohlfahrtseinrichtungen aufmerksam, die der Oberrat im Hinblick auf die schwere Not, die über die deutsche Judenheit gekommen ist, geschallen hat. Sämtliche Wohlfahrtsvereine und -Organisationen, die in Stuttgart ihren Sitz haben, habe n sich mit der Gründung der Jüdischen Nothilfe in Württemberg einverstanden erklärt. Die Jüdische Nothilfe hat die Aufgaben des bisherigen Israel. Fürsorgeamts Stuttgart und des L.J.W. übernommen. Im Zusammenhang damit ist die Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Auskunftsstelle der Jüdischen Nothilfe in Württemberg, Stuttgart, Hospitalstraße 56 III für das ganze Land geschaffen worden. Die Jüdische Nothilfe und die Arbeitsvermittlung usw. stehen für sämtliche Fragen der Unterstützung von Mittellosen, insbesondere auch von Verschämten. Beschaltung von Zertifikaten, zur Beratung bei Arbeitsbeschaffung, Berufsumschichtung und Auswanderung usw. zur Verfügung und sind auch bereit, Wirtschaftsberatung zu leisten und zu vermitteln. Wir sind darauf aufmerksam gemacht worden, daß den Glaubensgenossen, insbesondere auf dem Lande, noch nicht genügend bekannt ist, an wen sie sich in solchen Fällen wenden können. Wir ersuchen deshalb die Vorsteherämter, Rabbiner und Lehrer dringe n d, die Gemeindemitglieder auf diese Einrichtungen aufmerksam zu machen, damit eventuell auftretende Nöte durch die Zusammenarbeit Aller, soweit möglich, gelindert werden können. Anschrift: Jüdische Nothilfe in Württemberg. Stuttgart, Hospitalstraße 56. Telefon 228 98 (Umschalter). Des weiteren bitten wir die Vorsteb usw. nochmals — wie dies schon in dem Absatz unseres Erlasses vom 9. Juni ds Js^ geschehen ist — die Arbeit der sehen Nothilfe in Württembei allen Mitteln zu unterstütze Dr. H Prämier letzten Seite 5 J ü d i - g mit n. i r s eh. Nr. 2737 Stuttgart, 18. Oktober 1933. An sämtliche Vorsteherämter und Gemeindepflegen. Betr.: Haushaltplan, Steuerbeschluß und Unterstützungsgesuche für das Rechnungsjal ir 1933. Dem Vorsteheramt gehen vier Vordrucke für den Haushaltplan 1933 34 und zwei Vordrucke für ein etwaiges Unterstützungsgesuch z i. Die wirtschaftlichen Verhältnisse unserer Glaubensgenossen in Stadt und Land machen den Vorsteherämtern die allergrößte Sparsamkeit bei Aufstellung der Haushaltpline zur selbstverständlichen Pflicht.. Ganz besonders müssen wir darauf hinweisen, daß auch die Isr. Zentralkasse nur über beschränkte Mittel verfügt, wora»jf bei den Beitragsgesuchen ler leistungsschwachen Gemeinden Rücksicht : u nehmen ist. Etwa bei Beginn des Steuerjahres verfügbare Restmittel sind — nach Ausscheid«ng des Betriebskapitals — zur Deckung des Ab^iangels beizuziehen. Leistungsschwache Gemeinden, die um einen Beitrag nachsuchen wollen, haben ihrer Haushaltplan nebst einem solchen Gesuch unter Benützung des beiliegenden Vordrucks bis spätestens 15. November ds Js. einzureichen. Später einlaufende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Im übrigen sind die Haushaltpliinc| nebst Steuerbeschluß bis spätestens Mitte Dezember ds. Js. in drei Stücken hierher vorzulegen.j_ Der Haushaltplan nebst SteuerBesch von sämtlichen Mitgliedern des Vorsteh unterzeichnet sein. Im übrigen verweisen wir 1. wegen der Ausfüllung des Vordru den Haushaltplan auf Ziffer 2 Erlasses Nr. 2780 vom 23. September 2. wegen der für die Erhebung einer Steuer geltenden Bestimmungen auf dieses Erlasses. Diese Bestimmungen müssen unbedingt genauesten* eingehalten werden. Dr. B i r s ch. liß muß eramis s f ü r unseres <932, Klassen- Zilfer 4 Helfer in der Not. Von den mannigfachen Aufrufen, die in letzter Zeit von maßgebenden jüdischen Behörden und Organisationen an unsere Glaubensgenossen gerichtet wurden, sprach wohl keiner mehr zu Herzen, als es die einfachen schlichten Worte tun. die der Ausschuß der „Württ. jüdischen Nothilfe“ in der letzten Nummer unserer Zeitung an alle