Mannheim
Compact Memory

Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1931-05-01 · 3 (1.5.1931) · p. Seite 29

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
VIII (1931-1932)
Issue
3 (1.5.1931)
Date
1931-05-01
Page
Seite 29 (sequence 1)
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/4904101-5442751-5443185--3086-4907100
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Gemeinde ZelNms für Sie ifraelitifi&en Gemeinden Wüetlemvergd StlMMiill: «»l<bU-Sti» SWWlorii ILtMch 5 JtM. talbjLtrU» 2.50 AM nfrl»lt44rlli* 125 AM Ciattümaaut 25 9t«i4ipfaatg PoilchakKaa«»: 36258 «rf*dat awoadi« MKfcati. «■ 1. «. 16. D e r l a «: gsrarltttsche DerlagSauAott G. m. b. H. Aeraspk. »3355 » Stuttgart * Kaseraeastr. 13 Schristleituag: Gtadtrabbtuer De. Rleger. Stuttgart. XlMillMIlll: bi» rrnfpottig* Nr»par«ll»z«l» 30 Netchtpjeunig ^l«fchlLgfriteu mb Dorzu-Bplätz» »ach Tarif. Aa«ili»s«l»»»ig»» »»L kl«»» ^»z«ia»a bi» Kl»t»zeilr 2V R»jch«pf»»pig. R»tla»»z«il, ILO JUt Bef Biclnbiliicti 9etila«lflMt vm. BoBvoono Stuttgart, l. Oltai 1931 2tr. 3 Amtt.!BekaHHtmaduutqeH. Israelitischer Oberrat. Zum Kurator der Abraham und Henriette Thalheimer - Stiftung ist an Stelle des verstorbenen Regierungsrats Dr. Karl N ö r d I i n - g e r der stellvertretende Präsident des Oberrats Herr Fabrikant Leopold L e v i, Stuttgart, Danneckerstr. 22, bestellt worden. Zuschriften an die Stiftung sind zu richten au den Kurator der Abraham und Henriette Thalheimer-Stiftung, IId. des Israelitischen Oberrats, Stuttgart. Königstr. 82, I. Stock. Stuttgart, 16. April 1971. Dr. II i r s <h. Israelitischer Oberrat. In dem in Nr. I vom I. April ds. J. abgedruckten Erlaß, betr. „Mitarbeit an dem Atlas der Deutschen Volkskunde**, sind versehentlich die Empfänger dieses Erlasses nicht angegeben worden. Der Erlaß war an sämtliche Rabbiner und Religionslehrer unseres Landes gerichtet. Dr. H i r s ch. Israelitischer Oberrat. Zu der Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 19?t (Reichsgesetzblatt Teil I Seite 79) hat das Reichsministerium des Innern ein Schreiben an die Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände des Deutschen Reichs gerichtet, das wir im folgenden bekanntgeben. Stuttgart, 7. April 1971. Dr II i r s ch. * Der Reichsminister des Innern. Nr. I A 2000/28. f. Berlin NW 40, den 28. März ft. Platz der Republik. An Sammlung teilnimmt oder den Raum dafür zur Verfügung stellt. Druckschriften, in denen eine Kundgebung der bezeichneten Art enthalten ist, können polizeilich beschlagnahmt und eingezogen und, wenn es sich um periodische Druckschriften handelt, auf längere Zeit verboten werden. Ich habe die Landesregierungen noch durch ein besonderes Schreiben darauf aufmerksam gemacht, daß auch die in den letzten Jahren zunehmend beobachteten Demonstrationsfahrten gegen das Osterfest unter die Verordnung fallen, und insbesondere V'orsorge getroffen, daß die in großem Umfange geplanten Kundgebungen der Kommunistischen Freidenkerorganisationen in der Reichshauptstadt unterbunden werden. Durch die Verordnung sind weitgehende gesetzliche Sicherungen getroffen, um Angriffe gegen die Religionsgesellschaften, ihre Einrichtungen, Gebräuche oder Gegenstände ihrer religiöse n Verehrung wirksam zu begegnen. Die Verordnung beschränkt den Schutz zunächst