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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1926-12-16 · 18 (16.12.1926) · p. [Seite]

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
III (1926-1927)
Issue
18 (16.12.1926)
Date
1926-12-16
Page
[Seite] (sequence 5)
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De« Israelitischen Oberrat wurde die Genehmigung «teilt, in diesem Fahr einen Betriebsfonds von" Mark 40000 zu schaffen. Die Notwendigkeit einesolchen wurde von sämtlichen Abgeordneten anerkannt. ES sind zur Zeit in Württemberg 10 Rabbiner angestellt, von denen einer in Grupp« XII, 7 in Grupp« XI und 2 in GruppeX «ingestuft sind. Der Oberrat hatte der Landesversammlung den Antrag vorgelegt, daß „sämtlichen Rabbinern mit einer Dienstzeit von 25 Jahren seit ihrer ersten unständigen Anstellung die Bezüge der Grupp« XI zu gewähren sind." Diesem Antrag wurde stattgegeben, so dag nun anstatt bisher 4, 7 Rabbiner in Gruppe XI eingestuft sind. Bon den 21 Religionslehrern befinden sich: einer in Gruppe XI, 13 in Gruppe VIH, 4 ständige und 3 unständige in Gruppe VII. Ein Antrag des Vereins Israelitischer Lehrer in Württemberg auf Schaffung gehobener Stellen wurde abgelehnt. Es wurde den Lchrern das Recht auf Schaffung gehobener Stellen zuerkannt, nur sah sich die Landesversammlung nicht in der Lage, jetzt diesem Gesuch stattzugeben, da zurzeit eine Stelle, die den gehobenen Stellen bei den evangelischen und katholischen Lehrern entsprechen würde, nicht vorhanden ist. In der Debatte wurde erklärt, daß dann eine Berechtigung für die Schaffung einer solchen Stelle vorliegen würde, wenn der betreffende Lehrer dauernd an sämtlichen Klassen einer höheren Schule Unterricht erteilen müßte. Ein weiterem Antrag de- Oberrats behandelte die Frage des Besoldungs- und ruhegehaltSberechtigten Dienstalters der Rabbiner und der Lehrer. Die Bestimmung, die von der Landesversammlung nunmehr beschlossen->wurde, ist fol- ' gende: Das Befoldun-Sdienstalter der Rabbiner beginnt mit der ersten ständigen Anstellung in Deutschland, oder falls di« Anwärteedienstzeit mehr als 5 Iah« seit der ersten Dienstprüfung beträgt, nach der ersten unständigen Anstellung. Außerhalb Deutschlands zugebrachte Dienstjah« werden ganz oder teilweise in Anrechnung gebracht. DaS Besoldungsdienstalter der Religionslehrer beginnt mit der ersten ständigen Anstellung oder 5 Jahr« nach der ersten unständigen Verwendung. Die Dienstzeit, di« vor dem 20. Lebensjahr zurückgelegt worden ist, bleibt außer Berechnung. Auch hier soll ein« auswärts zugebrachte Dienstzeit entsprechend den Bestimmungen für Rabbiner ganz oder teilweise angerechnet werden, so daß ebenfalls -6 'Jahr« nach der ersten unständigen Anstellung das BesoPungs- ’ dienstalter nach vollendetem 20. Lebensjahr be- ' ginnt. Die ruhegehallsberechtigte Dienstzeit der Rabbiner beginnt mit der ersten ständigen Dienstleistung innerhalb Deutschlands. Es bleibt dem Oberrat überlassen, inwieweit eine außerhalb Deutschlands zugebrachte Dienstzeit in die Pen« s'.onsbcrechtigte Dienstzeit eingerechnet wird. Für die Berechnung der Dienstleistung im früheren ständigen Heer und während des Kriegs gelten Bericht des Israelitischen Fürsorgeamtes über den Monat November. Das Israelitische Fürsorgeamt hat im Monat November 1926 unter Mitwirkung der angefchlossenen Wohlfahrtsoereine folgende Tätigkeit entfaltet: Laufende Unterstützungen an 36 Familien und Einzelpersonen ........ .li 1869.35 Einmalige Unterstützungen. 225 51 Anftallsfürsorge ........ „ 171.35 Gesundheitsfürsorge.„ 205.70 Erholungsfürsorge.„ 125f.40 Wlnterfürsorge.■ . . . „ 51(j.30 Ausbildungsbeihilfen.. 128.— Durchreisende.„ 242.40 An 26 Erwachsene und 13 Kinder wurden insgesamt 99 Kleidungsstücke abgegeben An monatlichen Spenden erhielt das Fürsorgeamt Mk. 100.— von Herrn Dr. Otto Einstein, Herrn Julius Esstnger, Herrn Albert Flegenheimer. Herrn Friedr. Fuchs, Herrn Dr. F. Rosenfeld, Herrn Jakob Stern, Herren Tiefenthal «. Halle, Herrn Felix Wolff; Herr Ludwig Epstein, Forststr. sandte für das l. Quartal 1927 Mk. 50.—; einmalige Spenden sandten Herr und Frau Franz Arnold anläßlich ihrer Vermählung. Herr Julius Flegenheimer, Rotterdam, anläßlich des Todes seine- Vaters, Herr Julius Guggenheimer zum Andenken an seine Mutter, Herr B. Najman», N. N. und Herr Sam. Weil zu Chanukka Die Firma Flegenheimer & Maier stiftete einen Sack Weizenmehl zur Verteiluntz. Zu Chanukka erhielt das Fürsorgeamt Spenden an! Kleidern. Wäsche, Schuhen und Spielsachen für die .Kleinkinder" von den Firmen: Hermann Tietz. Brüder Landauer, Ludwig Ebstein, Schuhhaus Mara. Diese Spenden ipnrden an 23 Kinder verteilt. -j- Das Jsr. Fürsorgeamt, Stuttgart,Hospitalstr.36, macht darauf aufmerksam, daß ab 1. Dezember der Vertrieb von Wohlfahrtsmarken wieder ausgenommen wurde und bittet alle, jüdischen Firmen und Einzelpersonen, von dieser Einrichtung im Interesse deS guten Zweckes regen Gebrauch zu wache». Es werden Marken zu 5,10. 25 und 50 Pfennig ausgegeben. Die Marken werden »um doppelten Frankaturwert, Markeuhefte zu Mk, 2 - verkauft und können für alle Postsendungen Verwendung, finden. 70'/» des . Aufschlages kommen unseren Wohltahrteeinrichtangen > zugute. Die Wohlsabrttbriefmarken werde» auch von sämtlichen Postanstalten vertrieb.», der Erlös fließt dann nach Berlin, während der Erlös der durch uns bezogenen Marken unseren WohlfahrtSeinrichtungenzuftutc kommt. Wir bit ten unsere Gemeindemitglieder. uns ihre Bestellungen' zukommen zu lassen und damit der guten Sache zu dienen. Geschäftszeit vormittag« von 8—12 Uhr und nachmittags von 3—7 Uhr <Fernsprecher 21979). Auf Wunsch werden di« Marken zugestellt.

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