Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 1 (1914)
- Issue
- 8 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Schlüsse zur Ausführung zu bringen. Hierauf kommt die An• gelegenheit wieder vor den Rahbinerrat, der noch einmal darüber zu befinden hat, ob auch in Wirklichkeit nach seinem Willen gehandelt wurde. 5• 3. Die 1‘riichten des Rahhinerrates sind: 11 Ihiruher zu wachen, dal! alle Aktionen der Airud.1 dem Geiste von Thora mul Mizwa entsprechen. 21 .lede Frage, die ihm von dem Kongreß, dtm weiteren oder engeren Aktionskomitee vorgelegt wird, möglichst bald zu fis-ant wort* *•», damit der Geschäftsgang der Aguda keine Storung erleidet. 3) Die Mitglieder und deren Stellvertreter für das Aktions• koinitee, sowie die Mitglieder und Beisitzer für das weitere Aktionskomitee zu wählen. S ■J. Alle Organe der Agudus Jisroel sind verpflichtet, die Forderungen des Rahhinerrates und seiner Abordnungen, was immer er von ihnen fordern mag, zu erfüllen; ihn in seiner Arbeit 711 unterstützen, ihm alle Auskünfte, die er bei ihnen einholt zu erteilen, oder wenn er das weitere Aktlonskonulee zur Versammlung eiuheruft u. dergl. 111 •r»• Soll eine außerordentlich dringende Angelegenheit rasch er• ledigt werden, dann ist das Aktionskomitee berechtigt, wenn die Mitglieder des Habhinerrates nicht zu einer Beratung zusammentreten können, sich mit seiner Frage an jedes einzelne Mitglied des Habhinerrates zu wenden und für die Abgabe der Antwort einen Zeitpunkt festzusetzen. Wenn dann mindestens •'der Mitglieder die Anfrage beantworten, dann soll die Angelegenheit nach dem Mehrheitsvotum der Antwortenden erledigt werden. Terstreiclit die festgesetzte Zeit, ohne daß ־ a'antworten, dann nmU das Aktionskomitee einen zweiten Zeitpunkt testsetzen. Hierauf wird die Angelegenheit noch dem Mehrheitsvotum der Antwortenden, ohne Rücksicht auf ihre Zahl, erledigt. Bemerkung: Die Festsetzung der Zeitpunkte ist nur dann gillig, wenn mindestens zwei von den im Aktionskomitee den