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Der israelitische Lehrer · 1864-07-21 · 29 (21.7.1864) · p. Seite 114

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
4 (1864)
Issue
29 (21.7.1864)
Date
1864-07-21
Page
Seite 114 (sequence 10)
Language
German
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114 “( * . ' Mahnung uno '.L'-.r.img zur ixefett oöer jcue« plastisch gebend.._ Jndeß von dem Inhalt der H. SB. ganz abgesehen, ist denn das formelle, in der Sprache desselben gegebene Bildungselement so gar gering anzuschlagen? Selbst bei der kleineren Schülerzahl, welchen auch andere, alte oder treue Sprachen zu erlernen vergönnt ist, selbst bei diesen, für welche der Unterricht im Hebräischen um deßwillen nicht ' 10 unerläßlich sein möchte, ist er gleichwohl ein gewiß sehr schätzbarer Factor, der ihre sprachliche Kenntniß vielfach rectificirt und vervollständigt, und ihnen durch die sich unmittelbar aufdrängende Vergleichung der Bildungsfo innen, Construkturnen, bildlichen Ausdrücke ic., sowohl größere Vielseitigkeit verlecht als auch eine Art linguistischen Kunst genusies gewährt; die aber nur und-allein die Muttersprache tim günstigste« Falle) richtig, verstehen und handhaben lernen, ist es für sie nicht als eine wahre Wohlthat zu erachten, daß sie mindestens noch mit einer, und zwar einer so gemüthoollen, anschaulichen und poetischen Sprache mehr oder weniger vertraut und so über das fade Niveau der spießbürgerlichen Alltagsmenschen hinaus in die Sphäre der,. höherer geistigen Bildung sich erfreuenden Klasse wenigstens ."tigermaßen gehoben werden? Wer nur eine Sprache versteht, sagt der Fürst deutscher Dichter, der kennt gar keine recht; was ist die gesteigerte Konsequenz bei dem, der auch diese Eine nur mangelhaft sprechen und schreiben gelernt, wie das in einer wohl nicht kleinen Anzahl von Volksschulen in Deutschland, .wie "viel mehr in anderen Ländern noch zu sinden ist? — Ist die hebräische Sprache auch nicht besonders reich an syntaktischer Ausbildung, schon der erste Begriff davon, den der Volksschüler durch sie zu erlangen oernurg, wird neben der kunstvollen, und doch kraft einiger Lehrmethode) nicht schwer beizubringenden etymologischen Formation das Sprachgefühl und zugleich das allgemeine Denk- und Fassungsvermögen in sehr wohllhätiger Weise fördern. -Und je'weiter Zeit und Kraft der Zöglinge, Geschick und Freudigkeit des Lehrers es darin bringen, desto höher ist der Gewinn wie für den religiösen Sinn. also auch für universelle Bildung und Aufklärung, beides Momente, die ja der Schule vor Allem am .Herzen liegen müsien! Der, je nach llmständen in engern oder weitern Grän;en emgeichloffene, hebräische Unterricht ist demnach formell iowohl als materiell nichts weniger äksein ausschließliches Fach für Gelehrte, sondern ein gewichtiges Element edler Menschenbildung, und der Schreckschuß, welchen Herr S. mst Cicero und Homer losläßt/ er kann unsere Nerven durchaus nicht erzittern machen, io wenig als es den beflissenen Schulmann in Verlegenheit fetzen würde, so ihm jemand einen Vorwurf daraus machen wollte, daß er sich nicht damit begnüg'n mag, seine Zöglinge blos lesen, sonder« auch verständlich, wohlklingend,, richtig betonend, das m Trennende sondernd, das Zusammengehörige verbindend leien, und sie nicht nur bis zum Dreisatz rechnen zu letzten, sondern über diesen hinaus Ketten-, Geiellschaftsrc. Rechnungen ihnen beizubringen, sich zur Aufgabe stellt. Zeder strebe dahin, das unter Den . gegebenen Berhältniffen ,rgend Mögliche hierin zu erreichen, und braucht wahr sich dos y, ri.