Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 6 (1866)
- Issue
- 35 (30.8.1866)
- Date
- 1866-08-30
- Page
- Seite 144 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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unzusammenhängend« und dadurch reiz- und versrändnißleere Satze gewählt. Wir glauben, daß die Einsicht in die Natur kindlicher Entwicklung uns vor solchen. Thun bewahren müßte. Nicht der Theil, sondern das Gan-e ist dem Kinde die Einheit. Wenn der Schüler sich über sein Lesestück aussprechen soll, wird ihm dies leichter werden, wenn er zusammenhangslose Sätze, als wenn er einen einheitlichen Gedanken vor sich hat? Beginnt man die Naturbet. achtung mit dem Blatte •, der einzelnen. Faser oder Zelle oder mit dem Baume? Kann nicht, auch wenn man wirklich das Lesebuch sprachlicher - - grammatikalischer — llebung zu Grunde legen will, dies geschehen, indem man die Sätze zur anschaulichen Darstellung oin-r Einheit, eines zusammenhängenden Dinges oder Gtdcuik.üs. verwendet? Wird es möglich sein, das logisch-richtige Leienz an iolcheni Nomens, an solchen l>!os sür die sprachliche Uibung geschussenen Lesesätzen — die ohne jeden inneren.Zusam-nerrhang bleiben — zu üben '< Hie-, in der .zweiten Aöthe.lung der dreiklasiigen Schule, i': 2. Lesecurius —. logisches Leieu — haben wir auch das jüdlsch-religwie Elem-lnt tlrerlweise in Betracht zu ziehen. Wenn die Lesesiüäe Lebensbilder darsteUen sollen, wenn ne entnomr en >em r-.ressen dem Leben, dem An schauungs- und Boisiellungskre.se der Kinder, so gehört auch das religiöse, gottesdi-nsiliche und Familienleben, wie cs sich vor he» Augen des Kindes gestaltet, mit in das Bereich dieser Anschauung.. So finden wir/Denn auch diese Seite des Lebens wirklich in allen SchuUeflbücht-rn für diese Klasse berücksichtigt. Zs: ja jedes Fäu-ilienleden durch die religiöse Gestaltung des häuslichen Kreises vitlsaltig beeinflußt und ein wirkliches Lebensbild erhalten wir nur, wenn wir diese Seite Desselben in Betracht ziehen, . Tie Feiertage werden wir insbesondere als vasiendesOej-.rt der Betrac-tung anerkennen .üss-'n. Das jüdisch-religiöse 'Fa-uilienleben. wenn es auch i ir die Gegenwart vi l von seinem urgeuuthlichen Zauber rerloren h t und lange i ichl - ehr s.- reich ist au lebendigen For> en,w.e wir es, um Der K'Nder Willen, wünschen mußten, ist doch im erhm noch reich genug, um Stoff zu lebei.di.i n, anschaulichen Darsiellumun -u bieten. Ter Sabbarh iit ieuien Gebräuchen, Die Festtage und ihr theilwcise w her licher tiesgemütblicher Zaubert Sede und Mazzotb, Blumen am Wochensesi,. Schophar und die ganze BersohnungAeie, Sukkah und Fchsnauß, Simchath.-Thora und Elianukk-j-dichter, all dies bgetet- Stoffes genug zu Beschreibungen und Daiffellungen, die sür das Leben des Kindes iolaereich bleiben, arid r> Leiebuche sür o:e Volksschule n'cht seblen 'oU-n- Wollten wir abe^ auch von diemn positiven An'orderungen sür das Lesebuch sur jüdiiche Schulen abiehen — obwohl wir nicht ..tauben, daß,hierin, wenn einmal doch das Lesebuch comeffionell ist, eiwas-Anstößiges enthalten sein kann, so muffen wir doch mit aller Kraft.daraus dringen, daß das für unsere Schulen verwendete Lesebuch nicht solche Darstellungen enthalte, die in? in religiösen Leben und der religiösen Amchauung anderer Gonffffionen wurzeln und demselben entnommen sind. Das. nt. aber, io viel uns bekannt, bei allen Lesebüchern der Fall; überall erscheint der Cdrrstbaum, das christliche