Mannheim
Compact Memory

Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1931-12-01 · 17 (1.12.1931) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
VIII (1931-1932)
Issue
17 (1.12.1931)
Date
1931-12-01
Page
[Seite] (sequence 31)
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/4904101-5442751-5443214--3282-4907282
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

! I Beilage der „Gemeinde -Heilung fiie die itrart, Gemeinden Württembergs" vhi. 3aOroaHO Otuttaart, ve» ±. SlrsraiOrr 1031 3lf. 17 Was du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb es. um es zu besitzen. Jubiläum stage sind Rechenschaftstage. Im Rückblick auf vergangene Zeiten gilt es. sich ernsthaft die Fruge vorzulegen, ob die der Gesamtheit oder dein Einzelnen auferlegten Pflichten Erfüllung fanden, ob man überkommenes Gut treu gepflegt hat. Das tiefe Wort Goethes soll uns bei der Beantwortung dieser Frage Wegweiser sein. Nicht auf materielle Güter ist es zu beziehen, nur geistiges Erbe kann gemeint sein. Solch hohes geistiges Gut ward uns Juden in vielfacher Beziehung von unseren Vätern vererbt. Zwei Dinge mögen den Inhalt dieser kurzen Betrachtung bilden. Vererbt von unseren Vätern wurden uns Familiensinn und Wohltätigkeitsübung. Haben wir beides uns so zu eigen gemacht, dafl wir von uns sagen können, wir haben Goethes Mahnung erfüllt? Diese Frage stellen, heiflt. sie verneinen. J ü d i s di e s Familienleben war einst der Stolz der ganzen Judenheit. In trübsten Tagen, verfolgt und gehallt, wurden die Juden von ihrer Umwelt doch bewundert und beneidet ob des vorbildlichen Zusammenhalts der Eltern, Kinder, Geschwister und der weiteren Verwandtschaft. Dieser Neid ehrte seine Träger und befruchtete das Familienleben weitester, nichtjüdisdier Kreise. Es wäre Anmallung, heute noch behaupten zu wollen, daß wir uns von unserer Umwelt in dieser Hinsicht auszeichnen. Wohl herrscht auch Jetzt noch Familiensinn bei uns. aber er ist nicht zu vergleichen mit der Art, wie unsere Vorfahren das Familienleben pflegten. Gewiß, die Zeitverhältnisse tragen viel zur Auflösung familiärer Geschlossenheit bei. Der Verzicht auf die einst gemeinsam verbrachten Freitagabende zum Beispiel dürfte wesentlich zur Lockerung echten Familienlebens beitragen. Der Verlust dieses Erbes, das uns überkommen. von uns aber nicht erw'orben wurde*, ist ein unendlicher Schaden für unsere Gemeinschaft. Auch Wohltätigkeit, die von unseren Ahnen in so reichem Maße geübt wurde, wird von der gegenwärtigen Generation nicht vernachlässigt. Und doch, wie anders zeigt sie sich heute! Es ist selbstverständlich, daß werktätige Nächstenliebe heute andere Formen tragen muß als früher. Diesem Bedürfnis wird Rechnung getragen durch eine vorzügliche Organisation, durch zahlreiche sich in den Dienst der Wohltätigkeit stellende Vereine, deren Tätigkeit nicht hoch genug gewertet werden kann. Eine große Entlastung für jeden Einzelnen liedeutet das Fürsorgeamt. das die Armen betreut, so weit es die ihm zur Verfügung stehenden Mittel gestatten. Diese und die von den Vereinen benötigten Mittel aufzubringen, ist eine der heiligsten Aufgaben der jüdischen Gemeinschaft. Gebet zum Lichtzünden. Von Maurice Minkowski Selbstverständliche Pflicht jedes Juden, dessen Verhältnisse es gestatten, ist es. Mitglied der Wohlfahrtsvereine seiner Heimatstadt zu werden. Aber keiner glaube, mit dem Erwerb dieser Mitgliedschaften sich\ einen Freibrief erworben zu haben, der ihn von jeder weiteren Wohltütigkeitsbetätigung entbindet. Durch freiwillige Spenden, besonders bei freudigen und traurigen Anlässen, muß er seine Bereitschaft. Armen. Kranken, Notleidenden beizustehen, betätigen. Gebe jeder so