Bedrängten in Stadt und Land richtete. Mit tiefer Ergriffenheit mußte man dieses warmherzige Bekenntnis zur tatkräftigen Hilfsbereitschaft lesen. Die Helfer in der Not sind zur Stelle. Schon dieser Aufruf ist eine Tat. Manchem, der stillschweigend sein Schicksal trug, wird er zum Rettungsanker werden. Und vielen wird er ein Lichtblick sein, die sich die Zukunft grau in grau Malten. Aber auch für die anderen, die zwar selbst, sorgenbelastet, doch nicht notleidend sind, sollte der Aufruf ein ernstes Mähnwort zu treuester Erfüllung jüdischer Nächstenliebe sein. Ihre heiligste Pflicht ist es, dafür zu sorgen, dgß den hilfsbereiten Männern und Frauen es nie an Mitteln fehle, vorhandener Not zu steuern. Eine große Opferbereitschaft spricht aus diesem Aufruf. Man unterschätze die Aufgabe nicht, die der Ausschuß der jüdischen Nothilfe auf sich genommen hat. Jeder einzelne ist heute so mit sich und seinem Eigenschicksal beschäftigt, jeder hat im Kreise seiner engeren und weiteren Familie, seiner Freunde und Bekannten helfend und ratend sich zu betätigen, daß sich für die Allgemeinheit einzusetzen, gleichbedeutend ist, mit Zurücksetzung des eigenen Ichs. der eigenen Interessen zum Wohle der Nächsten. Auch Zeitopfer können nicht hoch genug gewertet werden. Wird aber die Inanspruchnahme des Ausschüsse:.*. der begreiflicherweise in der Zahl seiner Mitglieder nur beschränkt sein kann, nicht doch über die Kraft der sich in demselben betätigenden Männer und F’rauen gehen? Wir fürchten cs beinahe und möchten deshalb nahelegen. daß eine größere Anzahl von Gemeindegenossen sich dem Ausschüsse auf Verlangen zur Verfügung stelle, um. wenn nötig, zur praktischen Hilfeleistung herbeigezogen werden zu können. Nicht alle einlaufenden Gesuche dürften sich leicht und rasch erledigen lassen. Es wird auch komplizierte Fälle geben, die längere Unterhandlungen erfordern, zu deren Durchführung der Bedrängte selbst nicht immer iu d:*r Lage ist. Da würde sich empfehlen, ihm gleichsam einen Pfleger zu bestellen, der seine Interessen wahrnimmt. Es ist zu hoffen, daß genügend erfahrene und sachverständige Persönli hkeiten ihre Mitwirkung dem Ausschuß nicht versagen werden. Die dringende Bitte des Ausschusses, ich, ehe es zu spät ist. an ihn zu wenden, dürfte auch bei denen Beachtung finden, denen es ii nsagbar schwer wird, ihre Not zu offenbaren. Niemand darf die so herzlich ihm dargereichte Bruderhand zurückweisen. Und doch, so fürchten wir. wird es immer wieder Leute geben, wc lche die Hemmungen nicht zu überwinden vermegen, die der Aufdeckung ihrer Notlage einem Dritten gegenüber entgegenstehen. Hier sollten Freunde des Betreffenden, die durch ihn selbst oder durch Zufall von seiner Bedrängnis erfahre; haben, sich durch nichts abhalten lassen, den Nusschuß der jüdischen Nothilfe zu unterrichten. Nile Hindernisse. die schneller Hilfe entgegenstehen, müssen beseitigt werden, denn nie konnte der Sutz, doppelt gibt, wer schnell gibt, berc htigtere Anwendung finden als in jetziger Notzeit. Nie hat es an hilfsbereiten Männern und Frauen in den jüdischen Gemeinden gemangelt. Sie werden auch jetzt nicht fehlen, selbstlos, ohne Anspruch auf Dunk, erfüllen sie ihrLiebeswerk. Sie wirken aus innerstem Triebe um der Sache willen. Trotzdem sei es gestatte:, sie zu versichern, daß, auch unausgesprochen in den Herzen aller Gemeindemitglieder ihnen für ihre Liebestat höchste Anerkennung-und Verehrung gezollt wird. Möge Gottes Segen auf der ..Jüdisct en, Nothilfe“ ruhen, und sie sieh auswirken auf alle, die sich einsam und verlassen fühlen! Neue jüdische Schule^ Deutschland, (amtlich) tri Am Donnerstag, den 19. Oktober Vorsitz, von Länagerichtsrat Dr Lilien Unterausschuß des F-rziehungsausschu! s Reichsvertretung zusammen, der sich mit der Frage der Gründung neuer Schulen befaßf. in he t unter hal der es der sonders iidisther