Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 11 (1871)
- Issue
- 34 (23.8.1871)
- Date
- 1871-08-23
- Page
- Seite 260 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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— 260 — weiterer Kooptation ein ComitL von 13 Mitgliedern konstituirt, daden hier unten folgenden Statutenentwurf mit der Bitte veriffenSicht, denselben so schnell al« möglich in den pädagogischen Zeitschriften und in Versammlungen zu besprechen^ sich auf Grund derselben vorläufig zu conflituirey und hierher die Bereitwilligkeit kund zu geben, Delegirte zu einer Centralverfammlung zu senden, wellte eine Revision des Statutenentwurss vornimmt, ein specielles Reglement für die Geschäftsführung festsctzt und die Thätigkeit des Vereins einleitet. Statut de» Tratschen LrhrrrvcrrinS zur Hebung der Bolttschule. 8- 1. Der Verein bezweckt die - Förderung der Volksbildung durch Hebung dpr Volksschule und ersttebt im Einzelnen: I ) eine dem jetzigen Standpunkte der Pädagogik entsprechende Orgstniiation des Unterrichts; 2) eine zweckmäßige Ausstattung der Schulen; 3) die Hebung der Bildung des Lehrcrstandcs, 4) eine Besoldung des Lehrers, welche der Bedeutung seines Berufs entspricht; 5) die Beaufsichtigung der Schule durch Fachmänner. §. 2. Diese Zwecke sucht der Verein zu erreichen: 1) durch Einwirkung auf die 'Verwaltungsbehörden und die gesetzgebenden Faktoren; 2) durch Betheiligung an der Thätigkeit der bestehenden und an der Gründung neuer Volksbildungs-Vereine; 8 > durch Verbreitung richtiger Anschauungen von denk Wesen und der Aufgabe der deutschen Volksschule vermittelst der Presse. §. 3. Der Verein gliedert sich in Bezirks- und Kreisverbändr. — Der Vorstand des Vereins, der Cent ral vor ft and. hat seinen Sitz in Berlin. Den Bezirks- und Kreisverbänden bleibt die Wahl ihres Vororts, an dem also der Bezirks-, rcsp. Kreisvorstand seinen Sitz hat, überlasten. §. 4. Der Ccntralvorfsand steht nur mit den Bezirksverbänden in dirccter Verbindung und beruft jährlich einmal —um Michaelis — die Tclegirten derselbe», deren jeder einen seÄ>et^ zur Centralversammlung. Er ist jedoch in dringenden Fällen auf eigene Verantwortung berechtigt, oder auf den Antrag von wenigstens 1/3 sämmtlicher Bezirksverbände verpflichtet, auch zu einer anderen Zeit eine Centralversamnilung zu berufen. — Jeder Bezirksvorstand beruft jährlich einmal — um Lftern — die Delegieren der Kreisverbände, deren jeder einen sendet, zur Bezirksversammlung nach irgend einem Orte des betreffenden Bezirks. Er ist jedoch ebenfalls in dringenden Fällen auf eigene Verantwortung berechtigt oder auf den Antrag von wenigstens */3 der zu seinem Reffort gehörigen Kreisverbände verpflichtet, auch zu einer anderen Zeit eine Bezirksversammlung zu berufen. Die Kreis verbände versammeln sich mindestens jedes Vierteljahr» §. 5. Der Eentralvorstand bestcht aus 15 vom der Centtalversammlung zu wählenden Mitgliedern; mindestens 9 derselben müssen in Berlin wohnen. — Jeder Bezirksvorstand bestcht aus 7 von der betreffende» Bezirksversamnilung zu wählenden Mitgliedern; mindestens 4 derselben müssen am Vororte'wohnen. — Jeder Kreisvorstand besteht ans 5 Mitgliedern, welche in einer Versammlung der Mitglieder des Kreises gewählt werden. ß 6. Sämmtliche Vorstände konstituiren sich selbstständig und vertheilen die einzelnen Geschäfte unter ihre Mitglieder; stur der jedesmalige Vorsitzende wird durch eineil besonderen Wahlakt gewählt. §. 7. Jede Wahl, die innerhalb des Vereins vorgenommen wird, geschieht durch Stiminzettcl, die Wahl der Vorsitzendeit durch absolute, die der übrigen Vorstandsmitglieder durch relative Majorität der Anwesenden. — Sämmtliche Wahlen, außer denen der Delegirten, die nur für den vorliegenden Fall-und zwar durch absolute Majorität geschehen, gelten für ein Jahr. — Eine Wiederwahl ist gestattet. ß. 8. Mitglied des Vereins kann jeder — Lehrer- oder Nichtlehrer — werden, der sich zu einem jährlichen Beitrage von niindcstcns 15 Sgr. verpflichtet. — Wer am Ende eines Vereinsjahres seinen Beittag nicht entrichtet hat, wird als ausgcschieden betrachtet. 8- 9. Jeder Kreisvorstand zieht die Beiträge der Mitglieder seines Kreisverbandes ein und sührk diese nach Abzug seiner Verwaltungkostcn an den Vorstand seines Bezirks ab, der diese Kreisbeittägc salnmclt und nach Abzug seiner Verwaltungskosten wieder an den Centtalvorstand abfübrt. 8- 10. Tie Delegirten zu den Centralversammlungcn erhalten eine Reiseentschadigung aus dem Verwaltungsfonds der Bezirksverbändc. die Delegitten zu den Bezirksversainmlungen erhalten eine solche aus dem Verwaltungsfonds der Kreisverbände. — Sonst werden an die Beamten des Vereins nur die baaren Auslagen ve»- gütet. — Nachtrag. Das Berliner Comit« (Battelt, Bchui, Beyer, H- Bohnl. A. Engelicn. Gallee, Geßlcr^ R. Gohr. Hoffschläger. W. Koch, Perleberg, A. Petsch^ F. W. Vogler) ist bereit, die Geschäfte des Centtalvorstands bis zur Constituirung der ersten Central Versammlung zu führen. Die Briefe an dieses Comitä sind zu richten an den Hauptlehrcr A. Engelien, Rüdersdorfcr Sttaße 12/13. Die Redattionen der Zeitungen und Provinzialblätter werden dringend gebeten, obiges recht bald zunr Abdruck bringen zu wollen. Verantwm^liche Sflcbadäm und Verlag von Joseph Klin^en^tein, Lehrer zu Ingelheim. Für den Buchhandel in Commission bei Oskar Seiner in Leipzig. lo ttsleben's Buchdruckerei in Mainz.