Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- 10 (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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316 Zum jüdischen Eherecht. einer näheren lietrarhtun;; der Stellt• int Exodus. Wo es «ich nänilieh um einen einfachen Verkauf eines Sklaven, auch eine« Hebräers, handelt, da wird *resa״t r ..*עב־ עב־ ~'.~r *ב". Wenn du einen hebräischen Knecht kaufst " Dafrepeii von!lein Verkauf einer Ma״d wird jre*aj:t: ..״ .־״ב* *בב־ א״2 א־. ב־.* 'אבדWenn ein Mann seine — Tochter als Sklavin verkauft.*• Währeud im ersten Fall vom Er• werben gesprochen, handelt der /weite vom Verkaufen. Ebenso wird zuerst von einem allgemeinen Verkauf gesprochen, dann von einein V'erkauf, den ein Vater vomimmt. Dabei folgen die beiden Vorschriften unmittelbar aufeinander. Eine derart auffallende Abweichun״ kann 1ikhi-iux£-blu»sem Znfitti—beruhen:—Ste witr־vieT• mehr besagen,!lass ein Mädchen nur durch!len Vater nicht alter sich selbständig verkaufen darf. Nun wird auch itn Dcuteroiuiuni von ,.דב־“ ..verkaufen•• und nicht von ..־ק;״‘ vm! ,.kaufen" ׳!״• sprochen. Die beiden Stellen -cheinen tleniuach auf derselben (irundlairc zu ruhen. Iin Deuteronomium wird der Verkauf einer hebräischen Sklavin nur daher erwähnt, um. wie es Uaschi erwähnt, darauf hinzuweisen, dass auch die Sklavin im siebten Jahre ihrer Dienstzeit, auch bevor sie ihre l'ubertät erlaubt, frei hcraus^eht. l ortset/unp folfft.) %