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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1931-02-01 · 21 (1.2.1931) · p. [Seite]

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
VII (1930-1931)
Issue
21 (1.2.1931)
Date
1931-02-01
Page
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Gemeinde Zeitung für Oie ifroelitiUOen Gemeinden Württembergs BilHOtiil: rtrf<6MU4> SMUlori» kLbrücb 5 Ml, WWitÜ* 2J0 Ml »intaltftiU* I 25 Ml «iajtlanatt 25 SUCtofomifl VotSitd-StimU: 36258 •ctetfcü ■p—W iwrt—I. «»>.»>«. Verlag: Israrllttsche DerlagSaustalt G. m. b. S. Sanft». 33338 * Stuttgart * Jtafaaatftr. 13 Schriftleitu» g: Gtadtrabbtuer Dr. Nteger. Stuttgart, ■ Idliiltif*: 5it «afpoltgr Roaparmllrwil« 30 9?rid)*pftnnia HW<6la6f«tltn uf D»r,»a«piLtz« »ach Tarif. 8a«ili-aa»M»-i> »»5 (leint AiiMgt» bit Stcuncüc 20 Rtuhtpftania, [ Rtklamt^ilt 1.50 Ml Bei »Iet»«6»I»»,k» Vetilillim vii. 3aOroono etnttoovti l. SeOrnor 1931 5lr. Li Amtl. Bekanntmachungen Sieuer-BesdiluJ; für das Rechnungsjahr 1930/1931. Zar Deckung des Abmangels im Hanshaltplan der Israelitischen Zentralkasse für das Rechnungsjahr 1930/31 wird eine Landesumlage von 414% erhoben: a) aus der Reichseinkommensteuer für das Kalenderjahr 1929, b) aus dem dreifachen Betrag der auf 1. Januar 1929 veranlagten Vermögensteuer. Außerdem sind die Lohnempfänger, die im Kalenderjahr 1929 nicht mehr als 8000 RM. steuerbares Einkommen gehabt haben und diejenigen Steuerschuldner, die weder zur Einkommensteuer noch zur Vermögensteuer veranlagt worden sind, hinsichtlich ihres steuerpflichtigen Einkommens von den Vorsteherämtern einzuschätzen und in Steuerklassen einzuteilen. Steuerfrei bleiben die Steuerpflichtigen, welche ein steuerbares Einkommen bis zu 1100 RM. im Kalenderjahr 1929 gehabt haben. Von den übrigen Lohnempfängern usw. bis zu 8000 RM. steuerbarem Einkommen werden erhoben: in Klasse I über 1100 RM. bis 1800 RM. 10 RM. in Klasse II über 1800 RM. bis 3600 RM. 20 RM. in Klasse III über 3600 RM. bis 6000 RM. — 40 RM. in Klasse IV über 6000 RM. bis 8000 RM. 60 RM. Es steht den Steuerpflichtigen jedoch frei, ihre Veranlagung zu den örtlichen Steuern und zur Landesumlage nach Maßgabe der von ihnen entrichteten Reichseinkommensteuer einschließlich der Lohnsteuer zu verlangen, andererseits ist es den Gemeinden nicht gestattet, über diesen Tarif hinaus Lohnempfänger nach dem örtlichen Steuersatz zu besteuern. Die Hälfte des Aufkommens aus dieser Klassensteuer für Lohnempfänger und Nichtveranlagte ist als Landes- Umlage an die Israelitische Zentralkasse abzuführen. Die andere Hälfte bleibt der betreffenden Religionsgemeinde. Lohnempfänger, die Vermögensteuer zu zahlen haben, haben außer ihrer Schuldigkeit auf Grund des dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegenden Einkommens als Landesumlage auch 4$4 % aus dem dreifachen Vermögenssteuer- Soll zu entrichten. Ausnahmen für die Besteuerung der Lohnempfänger werden unter keinen Umständen zugelassen werden. Das Vorsteheramt hat die Gemeindepflege zu beauftragen, die dort ansässigen Lohnempfänger in die verschiedenen Klassen einzuteilen und dem Oberrat diese Steuerklassen sowie den Ertrag hieraus mitzuteilen. Die Gemeinden dürfen Nachlässe auf die Landesumlage im einzelnen Fall bis zum Betrag von 20 RM. gewähren, soweit die Gemeinden denselben Nachlaß auf ihre Steuerforderungen gewähren. Der Erhebung der örtlichen Umlage sind in erster Linie die Reichseinkommensteuer 1929 und die Vermögensteuer auf 1. Januar 1929 zugrunde zh legen. Es _ bleibt den Gemeinden anheimgestellt, ob sie außerdem einen Zuschlag zur württ. staatlichen Grund- und Gebändesteuer und ferner, .ob sie die Vermögensteuer im einfachen, zweifachen oder dreifachen Betrag zugrunde legen wollen. Ausnahmsweise kann die Erhebung einer Klassensteuer sowie einer Kopfsteuer genehmigt werden. In diesen Fällen sind die Bestimmungen unseres Erlasses Nr. 1069 vom 20. Juni 1927 genau zu beachten. Soweit mit einer Klassensteuer auch die Landesumlage erhoben wird, haften die Gemeinden gegenüber der Zentralkasse für den Betrag der Landesumlage. Diese Beschlüsse der israelitischen Landesversammlung über die Landesumlage für 1930 sind durch Erlaß des Kultministeriums vom 23. Dezember 1930, Nr. 15 349, für vollziehbar erklärt worden. Dr. H i r s <h. Stuttgart, 19. Januar 1931. Stadtrabbinat Stuttgart. Einsegnung der Mädchen. Die Einsegnung der Mädchen findet in diesem Jahre am Freitag, den 22. Mai, statt. Der auf diese Feier vorbereitende Unterricht beginnt Mittwoch, den 4. Februar, nachmittags 3 Uhr. An diesem Unterricht, der im Gemeindehaus erteilt wird, können nur Mädchen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, teilnehmen. Anmeldungen zu diesem Unterricht werden in den Bürostunden in der Gemeindepflege, Hospitalstr. 