oft und so viel er kann, denn die Not ist groß, das Kle/nd weit verbreitet, wenn es sich auch oft schamhaft ve rbirgt. Das Herz führe beim Schenken das große Wort, nicht kühl abwägender Verstund. Besser ist es. Stürzende vorm Fallen zn bewahren, als erst den Gefallenen zu Hilfe zu kommen. Mun scheue auch nicht jede direkte Berührung mit den Notleidenden, gehe in ihre Wohnung, öffne ihnen se in Haus (Freitische sind heute mehr w ie je geboten). J)or persönliche Kontakt zwischen reich und arm darf nicht fehlen: er ist die Brücke von Mensch zu Mensch. Es kann und soll nicht in Abrede gestellt werden, dafl sich j U d i s ch e Wohltätigkeitsübung nicht inehr wesentlich von der allgemein üblichen unterscheidet. Der in nichtjüdischen Kreisen herrschende Glaulie an den unbedingten Zusammenhalt der Juden untereinander, der dort vielfach zur Abweisung jüdischer Bittsteller führt, ist nicht mehr berechtigt. Wir kennen die Schwierigkeiten, die einer intensiveren Wohltätigkeitsbetätiguug der Juden im Wege* stehen. Aber sie dürfen uns nicht ubhalten. in Erfüllung des Goethewortes uns zu mühen, zu erwerben, was uns von unseren Vätern überkam. Nur so erhalten wir unsere kostbarsten Güter. Max Osterberg. Chanuka und die Jugend. Wir grüßen dich, du Fest des Lichterglanzes, Dich Zeit voll Zuversicht und Hoffnungskraft Und fühlen heiß die Pflicht und auch die Freude.... Emst ist die Zeit, beschwerlich steil der Pfad, Doch wie zum Wipfel strömt des Frühlings Saft So wird uns Mut und Wille heut’ zur Tat Im Glauben an den Gott der uns beschützt Wie er die Makkabäer einst beschirmte — _ Und ihre Seelen stark gemacht im Kampf ums Recht — Ein jugendfrohes jüdisches Geschlecht, Ein blühend Reis am wurzelfesten Stamm, So streben wir im Segen unserer Ahnen Und grüßen stolz die Helden von Modin .... Ihr Glaubensmut in kampferfüllten Tagen Führ’ uns zur Treue und zum Opfer hin. Brenn’ auf, Menorah, glüh’ in aller Hirzen, Sei Gottesbotschaft uns, verlösche nie! Ein Herz, ein Wille schmiede uns zusammen: Moaus zur Jeschuosi. H. St. Jüd.-württ. Wohlfahrtswesen im letzten Jahrhundert. Die Entwicklung der jüdischen Wohlfahrtsbestrebungen in Württemberg füllt ein Ruhmesblatt in der Fhrengeschichte der Judenheit des Landes. Es darf ohne Uebertreibung ausgesprochen werden.* dafl sogar die kleinsten und wirtschaftlich schwächsten Laudesgemeinden ausreichende Fürsorge für die Liebe an Lebenden ui^tl loten, für Kranke und Arme getroffen haben. Alle* diese* Bestrebungen erfuhren ihre) vereinstechnische Organisation gerade während des letzten Jahrhunderts. Bis dahin ruhte» sie in de» Händen einzelner Wohltäter und kleinerer Gemeinschaften. Die straffe Organisation! aller gemeindlichen Einrichtungen brachte es mit sich, daß diese mehr losen Verbände sich ru festen Vereinen zusammcnschlossen. So hatte ^er Stuttgarter Israelitische Krank enj unterstütz ungs verein, der im Jahre 1855 begründet wurde, seinen Vorgänger in den) Israelitischen Kranken- und Armenvere i n . der im Oktober 1848 begründe) worden war und bis zum Jahr 1872 in Stuttgart! tätig gewesen ist. Aber auch schon vor diesem) Vereine wirkte in Stuttgart eine Chewra oder fromme Brüderschaft für die Pflege und Fürsorge erkrankter. Glaubensgenossen. Bereits das Gesetz für die öffentlichen Verhältnisse der Israeliten vom 25. April 1828 hatte den Ge meinden die Pflicht auferlegt, arme Israeliten zu ernähren. Nach der Königlichen Verordnung vom 27. Oktober 1851 gehörte es zum Wirkungskreis der Kirchenvorsteher, notleidende Kirchengenossen zu lieraten und ihre Unterstützung aus den Mitteln der Kirchenpflege zu veranlasse». (Fortsetzung Sette V) l

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.