auf die Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts, jedoch ist sie von der Erkenntnis der Notwendigkeit und dem allgemeinen Wunsche getragen, die Auseinandersetzung zwischen den Weltanschauungen allseitig in Bahnen zu lenken, die einem geistigen Kampf angemessen sind. Unter diesem Gesichtspunkt wird die Verordnung als verbindliche* Norm für das staatliche Zusammenleben auch von solchen Kreisen anerkannt, die außerhalb der kirchlichen Gemeinschaften stehen und sich zu anderen weltanschaulichen Auffassungen bekennen. Die für die Wirksamkeit der Verordnung unentbehrliche! innere Zustimmung dieser Kreise steht abeif unter der selbstverständlichen Voraussetzung, daß die geistige Auseinandersetzung mit anderen weltanschaulichen Haltungen in den gleichen Formen geführt wird, wie sie für die Religionsgeselfschaften durch die Verordnung gesichert sind. Auch Ihrer Aufmerksamkeit werden Einzelvorkonunnisse nicht entgangen sein, die erkennen lassen, daß die Grenzen der Auseinandersetzungen mit Andersdenkendes auch von einzelnen Vertretern der Religionsgesellschaften nicht immer voll eingehalten werden. Vom Standpunkt einer ausgleichenden Gerechtigkeit und uni das allgemeine Ziel der Verordnung zur Geltung zu bringen, ist es mir daher ein Bedürfnis, die Aufmerksamkeit der Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände des Deutschen Reichs hierauf zu richten und die Bitte auszusprechen, in einer Ihnen geeignet erscheinenden Form erneut geneigtest Vorsorge treffen zu wollen, daß seitens kirchlicher Stellen alles vermieden wird, was von den Andersdenkenden als eine Beschimpfung oder böswillige Verächtlichmachung empfunden werden köni|te. gez. W i r t h. Israelitischer Oberrat. Der Israelitische Oberrat hat die clrlc digte- Stelle eines Religionslehrers in Edellingen Oberamt Mergentheim dem Lehrer Jona, Adler in Edellingen übertrage». Erbgut und Eigenwert. Iler umerikuiiische Schriftsteller Lu du ig Leu i s o li n hat \<>r kurzem in einen, mit Hecht c ielheu linderten Ko,»an ..Da s L , I, e i ,„ B I „ f* gezeigt, dal? „Blut ei» ganz besonderer Saft" ist. der im Kampfe* mit fremde» Beimischungen seine Ligenart siegreich uahrt „ml im Lade, folg allen l.cbcusüußeruugfn seine Lärhnng njid Fassung verleiht. Nicht nur Geld und (int. sondern and, Geist „ml Blut vererben sich der Atavismus ctalf. an ,1,, gemessen, che Gegenwart z kle in erscheint. Das F>be im Blut ist |u> seine Tragödie „ml seine Grolle. Denn seine Verankerung im Gew esene» ist seine Legiti iniernng vor dem Kichtcrstuhl der Geschichte „nd seine Sicherung auf dem Wege* zur Znkui ft. Das Judentum ist nicht von gestern „nd nicht von heute, es ist von jeher. Die Zeichen seines Alters sind nicht Aeußerungcn der Leberalter ing'iind damit des Verfalles, sie gleiche» der Eilelpatinn auf den Kildvverken der Vnttke „ml I edenten die Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände des Deutschen Reichs in Berlin-Charlottenburg 2. Die unerhörten Beschimpfungen, denen in letzter Zeit in immer steigendem Maße die Religionsgesellschaften und ihre Einrichtungen ausgesetzt gewesen sind, und zu deren Bekämpfung sich die fl 166, 167 des Strafgesetzbuchs nicht als ausreichend gezeigt haben, haben die Reidisregiernng veranlaßt, dem Herrn Reichspräsidenten Maßnahmen vorzuschlagen, die