36, entgegengenommen. Dr. R i e g e r. Im Monat Schebat Nadi einem tfnlzschnltt von Hermann FedienbaA Judentum und Politik Ein Vortrag von Martin Bijber. Innerhalb der vom Jüdischen Lehrhaus veranstalteten Vortragsreihe über das Judentum und die Welt der Gegenwart hielt um Sonntug, den 25. Januar, Prof. Dr. Martin Buber- Frankfurt u. M. einen Vortrug über ..Das Judentum und die politischen Triebkräfte der Gegenwart", ein Thema, das scheinbar von der Welt Buber’scher Gedankengänge weit ablag, dem über gerade er wertvolle neue Inhalte ubzugewinnen verstand. Sein Vortrag war. wie der Vorsitzende des Lehrhauses. Ministerialrat Dr. Hirsch, in seinem Schlußworte sagte, eine politische Erziehiingsstunde für uns alle. Es war das Programm eines religiösen Enthusiasten, das mit hinreißender Begeisterung vorgetrugen wurde. Der Redner wollte nicht davon sprechen, wie wir als Juden unter den politischen Erscheinungen der Gegenwart leiden, auch nicht davon, wie wir als Juden etwa als Minderheit in den Oststaaten an - der Politik des Tages beteiligt sind, schließlich auch nicht davon, welche besonderen politischen Aufgaben die Gesamtjudenheit etwa in Beziehung auf das Palästinaproblem zu erfüllen hat. Er wollte vielmehr die Frage beantworten, ob das Judentum als solches eine Antwort auf die Frage der Politik zu geben hat. Diese Frage müsse unbedingt bejaht werden. Während überall Religion und Politik getrennte Sphären umschrieben haben, bildeten sie im Judentum eine unlösbare Einheit. Das Judentum war eine Gedächtnisgemeinschaft, in der Volkstum und Glaube schon geschichtlich eine Einheit waren. In seiner Verfassung, die eine lautere Theokratie darstellt, ist Gott der König. Wenigstens eine Zeitlang war im Judentum das Königtum Gottes geschichtliche W irklichkeit. Die nach Mose und Josua gewählten Richter erwarben noch kein Königsrecht. Gideon weist den Versuch. die Theokratie in ein Erbkönigtum zu verwandeln, entschieden zurück. Noch im späteren Königtum wirkt die Idee der Theokratie weiter. Ihre letzte Folgerung ist der messianische Königsgedanke. Es ist die Ai fgabe des Judentums, diese Idee in ihrer Reinhc it zu erhalten. Anstatt des nationalen politisch Mi Polytheismus hat es die alte Grundansdiaui ng des Gotteskönigs zu wahren. Ist Geschichte Wirklichkeit im religiösen Sinne, dann gibt es keine persönliche Moral neben der Gruppeninoraljder Völker, keine Scheidung zwischen PersonaEvcrantwortung und Gruppen Verantwortung. dann muß der jüdische Mensch in seiner Partei für die Gruppe und in ihr gegen die Lüge känrpfen. Es genügt nicht, an der Durchsetzung eines politischen Programms tätig zu sein, sondern dieses Programm muß im Einklang mit den persönlichen Leben stehen. Die Grenzlinie zw sehen Religion und Politik, die Scheidung zw sehen persönlichem und öffentlichem Leben nuß verschwinden. Die politiseie Propaganda, die zumeist eine .Nötigung, ein Ausnützen der Unsicherheit des anderen ist, muß sich wandeln. Man darf sich nicht dem and :ren auferlegen, man soll ihn sich aufschließen in Vertrauen auf die Gerechtigkeit der eigenen Quelle. Das politische Leben wird erst ehrlich. Wenn Politik und Religion in ihm Einheit geworden sind. Das Judentum ist nicht international, sondern intra-national.) Es fordert die Beziehungen zwischen den Völkern und ihre Wechselwirkung. Es ist gegen die Siheinbcziehungen der Völker, aber für rechte Menschengemeinschaft. Es erhofft eine überstaatliche!und übcrvölkliche Ordnung. Das Reich Gottes kann nur eine Ordnung religiöser Wirklichkeit sfcin. In jeder Familie und in jeder Gemeinde mache man Ernst, daß sie wirklich Familie und (Gemeinde sind. Jede kleinste verwirklichte Gemeinschaft ist ein Teil am Aufbau des Gottesreicjies. Lebhafter herzlicher Beifall bewies dem Redner das dankbare Interesse an dem gedankenreichen Vortrag. In einem besonderen Schlußworte verfiel» der Vorsitzende des Lehrhauses diesem Dankü beredten Ausdruck. rasshoff DerKalfee rar jedermann Preise: das Pfd. Mk. 2.—, 2.20, 2.40, 2.30 usw. Sehr wichtig: Grasshoff röstet täglich frisch äffee Man verlange Preisliste Otto Grasshoff, Kaffee-Import-Großrösterei — Tee-Importhaus — Stuttgart, Friedrichstr. 58 I— Telefon 22516 und 27620

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