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Jüdische Monatshefte · 1914-01-01 · 5 (1914) · p. [Seite]

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
1 (1914)
Issue
5 (1914)
Date
1914-01-01
Page
[Seite] (sequence 32)
Language
German
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— 1!>2 — dfm anderen seinen Stützpunkt und seine Ideeuverbindung im menschlichen Gehirn fände. Aber so wichtig diese Rücksicht auch sein mochte; sie war an sich doch nicht überwältigend genug, um ihr zu Riebe die Kürze und Klarheit, die ,sonst im Talmud vor Allen als erstes Erfordernis des halachischen Lehrsatzes gilt, so ganz zurückzudrängen. , Wenn nicht die Thauroh selbst zu dieser Methode ermutigt und dafür das Vorbild geliefert hätte! Die folgenden Beispiele sotten das erhärten.-=" -־- —^ __ I her die einschneidende Bedeutung, welche den הי:,"* גט״ן für das jüdische Leben wie in die llalachah zukommt, braucht, trotz der .Kichtlinientheolojjie“ in jüdischen Kreisen kein Wort verloren zu werden. Wer des Geistes der Thauroh auch unr einen Hauch verspürt; wem bei der Vorstellung, dal! es sich um ־•־.־ איטי־. א״ט handelt, Zentnerlasten auf die Brust sich senken, der weilt, dal! von den Berufenen jede noch so weit ausgesponnene Verbreiterung der llalachah über dieses Problem nur mit einem erleichterten Aufatmen begrübt wcrdeli kann und auch so begrübt wird In der Thauroh aber wird das Thema der Ehe- Scheidung durch ט: nicht in einer kurzen, scharfen Formulierung abgehaudelt, sondern mit einem anderen Problem verknüpft, mit dem es eigentlich nur in nebensächlichem Zusammenhänge steht. Der Verhundliingsgegcnstaiid ist dort (Deharim 2d, 1 fl'.) das Verbot der Wiederheirat zwischen Geschiedenen, sobald die Krau inzwischen eine'andere" Ehe Tungegangen war trar:trs 'כדדי;־־•ט־״), ln dieser Verhandlung wird die ordiiiingsmäbige טעיט־ ־;ט als Voraussetzung natuigeinäb vnrweggenoinineii und dementsprechend als etwas Geläufiges, Allbekanntes nur im Hinblick auf den Hauptgegenständ behandelt. Ein zweites Beispiel: Nicht wen von der'eben angeführten Stelle wird (Dehurini 21, lö!1.1 das Kapitel von dem Erstgehortien der Liehlingsfruu und der verhallten Frau behandelt und dem Vater das liecht verwehrt, den Lieldingssohn als Erstgeh!iineii zum Schaden des Anderen anzueikennen. Nun ist aber diese Stelle!Be einzige, an der die Thauroh ubeihaupt <t;1s Erbreiht des Erstgebornen behambdt, und alle Subtilit.iten dieses Rechts!:,:ט• ,c. C ••11 ‘:•־.־א \.a) werden lediglich und allein Im 1 1||e.»er Gelegenheit angedeutet. ץ!!,! doch •w ar gprad•• dieses

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