Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- III (1926-1927)
- Issue
- 23 (1.3.1927)
- Date
- 1927-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Belongs to
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dMWWWMWWWWWWWWWW^WWWWW, — 543 — düng bereits dem Tode Geweihten tötet, nach der einen Ansicht todesschuldig, nach der anderen von der Tqdesschuld frei; wer einen durch inner« Erkrankung vollständig lebensunfähig Gewordenen tötet, ist von der Todesschuld frei. „Frei von Todesschuld" bedeutet, der Betreffende gehört nicht zur Kategorie der ausgesprochenen Mörder, denn ein Mörder ist nach talmudischer Auffassung nur der, welcher wirklich Lebensfähiges vernichtet. Nur diesen konnte das Synhedrion, dem ein Todesurteil ungemein schwer f iel, ohne Gewissensskrupel zum Tode verurteilen. Maimonides in seinem Ritualcodex, Hilch-Rozcach II. 7 und 8 präzisiert es näher: Jeder Mensch gilt von vornherein als lebensfähig, und wer ihn tötet, verdient die Todesstrafe. Ein wahres Urteil über Lebensunfähigkeit kann aber nur den Aerz» ten zukommen. „Wir dürfen dabei nicht vergessen, daß es sich bei diesen Normierungen um etwas Geschchenes handelt, daß Jemand einen Anderen getötet hat, nicht um die Fmge,, ob man einen Leidenden von vornherein töten darf? Und dabei sind es für die pilpulistische Dialektik deS Talmuds nicht einmal reale Facta, sondern nur angenommene, um als Typen für die rechtstheorethischen Maximen zu dienen: Außerdem bedeutet das „straffrei", nur straffrei von der gesetzlich normierten Strafe der Hinrichtung, nicht straffrei vor Gott! Der Betreffende ist also kein voller Mörder im Sinne des Gesetzes, aber moralisch und echifch ist seine Tat höchst verdammenswert: Diese Wahrheit springt gerade aus der talmudischen Diskussion mit aller Deutlichkeit hervor, und es bleibt dabei, das Lcken des Menschen gilt dem Talmud und dem ganzen Judentum als heilig und unantastbar; wer es vernichtet, verfällt, wenn nicht der irdischen Strafe, so der himmlischen. Das Judentum konnte niemals den Aerzten gestatten, einen todbringenden Eingriff bei dem Kranken vorzunchmen. Dr. Ries hat darin ganz Misch gefühlt, und, wenn er im Gegensatz zu einem früher einmal j Geschäftseröffnung! [ 3U4 langjährige« Zuschneider bei erster j : Firma am Platze habe ich «ich selbst et ab«: | liert. Lrstkl. Bedienung wird zugeficherr. lÜAnS Huss, Herrenschneiderei i ] Sllbarburgstr. 49 / Nähe Hölderllnplal* i Neuwascherei Haller LUDWiaSTRMSSE 110 Spezialitäti Kragen, Manschetten, Vorhemden Oberhemden / Gardinenspannerei Familienwäsche nach Gewicht CHR. KÄMMERER G. m. b. H. STUTTGART TEL. 23140 and 23149 Hoipilslitrajc Nr. 31 t Ältestes and bedeutendstes MatergefiMft Württembergs Gegründet 1 S34 AUSFÜHRUNG aller einschlägigen Arbeiten in erstklassiger Qualität Filialen in Reutlingen. Heilbronn. Ubn u. Friedridiehafen TTTTTTTTTTTTTT TTTTTTTTTTTTTTT» Wilhelm Spring, Stuttgart Nur Bflchsenstr. 23, Ecke Rotestr. "MW Brate* and iltaste* , Qummiwaren-Spezialgeschäft am Platz*. MartHch* Artlkal zur Kr*ak«npfl*g* a*grtiad«t 1844 T*»*«oa 22448 Damen« Kleiderstoffe io unerreichter Auswahl zu vorteilhaften Preisen LORENZ STinTG*RT/SSiT.°RK!K1 Sdiuhbaus Feigenheimer Alleinverkauf der Herz-Schuhe STUTTGART, Friedrichstr. 52 A. KEPPELER Anfertigung feiner Damengarderoben Gnteabergatr. 84 STUTTGART Edce SdvaMr. Fenspraen-Aaechlag 412 48 Straßenbahnverbindung Linie 2, 2i, tt