Weihuachts-,. Oster- und Psingstsesl. Was folgt daraus für die jüdische Schule und ihre Vertreter? Wir glauben nicht, daß man von irgend welcher Seite! uns in dieser Anforderung mißverstehen wird. Enthält ein s Schullesebuch begeisterte Schilderung der christlichen Weih- : nachtsfeier, so wird es dem religiösen Leben des JudenthumS! entgegenstehende, wenn nicht gar feindliche Gedanken im ' Schüler erwecken, und Niemand wird uns verargen, wenn ■ wir solche Bücher aus unsern Schulen zu entfernen suchen; , Niemand aber wird auch, so lange nicht ein Schullesebuch ' vorhanden ist, das ganz auf paritätischem Standpunkte steht,; uns verwehren, das jüdische Familienleben in dem für jü-! dische Schulen zu verwendenden Buche zu zeichnen. Ein | Buch, das i'vlche charakteristische Schilderungen nicht l enthielte, würde kein klares, wahres und lebendiges Bild der . Anschauung, kein Lebensbild der Familie bieten, i Daß hier auch theilwcise schon poetische Lesestücke einge- : flochten werden sollen und können, dürste am wenigsten die- ‘ jenigen Leser beirren, die den eigentlichen Zweck dieser Lesei stufe — das logiicve Lesen — vor allem berücksichtigt sehen | wollen. Unsere Literatur ist reich an poetischen Produkten, die ein klares, sinnliches, anschauliches Bild geben, die Freude am Lesen und daourch die Lesefertigkeit und das logisch richtige Lesen fördern. Wir kommen dem Endztyeck unserer Abhandlung, der Art und der Gestaltung des Lesebuches für die Oberklaffe der jüdischen Volksschule nun.näher und wollen, da wir hierdurch auch über das bereits Gesagte noch mehr Licht bringen werden, jetzt am das Lesebuch sür die Oberklaffe üb.rgeben. (Schluß 'olgt.) Wochenbericht. Alzen,'22. August. Von te: Alliance isr. universelle erh ltcn wir daS Siöcle vom 7. Äu>::st welches folgenden Brief id.lö P: äst ent-n Cremr.ur an den Direktor Harin enthält, d-ii wir feines Hoden Jnter. ff s balber hier im Auszuge mrltdeiien. „Herr Havin! Unsere Felrua. - Revolution hatte, wie ich Ihnen iu meinem letzten Briese bereits mittheilte, ihr Gegennück in Buckarest. Di« Walachei und Moldau erklärten ihre Una bängigkeit und coiistituirten si'> als Republik. Unt-r den damals zugestanden.cn Fre,leiten glänzie die Freiheit der Culte und deren Gleichberechtigung oben an. Es ist bekannt, was -aus ffnen beide» Provinz-m bis zum Jabre 1858 geworden ist, wo die 7 garantrrenden Machte sie unter türkische Oberhoheit stellten. Intoleranz wurde in der dama'.rgen Conntution z-im leirenden Princip erdoten. Die euroräflchen Mächte baden 1858 die Sa't gestreut, deren Früchte die dortigen Judenverfolgungen vl-n 1866 sind. 'Nachdem Art. 46 des .Statuts in seinem ersten Paragraphen ausipricht: „Alle Moldauer und W Kacken sind vor dem Gesetze gleich, ebenio rücksichtlich der Auferlegung von Steuern und der Zulässigkeit, zu den öffentlichen Aemt-nn," vernichtet §. 4 dieses Zu-.enär.dniß wieder durch den Zusatz: „D>e Meldauer und Walachei» aller „christlichen" Bekenntnijse genießen die öffentlichen R'chte >n gleicher Weise; andere (Suite nur, insoweit tue öffentliche Geietzge--u"g ihnen den Genuß derselben zuacsteht. Nach der Vereinigung der Fürstentümer unter der Herrschaft des Fürsten Euza erwacht-- das vollständig erloschene Borartheil oeg-n tie Juden aufs Neue; cs machte schnelle^ungeheure Fortschritte. Der Genuß der bürgerlichen Rechte' war ihnen bereits rugestanden und dennoch verbot man ihnen nach früherer Gesetzgebung oder Gewohnheit Len Ankauf und Besitz ländlicher