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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1927-12-01 · 17 (1.12.1927) · p. [Seite]

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
IV (1927-1928)
Issue
17 (1.12.1927)
Date
1927-12-01
Page
[Seite] (sequence 32)
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99). Anspruch aus Arbeitslosenunterstützung hat nur, wer arbeitsfähig, arbeitswillig und unfreiwillig arbeitslos geworden ist und die Anwartschaftszeit erfüllt hat (Paragraph 87). Wer ohne berechtigten Grund sich weigert, eine ihm zugewiesene Arbeit aufzunehmen, auch wenn sie außerhalb seines Wohnortes liegt, der geht auf die Tauer von vier Wochen der Unterstützungen verlustig (Paragraph 90). Für Arbeitslose unter 21 Jahren wird die Unterstützung von einer Arbeitsleistung abhängig gemacht (Paragraph 91). Tie Höhe der Unterstützung ist in elf Klassen abgestust und bestimmt sich nach dem Arbeitsentgelt (Paragraphen 104, 107). Schon eine oberflächliche Betrachtung des Gesetzes zeigt, daß es gegenüber der bisherigen Regelung eine Verschlechterung sowohl hinsichtlich der Unterstützungsdauer als auch der Anwartschaftszeit gebracht hat. Während bisher eine Anwartschaftszeit von nur dreizebn Wochen erforderlich war, ist sie jetzt auf 26 Wochen erhöht worden. Temgegenüber sinkt auch noch die Unterstützungsdauer von 52 auf nur 26 Wochen, lieber diesen Tat bestand kann auch die in dem Gesetz verankerte 538 — Krisenfürsorge nicht hinwegtäuschen. Der Reichs arbeitsminister kann „in Zeiten andauernd besonders ungünstiger Arbeitsmarktlage" die Ge Währung der Arbeitslosenunterstützung als Krisenunterstützung zulassen. Die Krisenun terstützung erhalten Arbeitslose, die den Anspruch auf die Arbeitslosenunterstützung bereits erschöpst haben (also länger als 26 Wochen ar beitslos sind), oder jene, die die Anwartschafts zeit noch nicht erfüllt haben, aber mindestens 13 Wochen im Laufe der letzten 12 Monate pflichtversichert waren (Paragraph 101). Bei Bezug der Arbeitslosenunterstützung sind Ausländer und Staatenlose den Inländern gleich gestellt, da sie ja genau wie diese beitrags pflichtig sind. Tie Krisenunterstützung steht ihnen aber nur dann zu, wenn ihr Heimatstaat deut schen Erwerbslosen nachweislich eine gleichwertige Fürsorge gewährt. Ob das der Fall ist, stellt der Reichsarbeitsminister fest. Tiefer bestimmt auch, ob und inwieweit Staatenlosen die Krisenunterstützung zu gewähren ist (Paragraph 101). Tiefe Regelung ist für die Krisenfürsorge deshalb getroffen worden, weil die Beträge für ihren Aus- Photo- Spezial- Geschäft für Photobedarf Atelier für moderne Bildnisse KAISERSTR. Nr. SO TELEPHON 1066 HEILBRONN VtlNlW «SgWBjg Eugen Hoerner Amerikanisches Bank-Geschäft HEILBRONN a. N. __ Gegründet 1850 —_ Erhebung von Erbschaften in Amerika und Im sonstigen Auslande Beibringung von Vollmachten und Urkunden ■aohforsohung naoh Veraohollenen AuekUnfte u.Beeehaffung von Reohtegutaohten In aiiallndlaohan Raehtafraeaa ■imuiimuiniiiuimmmiiunmiiimiimiiininig |PAUL HAAGER MALERMEISTER e Fernruf 1053 - Frauenweg 5 - Gegr. 1804 | ITTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTT: YYTYTTTTTTTTTTYYTTTYTTTTTTTTYTTYTTTTl UTO- REPARATUREN[ KR AF T- FAHRZEUGE g ÖL-BENZIN-GUMMI H PETER HAGELAUER 8 PAUUNENSTRA1SE 13-1$ - TEL. 1*47 H I) JULIUS NÄGELE SCHOKOLADENHAUS \ HEILBRONN a. N. KaUerstr. 22, Telefon 1800 Kaffee / Tee und Kakao Linoleum 1 - Telefon 929 Silmaratral 94

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