ängnu;vr!le -sironnostil-'n. Herr E. ibm stellt, nicht zu scheuen, daß er leeres Stroh werde gedroschen haben. Militsch, 15. Juni 1864. Dr. M. Stern. Umschau. Darmstadt, 1. Juli. Vormittags 0 Uhr. 124. Sitzung der 2. Kammer der Stände. Unter dem Vofitze des Prästdente» Strecker. — Gegenwärtig: 29 Mitglieder der Kammer. Beratbung über die Vorstellung deisraelitischen Reli aionslehrers Ottensoser zu Büdinge«, das israelitische Religwnsschulwese« im Großherzogthum betreffend. Die 2. Kammer hatte in ihrer Sitzung vom 9. December v. Z. beschlossen: Die gedachte Vorstellung Gr. Regierung zu empfehlen und der Erwägung der letzteren anheim zu geben, ob sie nicht durch Berufung einer aus Gemeindevorstehern und ReligionSlehreru zu bildenden, durch diese selbst zu wählenden Eommisston eine Berathunz und Festsetzung der geeigneten Reformen vermitteln wolle. Die 1. Kammer hatte in ihrer Sitzung vom 22. Februar l I. beschlossen: > ' dem Beschlüsse 2. Kammer über das fragliche Gesuch nicht beizutreten. Ter 4. Ausschuß 2. Kammer beantrazt inhaltlich des von dem Abgeordneten Thndichum erstatteten weiteren Berichts: bei dem früheren B.schluffe zu beharren. Die Kammer genehmigt diesen Antrag mit 25 gegen i Stimmen und beschließt Abfassung einer einseitigen Adresse. Den weiteren Gegenstand der Berathung blldet, der Tagesordnung gemäß, der Antrag des Abg. Stockhausen aus Äbändernng der 88- und 6 der Verordnung vom 2. November 1841, die Bildung der Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden betreffend. Die 2. Kammer hatte unter dem 9. December v Jahres beschlossen: ' Den Antrag deS Abgeordneten Etockhausen und die im Ausschußberichte und dem Kammerverhand langen ausgesprochenen Ansichten der Gr. Regierung zur Berücksichtigung zu '-empfehlen und den Wunsch hinzuznsüqen, daß auch diese Änaelegnchelr mit Zuziehung der Bevollmächtigten der israelitischen Religio nsgemeinden in einer den Rechten und Jntereffen sämmtlicher Ge ineindeqlieder angemessenen Weise geordnet werde. Tie l. Kammer hatte in der Sitzung vom 22. Februar l. I. diesen Beschluß 2. Kammer abzelehnt, dagegen beschlossen, Ihre Ansicht dabin auszuspr.'chcn, daß die Gr. Regierung den an sie gebrachten begründeten Wünschen der Israeliten, unter Wahrung etwa bestehender Rechte der korporativen Selbstständigkeit und der verfassungsmäßigen Gewissensfreiheit. mög sichst Rechnung trage. Der 4. Ausschuß der 2 Kammer beantragt inhaltlich d«S von dem Abg. Thudichum erstatteten weiteren Berichtes: die Kamm:r wolle bei ihre« früheren Beschlüsse beharren Abg Landrichter Hofmann: Er wünsche Beitritt zum Beschlüsse der 1. Kammer, da dieser ja im Wesenliwen mrt demjenigen der 2. Kammer übereinftimme, sowie n>nl er der Meinung sei. daß jeder Beschluß an Gewicht gewinne wenn ejc von beiden Kammern übereinstimmend gefaßt werde. — Äbz. Ekockhauien: Er conslttire das vor einigen Tagen von der Regierung gemachte Zugestäntniß, taß k,e Juden nicht die. freie Stellung cinnäbmen welche ihnen gcbübtte. Er coi-stasire kerne»

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