Herzl-Bund-Blätter
- Journal
- Herzl-Bund-Blätter
- Volume
- 1913
- Issue
- 9/10 (Oktober/November 1913)
- Date
- 1913-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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66 § 4. Der Bundestag besteht aus: a) den Delegierten der Herzl-Clubs, b) dem Präsidium des Herzl-Bundes. § 5. Jeder Club wählt 2 Mitglieder zum Bundestag. § 6. Die Delegierung von 2 Delegierten ist ein Recht und eine Pflicht der Clubs; von der Entsendung der vollen Anzahl darf nur dann Abstand genommen werden, wenn besondere Gründe, wie geringe Anzahl von Mitgliedern oder große Entfernung usw., derartiges rechtfertigen. In diesem Falle kann ".in Delegierter des Clubs 2 Stimmen führen. § 7. Die Delegierten sind verpflichtet, die von ihren Clubs gestellten Anträge zu vertreten und die Begründung zur Kenntnis des Bundestages zu bringen. Bezüglich der Abstimmung darf auf sie kein Zwang ausgeübt werden. § 8. Die Wahl von Ersatzdclegicrten ist zulässig. § 9. Die Wahl der Delegierten und Ersatzdclegiertcn erfolgt in geheimer Abstimmung. Die Namen der Delegierten und Ersatzdelegierten sind sofort nach der Wahl dem Präsidium aufzugeben. In Ergänzung der Statuten wird das Präsidium gleich zu Beginn der Verhandlungen des B.-T. die Annahme der folgenden Zusatzparagraphen mit rückwirkender Kraft beantragen, und ersuchen wir: die Bbr. Bbr., hierauf schon jetzt Rücksicht zu nehmen. § 11 a) Zur Stellung von Anfragen sind berechtigt: 1. Die Clubs. 2. Das Präsidium. 3. Jedes Mitglied eines H.-C, falls der Antrag eine Unterstützung von mindestens 10 Bundesbrüdern findet. § 11 b) Diese Anträge sind 10 Tage vorher den einzelnen Clubs bekannt zu geben. § 9 a) Redeberechtigt sind auf dem Bundestage alle Mitglieder des H.-B. Delegierte erhalten jedoch auf der Rednerliste den Vorzug, wenn '/, der Mitglieder des B.-T. es wünscht. § 9 b) Stimmberechtigt sind nur Delegierte der Clubs und das Präsidium. § 9 c) Zur Stellung von Anträgen, die sich aus der Debatte ergeben, sind nur Delegierte und das Präsidium berechtigt. Anträge sind daher ebenfalls bis zum 5. Dezember dem Präsidium einzureichen, damit dieselben vorher in den H.-B.-Blättern den einzelnen Clubs bekannt gegeben werden können.