Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- IV (1927-1928)
- Issue
- 6 (16.6.1927)
- Date
- 1927-06-16
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Belongs to
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I - 173 - Kantoren oder anderer Kultusbeamten vorgesehen sirü>, bleiben die dafür angesetzten Beträge bei der Bemessung der von den Landesverbänden gemäß Paragraph 4 Lit. d der Verfassung des Deutsch- Israelitischen Gemeindebundes zu leistenden Beiträge außer Betracht. 3. Soweit einem Landesvierband nach seiner Verfassung die Schaffung und Unterhaltung oder Unterstützung gemeinsamer Einrichtungen und Anstalten obliegt, ist der Landesverband berechtigt, seine ausschließliche Zuständigkeit für bestimmte Einrichtungen und Anstalten festzustellen, sofern dieselben in einer der ihm angehörenden Gemeinden liegen. III. Za-Hl der Mitglieder für den Bundestag und den Bundesrat. 1. Jeder Landesverband ist berechtigt, die gemäß Paragraph 12 der Verfassung des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes auf den Landesverband entfallende Anzahl von Abgeordneten in den Bundestag zu entsenden. Sofern in einem Landesverband die Mitglieder eines Organs nach den Grundsätzen des Paragraph 11 der Verfassung des DJGB. gewählt werden, erfolgt die Abordnung FRIGIDAIRE (Erxeognit der General Motor«) der i idM ni late eleltr.-eitiinfüite iillsH J General- Vertretung: Stuttgart Ausstellung: Königstraße 3 / Fernsprecher 26041/42 Verkauf u. Lager: Bahnhofstr. 67/69 — Telefon 266 73 der auf den Landesverband gemäß Paragraph 12 der Verfassung des DJGB. entfallenden Anzahl von Abgeordneten zum Bundestag aus der Mitte der Gewählten. Jeder Landesverband hat den Anspruch auf Entsendung mindestens eines Abgeordneten in den Bundestag. 2. Die gemäß Paragraph 20 Ziffer 1 sder Verfassung des DJGB. auf einen Landesverband entfallende Anzahl von Vertretern im Rat des DJGB. wird von dem Landesverband abgeordnet. Jeder Landesverband hat Anspruch auf mindestens einen Vertreter im Rat. Die Verhandlungen wurden mit einem Referat von Justizrat Lilienthal-Berlin über das Schicksal des dem Preußischen Verbandstage vorgelegten und von diesem abgelehnten Entwurfes und einem Referat Dr. Freund-Berlin über den Stand der Verhandlungen des DJGB. mit der Reichs- und Staatsregierung und die weiteren Absichten des DJGB. eingeleitet. Die eingehende Aussprache, die sich in der - Hauptsache auf die grundsätzlichen Fragen beschränkte, ergab im großen und ganzen weitestgehende sachliche Uebereinstimmung. Insbesondere zeigten die Vertreter des Bayerischen Landesverbandes — allerdings ausdrücklich nur für ihre Person und ohne Bindung für den Verband, der noch keine Stellung genommen hatte — in den wichtigsten bisherigen Differenzpunkten Bereitwilligkeit zu weitgehendem Entgegenkommen. Es konnte deshalb von verschiedenen Vertretern am Schlüsse festgestellt werden, daß sachliche Meinungsverschiedenheiten eigentlich überhaupt nicht mehr bestehen, und die einzige noch zu klärend« Frage die des einzuschlagenden Weges sei. Auch in diesem Punkte herrschte insofern Uebeveinstimmung, als von allen Seiten betont wurde, daß die Frage lediglich unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit ohne jede Voreingenommenheit erledigt werden müsse. Entscheiden dürfe allein, auf welchem Wege das deutsche Judentum am schnell---- sten zu dem allseitig gewünschten Ziel der möglichst schleunigen Verwirklichung des Reichsverbandes gelange. Da von verschiedenen Organisationen und Verbänden Beschlüsse nicht Vorlagen, konnte eine Abstimmung nach Verbänden nicht erfolgen. Es wuicke jedoch, um die Stimmung der anwesenden Vertreter festzustellcn, eine-Abstimmung nach Personen vorgenommcn. Es waren vertreten: der Preußische Landesverband mit 5 Vertretern, und der DJGBmit 5 Vertretern, der Bayerische Landesverband durch 2 Vertreter, der Sächsische Landesverband durch 2 Vertreter, Hamburg durch 2 Vertreter, Bremen durch einen Vertreter, Braunschweig durch einen Vertreter. Der Vertreter von Anhalt hatte vorzeitig die Tagung verlassen müssen.' Zur Abstimmung gelangte zunächst als der weitgehendste Antrag der folgende Antrag Kollenscher-Berlin: A