Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- 12 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
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441 gese l 7.י■ * t re!11• 1! < 1* 1111* i n<1!*. So wenig der Kinzelne gcxet/.estreu und gcxet/.exuntreu zugleich sein kann, mi wenig kann die Gemeinde Treulosigkeit mit Treue v oreinen : eine Gemeinxehaft, die der Gesct/.estrene und Geseizexenlfremdiing in' gleicher Weixe Kechnung trägt, ixt ganz lind gar in allen ihren Wesriixbctätiguiigeii neolog: l)enn ihr ixt nicht dax Keligionsgexptz alleiniger und aus- *ehliexxlicher llerrxeher. Mindern die Yorstamlswillkür. der es helieht, der (iexet/.1näxxif;keit wie der Gesetzlosigkeit die Sonne ihrer Gnade huldvoll zuzuwcudcu. I>er Wille /.ur Orthodoxie hedeutet die energische Ablehnung der Gleichberechtigung neologer An- Behauung. wie sic in den konservativ-liberalen .,GrosBgemeinden‘• zu handgreitlieliein Ausdruek kommt. Aut dieser Ablehnung heruht die einzige Lcbensbereehtigung der Keligionsgcsellsehaft. Versvliiedene Anzeichen der letzten .lalire Hessen hei Munchem die leise Frage aulkommen, oh diese Ahlehnuug in der Frankfurter Gemeinde noch Jdiiläiiglich lebendig aei. 1 fiel Art, wie sieh die Frankfurter Gemeinde zu der du re 11 das törichte Vorgehen des konservativen Führers der ״llau|>tgemeinde*‘ herautheschworenen Krnbfrage?gestellt liat, lässt uns vertrauend in die Zukunft Idicken. Die nntreheure Mehrheit der Frankfurter— Gemeinde hält sieh!au die KntHcheidung ihres Kahbinats gebunden, nnd widersteht der Verführung, das ״konservative“ Danaergeschenk anzunehmen. Man ist sich klar darüber, dass die Krnbfrage au die Wurzeln der Gemeinde rührt. Im Keligionsgesetz wurzelt die Gemeinde.. Zur Auslegung des Kcligionsgesetzes hat sie sich 1 den Kahhiuen p'sctzt. Missachtet die Gemeinde die Entscheidung des Kahhiuen, so zeigt sie damit, dass auch die Autorität des Kelipionspeset7.es, deren Handhahunp statutenpeinäss dem Kahhiuen nhliept, ihr nur eiu 1‘hantnmist. l’nsere Voraussape, es werd״ die Kruhfrape letzten Hudes auf die Frankfurter Verhältnisse klärend wirken, hepinnf sieh zu verwirklichen. Wer heute iu Fraukturt träpt, zeipt damit klar und deutlirh. dass er seiner panzen seelischen Struktur nach sich nicht als Mitplied der Keligionspesellschaft begreift, da für ihn die verfassunpsmässipen Organe der Keligionsgesellsrhaft nicht eiuuml iur Entscheidung so tAndamentaler Fragen, wie es die Frage, oh man am Sahhath trageu dürfe, ohne Zweifel ist, bindende Zuitändigkeit besitzen. Ihm mag die Keligionspesellschaft ein nütz- ר ו \