Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 4 (1864)
- Issue
- 29 (21.7.1864)
- Date
- 1864-07-21
- Page
- Seite 114 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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- Cicero 1× ep/1024888
- Homer 1× ep/1025156
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114 Mahnung utic ii'j.r.ung für diesen soeb jeuen Fall plastssch gebend. Jndeß von dem Inhalt des H. Wganz abgesehen, ist denn das formelle, in der Sprache desselben gegebene Bildungselement so gar gering anzuschlagen? Selbst bei der kleineren Schülerzahl, welchen auch andere, alte oder neue Sprachen zu erlernen vergönnt ist, selbst bei diesen, für welche der Unterricht im Hebräischen um deßwillen nicht so unerläßlich sein möchte, ist er gleichwohl ein gewiß sehr schätzbarer Factor, der ihre sprachliche Kenntniß vielfach rectificirt und vervollständigt, und ihnen durch die sich unmittelbar aufdrängende Vergleichung der Bildungsformen, Construktwnen, bildlichen Ausdrücke k.,: sowohl größere Vielseitigkeit verleiht als auch eine-Art linguistischen Kunstgenusses gewährt; die aber nur und allein die Muttersprache (im günstigsten Falle) richtig verstehen und handhaben lernen, ist es für sie nicht als eine wahre Wohlthat zu erachten, daß ne mindestens noch mit einer, und zwar einer so gemüthoollen, anschaulichen undpoetischen Sprache mehr oder weniger vertraut und so über das fade Niveau der spießbürgerlichen Alltagsmenschen hinaus in die Sphäre der, höherer geistigen Bildung sich erfreuenden Klasse wenigstens .--nigermaßen gehoben werden? Wer nur eine Sprache versteht, sagt der Fürst deutscher Dichter, der kennt gar keine recht; was ist die gesteigerte Consequenz bei dem, der auch diese Eine nur mangelhaft sprechen und schreiben gelernt, wie das in einer wohl nicht kleinen Anzahl von Volksschulen in Deutschland,. wie viel mehr in anderen Ländern noch zu sinden ist? — Ist die hebräische Sprache auch nicht besonders reich an syntaktischer Ausbildung, schon der erste Begriff davon, den oer Vvlksschüler durch sie zu erlangen veruurg, wird neben der kunstvollen, und doch - kraft einiger Lehrmethode) nicht schwer beizubringenden etymologischen Formation das Sprachgefühl und zugleich das allgemeine Ddnk- und Fassungsvermögen in sehr wohllhätiger Wesse fördern. Und je weiter Zeit und Kraft der Zöglinge, Geschick und Freudigkeit des Lehrers es darin bringen, desto höher ist der Gewinn wie für dm religiösen Sinn, also auch für universelle Bildung und Aufklärung, ocides Momente, die ja der Schule vor Allem am Herzen!iegm müssen! Der, je nach Umständen in ungern oder wertem Grän zen eingeschlossene, hebräische Unterricht ist.demnach formell wwohl-als materiell nichts weniger als ein ausschließliches Fach für Gelehrte, sondem ein gewichtiges Element edler Menschenbildung, und der Schreckschuß, . welchen Herr S. mit Cicero und Homer losläßt, er kann unsere Nervm durchaus nicht erzittern machen, io wenig als es den bestissmen Schulmann in Verlegenheit setzen würde, so ihm jemand einm Vorwurf daraus machen wollte, daß er sich nicht damit begnüg-n mag, seine Zöglinge blos lesen, sondern auch verständlich, wohlklingend-, richtig betonend, das nr Trmnmde sondemd, das Zusammengehörige verbindend leim, und sie nicht nur