Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 9 (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Bann. Fortsetzung 4״ וניצל נם נביא עסך לילה Hosen I, 5j. Da« Straucheln «It*s Pr״- plietcn verhüll(* tler Schleier tlt־r Nacht.' Kin in Tlmrnforschung ergrauter Weiser וחבפ לקן בחבדהו oder tler Vorsitzende eines Kabbinatskollegiums «יאב ביר. דין tlarl wegen einen Vergehens, auch wenn er sieh wiederholt vergangen hat, nicht ütTcntlich in den Haun getan werden, ilun wird vielmehr — wie einst Joas zu Amazja sprach : ״ תכבד ושב בביתךbehalte «leinen Kuhm und Ideih zu Hause" (Kön II. 14,•10 —ein Hecht aut diskrete Schonung der in ihm verkörperten Thoraehre zuerkannt; ihm geheimen wird an ihm die rflpStj-Strafe vollzogen, die leichter ist als die Straf«■ des Hahnes. Ist aber sein Vergehen so schwer wie dasjenige Jeruheams,•des Sohnca Xehats, und Konsorten, dann fällt jetle Hücksicht fort, und er verfällt dein Hann. Diese Kiicksicht auf die in einem Thoraweisen verkörperte Thoraehre ist übrigens jedem Ttmragelehrten gegenüber insofern geboten, als dem Hesdin verboten ist, einen Thora• gelehrten ohne langt* und reifliche l'berlcgung in den Hann zu tun. Nur zagend und zögernd darf in diesem Falle das Hesilin zur Strafe des Hannes schreiten, ja die חסידי החבם[פ pflegten sich zu rühmen, niemals über einen Tlioragclehrten den Hann verhängt zu haben. Die Verhängung des Hannes wird jedoch zur Pflicht, wenn ein Thoragelehrter derart ühelherüchtigt ist, dass seine <lenossen sich seiner schämen,!lass der Name flottes durch ihn ent weiht wird, dass man mit dem Fjnger auf ihn deutet und flüstert: ש־י ליה ם*• לפלוני, möge ihm <!olt seine Sünden} verzeihen ' Im Sinne des Uoligionsgcsetzcs ist ühelherüchtigt שודע״דו "C> nicht!«los .femantl, «ler mit einem tler europäischen l’olizcigesctzbücher in Konflikt gerät, somlern an« b wer gleich Klischa \« her im Lernen mul l,chr«׳n, im Denken mul Fühlen, im Singen und Sagen auf th״ra1rcu«de Weg!• ahmt ישדתעשק בפפי־י אפיקי־וס *ש־ת־ בדיני וד־ו. 41 ■y In «len folgcn«len L4׳ Fällen ist «ler Hann über «len des he tretVciidfii Vergehens Scbiildigen aus/ti-prci'licn :