geeignet sind, künftig derartige verwerfliche Ausschreitungen zu unterbinden. Dementsprechend ist in der Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen bestimmt worden, daß alle öffentlichen politischen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel verboten oder aufgelöst werden können, bei denen zu besorgen ist, daß eine Religionsgesellschaft des öffentlichen Rechts, ihre Einrichtungen, Gebräuche oder Gegenstände ihrer religiösen Verehrung beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht werden. Mit Gefängnis nicht unter drei Monaten und Geldstrafe bis zu fOOOO RM. ist bedroht, wer eine hienach verbotene Versammlung veranstaltet oder leitet oder dabei als Redner auftritt, mit Gefängnis oder Geldstrafe, wer an einer solchen Verdes Mute-, ist stiirker als eigener Wille* und fremde- Weisung. Der Mensch wird in sein Schicksul hineingehoreii. Sein Lebensweg ist durch sein Rlut schicksalhaft vorgezeichnet. Lin soeben veröffentlichter Vortrag „Geist „cd Blut" (Berlin. Philo-V erlag. 1‘lvl). den Leo B a c* ck auf der Jnbilämnstagnng der „‘Gesellschaft für Freie* Philosophie*“ in Darmstadt gehalten, kommt zu einem anderen Lrgebnis. Fr geht von einer Gegensätzlichkeit von [Blut „nd Geist aus „nd sieht in der Finnng des Blute s als des l.ebeusruumes der Vergangenheit mit den, Geist als dem Schöpferwillen den Sinn der Kultur. Daß diese* mit großem Nachdruck vorgetragene Scheidung sachlich unmöglich ist. bezeugt ihre Anwendung auf das Judentum. Fs ist das Schicksalhafte um Judentum, daß es so sehr an die Vergangenheit gebunden, so stark im Gewesenen verwurzelt ist. daß es fast gegenwartsfremd anmutet. Das historisch Gewordene, seine* Erbmasse, wirkt so stark, daß es die Eigen-- entfalte,,>g hemmt, wenn nicht gar uufhebt. Es ist nicht leicht, aus dieser Umklammerung durch das Geschichtliche den Zugang zur Gegenwart zu finden. Dazu ist seine Vergangenheit so groß. eine VV ertcrw eitern,lg. Denn diese Erbr lasse ist nicht lähmendes Fatum, versklavender Zwang in ihr walten die geheimnisvollen Triebkräfte, die aus den Vätern und Müttern der Vorzeit Priester und Propheten. Schicksal meisternde Helden gemacht. Das ererbte* Blut ist nicht nur das zwingend L int biifider liehe, das den Aufgang, den Aufstieg und de n Fortgang verbaut. 1,1 Ihm pulsieren dieschöpferischen Elemente d|*r Jahrtausende. Das Blut der Väter „nd Mütter ist sprühender Lebenssaft, flammender Will.*, schöpferische* Kruft. In dem ererbten Blute leben und wirken die Energien der Vorzeit. Die Scheidung von (bist und Blut i.t philosophierende Künstelei — in -Wirklichkeit ist Geist „ml Blut als Erbgut eine „„teilbare Einheit. Das Problem des Judentums hejßt nicht Kampf des (leistes gegen das Blut, isondern Durchblutung der Gegenwart mit dem Blut der Vergangenheit. Abwehr der seelischen Arteriosklerose und Verkrustung du/ch die V [erlebe,>- digung des Blutes und des Geistes c^er Vergangenheit in der Gegenwart. V ielleicht meint der le tzte* Seher dejr Bibel. Maleachi. in seiner Fudhoffnung auf den Pro- War Ihnen bekannt, lil ehe Ffekftute 3. Besse Sfittfart - Wei - naiapest - Cnstana - Keestaifl- ■epel-Mta-Phiis-Uemfrh-faire MtSWlSOR. testet? \ Bs Ult teuer nd w. Reisebüro etffes s» tretee nnnner

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.