Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- III (1926-1927)
- Issue
- 22 (16.2.1927)
- Date
- 1927-02-16
- Page
- [Seite] (sequence 9)
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WWMMMWVWWWWWW ■ - 11 ^MMWM^WWWWWWWWWWWWWWWWWM^ Finanzabteilung Rothschild schlägt im Einvernehmen mit dem Kleinen Rat vor, daß im Verfolg des Erlasses des Oberrates über die Stotgebühren den Gemeindegenossen die Gebührenordnung mit dem Zusatz mitgeteilt werden soll, daß auch den Beamten der Gemeinde die Annahme von Geldentschädigungen verboten ist. Ebenso sollen von jetzt die Thoraspenden von der Gemeindepflege direkt eingezogen werden. Rechnungen der Gemeinde in Trauerfällen sollen erst nach Ablauf der Trauerwoche von der Gemeindepslege vorgelegt weröen. Falls der Gemeindepfleger eine andere Regelung für notwendig erachtet, sind Ausnahmen gestattet. Die Versammlung beschließt entsprechend diesen Vorschlägen. Es wird von einem Schreiben des Dr. Cohn Kenntnis genommen, in dem er anerkennt, daß die Abhaltung von Jugendgottesdicnsten zu seinen Dienstpflichten gehört. Die Israelitische Verlagsanstalt erklärt sich bereit, Veröffentlichungen des Vorsteheramtes gebührenfrei in der Gemeindezcitung abzudrucken. Von einer Aenüerung im Mietsvrrtrag mit Dr. Denk wird Kenntnis genommen. Die Fonds der Stiftungsgeloer sollen von jetzt ab fest angelegt werden. Ein Gesuch des Synagogenverwalters Krämer soll dem Oberrat und der staatlichen Stelle zur Prüfung vorgelegt und demgemäß erledigt werden. Eine eingehende Aussprache veranlaßt die Rechnungslegung des Fürsorgeamtes für den Monat Januar. Das Fürforgeamt sieht sich genötigt, zur Deckung seines Abmangels die Hilfe der Gemeinde auf Grund des 8 12 Absatz 2 der Verfassung und einer gutachtlichen Aeußerung des Oberrates, daß die Gemeinde bis zu 10 Prozent ihrer Steuern für Wohlfahrtszwecke verwenden darf, in Anspruch zu nehmen. Die Finanzabteilung lehnt dieses Ersuchen vorerst ab, solange das Fürsorgeamt noch eigene Mittel zur Deckung seines Bedarfes besitzt. Die Aussprache wird vertagt^bis der Einspruch des Arbeitsausschusses dxs^Für^ sorgeamtes gegen die Ablehnung des Vorstrheramtes vorliegt. Ebenso wird nach eingehender Aussprache ein weiterer Antrag des Fürsorgeamtes vertagt, für Bürokosten im abgelaufcnen Halbjahr nachträglich Mark 760 zu bewilligen. Für diese Bewilligung traten Dr. Rieger, Felix Wolss, Meyer, Dr. Weil, Kiese und Ebstein ein. Vervielf2hgun$en Schreibarbeiten jedecÄrt liefert WOIFGANG DÜRR FAICDRICMSTR6 Spargelder Efteklen Württemhergische J^otenbank in Stuttgart, Friedrichstr. 33 emßfieh/t sich zurBesorgung bankmäßiger Geschäfte Devisen Warenlombarde Jebenhauser Das beste und billigste Mineralwasser Gotthilf Häberle Stuttgart Heustalgstraft« 94 - Telafon 71472