bis zum Dreisatz rechnen zu letzen, sondem über diesen hinaus Ketten, Gesellschaftsrc. Rechnungen ihnen beizubringen, sich zur Aufgabe stellt. Jeder strebe dahin, das unter den gegebenen Verhältnissen ,rgmd Mögliche hierin zu erreichen, und er braucht wahr 'ich! dos vrhängnistvolle Proqnostst m. w* Herr S. ihm stellt, nicht zu scheuen, daß er leeres Stroh werde gedraschm habm. Militsch, 15. Jum 1864. Dr. M. Stern. Umschau. - > Darmstadt, 1. Juli. Bormittags 9 Uhr. 124. Sitzung der 2. Kammer der Stände. Unter dem Bositze des Präsidenten Strecker. — Gegenwärtig: 29 Mitglieder der Kammer. Beratbung über die Vorstellung des israelitischen ReliaionSlehrers Dttensosser zu Büdingen, das israelitische Religionsschulivesrn im Grvßherzogthum betreffend. Die 2. Kammer hatte in ihrer Sitzung vom 9. December v. I. beschlossen: Die gedachte Bonlellung Gr. Regierung zu empfehle« und der Erwägung der letztere« anheim zu geben, ob sie nicht du'ck Berufung einer aus Gemeindevorstehern und Religionslehrern zu bildenden, durch diese selbst zu wählendm Commisston eine Berathunz und Festsetzung der geeigneten Reformen vermitteln wolle. Die 1. Kammer hatte in ihrer Sitzung dom 22. Februar l. I. befchloffm: > dem Beschluffe 2. Kammer über das fragliche Gesuch niL: brizutreten. Der 4. Ausschuß 2. Kammer beantrazt inhaltlich des von dem Abgeordneten Thndichum erstatteten weiteren Berichts: bei dem früheren Beschluffe zu beharren. Die Kammer genehmigt diesen Antrag mit 25 gegen i Stimmen und beschließt Abfassung einer einseitigen Adresse. Den weiteren Gegenstans der Berathung bildet, der Tagesordnung gemäß, der Antrag des Abg. Stockhause« auf Abänderung der 88- 5 und fi der Verordnung vom 2. November 1841, die Bildung der Vorstände der israelitischen Religion-gemeinden betreffend. Die 2. Kammer hatte unter dem 9. December v Jahres beschlossen: Den Antrag des Abgeordneten Stockhausen und dir im Ausslbußberichte und den Kammerverhanklungen auSgesprorbenen Ansichten der Gr. Regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen und den Wunsch hinzuzusügen, daß auch diese Angelegenbeir mit Zuziehung der Bevollmächtigten der israelitsschen Rellgions gemeinden in einer de» Rechten und Jntereffen sämmtlicher Ge meindeqlieder angemessenen Wesse geordnet werde. T ie l. Kammer hatte in der Sitzung vom 22. Februar l. I. diesen Beschluß 2. Kammer abzelehnt, dagegen beschlossen, Ihre Ansicht dabin auSzusprechcn, daß die Gr. Regierung den an sie gebrachten begründeten Wünschen »er Israeliten, unter Wahrung etwa bestehender Rechte der korporativen Selbstständigkeit und der verfassungsmäßigen GewiffenSfreiheit. mög lickst Rechnung trage. Der 4. Ausschuß der 2 Kammer beantragt inhaltlich d«S von dem Abg. Thudichum erstattetea weiteren Berichtes: die Kammer wolle bei ihrem früheren Beschlüsse beharren Abg. Landrichter Hofmann: Er wünsche Betritt zum Beschlüsse der 1. Kammer, da dieser ja im Wesenliwe» mit demjenigen der 2. Kammer übereinstimme, sowie n> U er de: Meinung sei. daß jeder Beschluß an Gewicht gewinne wenn er von beiden Kammern übereinstimmend gefaßt werde. — Abg. Stockhauien: Er >constrtire das vor einigen Tagen von der Regierung gemuckte Zngestandniß, daß die Jadcu nicht die freie Stelling rinnädmen ^welcke ihnen gebübrte. Er evissiatire ierre?