Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- 7/8 (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 41)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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I 1־וtv.it/« für < i*־m h.iftsl» 11t« . erklären, (Iah ich mich ihm zu tiefer Dankbarkeit verpflichtet weih. Lehrt mich doch die tägliche Erfahrung immer mehr erkennen, wie fehr recht er hatte und alles, was er damals fugte, die reinfte Wahrheit ift.“ Leitsätze für Geschäftsleute .י 1 ׳. Man muh (ich fehr davor hüten, feinen Nebenmenfchen zu betrügen. Einerlei ob der Verkäufer den Käufer oder der Käufer den Verkäufer betrügt, in jedem Fall Übertritt der Betrüger ein Thora-Verbot, das alfo lautet: ״Wenn ihr dem Nächften etwas verkauff oder von dem Nächften kauft. Io übervorteilt einander nicht.“ (3. B. M. 25, 14) Es ift nämlich gar nicht wahr, dah in der Thora nur von Zizis und Tetillin und nur von Kofcher und Trefa und nur von Chomez und Mazzo die Rede ift, und es ift ein ganz furchtbares Verhängnis für die jüdifchen (lefchäftsleute und alle luden, dah wir es nicht verliehen, der öffentlichen Meinung das Bewuhtfein einzuhämmern, wie fehr der 14. Vers im 25. Kapitel des 3. B. M. mit allem andern, was auherdem noch über ״ die Pflichten gegen den Nächften in der Bibel, in der jüdifchen Bibel fleht, das Wefen des judentums und des jüdifchen Menfchen ausmacht, und dah die erfte Frage, auf die lirh der Jude im lenfeits gefaht macht, lautet: ״Warft du ehrlich in deinem (1efchäft>“ 2. Ein Verftoh gegen den א ב,־ א:א־ (Verbot des Betrügens) ift auf der ganzen Linie gefchättlidien Tuns, in der ganzen Breite des gefchäftlichen Lebens möglich. Ob es lieh um Handel und Wandel im engeren Sinne oder um ein Mietverhältnis oder um