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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1936-09-15 · 17 (15.9.1936) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
12 (1936)
Issue
17 (15.9.1936)
Date
1936-09-15
Page
[Seite] (sequence 9)
Language
German
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Nr. 17 Temetndeblatt der Israelitische» Reltgionlgemeinde Dresden Kette 4 ^amim Aus einer Neuerscheinung bei Verlages »Tenuat Tora Wa'awoda^, Jamim noralm, Arbeitsplan und Stoffsammlung von Bernhard <5. Jacobson, bringen wir zu den Hohen Feiertagen eine Leseprobe. »Was der Polytheismus Verhängnis und Schicksal nennt, das nenntder Monotheismus Gericht und Erlösung. Kein Gericht bei Gott ohne die Erlösung, als das Ende des Gerichtes. Aber auch kein« Erlösung ohne den Vorgang des Gerichtes. Oie Verbindung zwischen Gerechtigkeit und Liebe bei Gott ist das Geheimnis seines Wesens.... Man kann daher diese Tage (»die Tage der Ehrfurcht"') als die Feste dieses Gedankens der Einheit von Liebe und Gerechtigkeit in Gott bezeichnen/ (Hermann Eohen, Oie Beligion der Vernunft... G. 260.) . »So stellen die gewaltigen Tage, der Beujahrstag und der Tag der Versöhnung, die ewige Erlösung mitten in die Zeit.... Das Gericht, das sonst in die Endzeit gelegt wird, hier wird es unmittelbar in den gegenwärtigen Augenblick gesetzt. Vicht die Welt deshalb kann es sein, die gerichtet wird, - wo wäre sie denn schon in dieser Gegenwart! Sondern oas Gericht richtet über den Einzelnen. Jedem Einzelnen' wird nach seinem Tun fein Schicksal bestimmt.... Oas Jahr wird ganz und gar zum vollgültigen Stellvertreter der Ewigkeit. In der jährlichen Wiederkehr dieses, des »jüngsten"' Gerichts, ist die Ewigkeit - von jener jenseitigen Ferne befreit; sie ist nun wirklich da, greifbar, faßbar dem Einzelnen und den Einzelnen mit starker Hand greifend und fassend. Er sieht nicht mehr in der ewigen Geschichte des ewigen Volks, _lAb 1. Oktober werden kleine Anzeigen, wie Stellengesuche, Vermietungen, > Angebote, Familienanzeigen, usw. nur bei der Buchhandlung Karl Strauss Waisenhausstraße 25 gegen vorherige Bezahlung entgegengenommen. nicht mehr in der ewig wechselnden Geschichte der Welt. Es gilt kein Warten, kein sich Verkn'echen hinter die Geschichte. Oer Einzelne unmittelbar wird gerichtet. Er steht in der Gemeinde. Er sagt Wir. Aber die Wir sind an diesem Tage nicht die Wir des geschichtlichen Volks; nicht die Überschreitung der Gesetze, die dieses Volk von den Völkern des Erdballs scheiden, ist die Sünde, um deren Vergebung die Wir schreien. Sondern an diesen Togen sieht der Einzelne unmittelbar in seiner Nackten Einzelheit vor Gott, in der Sünde des Menschen schlechtweg... .* ((Bosenzwetg, »Oer Stern der Erlösung"', Zweite Auflage, Dritter Teil, S- 81/82.). Oas Durchdenken dieser beiden Oeutungsversuche führt zur klaren Erkenntnis über das Wesen der Jamim noralm. Zu den Festen der nationalreligiösen Erinnerung und Aufgabe (pessach, Schawuot und Ssukkot) gibt uns das Judentum als notwendige Ergänzung den Quell der religiös-sittlichen Erneuerung,-des Einzelnen durch die Einrichtung von Bosch ha Schana und Jom ha Kippurim (vgl. S. 3t Hirsch Ehorew, Kap. 23 Jamim noralm — »Lebens» Noraim Prüfung und Lebenserneuerung jedes Einzelnen"', Begalim — »Tatoffenbarungen Gottes bet der Volksschöpfung Iißroels*). Betrachten wir zuerst die Bamen und Aussagen der Tora über Bosch HaSchana, so finden wir folgende Bezeichnungen: Sichron Terua III. Ä. M. 23; 24 und Jom Terua IV. Ä. M. 20; l »ein Tag erschütternden Tones* (so S. 3t Hirsch). ES fehlt die Erwähnung, daß das Fest »am ersten des siebenten Monats" der Beginn des neuen Jahres ist und der Hinweis, daß seine Bedeutung die des Gerichtes ist. David Hoffmanns Ausführungen über das Fehlen dieser Angaben sind von grundlegender Bedeutung; wir bringen sie daher ausführlich: »Oie Heilige Schrjst hat für unser Bosch haSchana nur die Bezeichnung Sichron Teruah (Erinnerung durch Posaunenschall) und Jom Teruah (Tag des Posaunenschalls). Erst unsere Weisen haben in der Mischna allerorts den Bamen Bosch HaSchana gebraucht und bloß in den Gebeten den Bamen der Schrift Jom haSikkaron, Jom Teruah beibehalten. Es gibt zwar nach der Mischna (Bosch HaSchana I; l) außer dem ersten Tischn noch andere Tage, die in gewissen Beziehungen als Jahresanfänge zu betrachten sind; dennoch aber wurde von jeher der »Tag des Posaunenschalls* als der Beujahrstag, der Bosch HaSchana kat'exochen (schlechthin) bezeichnet, und hat man für die meisten Vorkommnisse des bürgerlichen Lebens den Beginn des Jahres vom ersten Tischn an gerechnet. Diesen Jahresanfang haben nicht etwa erst die späteren Weisen der Mischna nach eigenem Gutdünken festgesetzt; er ist vielmehr ebenso wie die Einsetzung eines Schaltjahres und die Bestimmung der Monatsanfänge nach dem Sichtbarwerden des Beumondes, ln einer traditionellen Lehre begründet, die mit der schriftlichen Thora von gleichem Alter und gleicher Berechtigung ist. Auf Grund dieser Tradition, welche den ersten des siebenten MonatS zum Jahresanfang bestimmte, hat die Heilige Schrift diesen Tag für einen Feiertag erklärt, an dem der Schofgr-Ton erschallen soll, und hielt es nicht für nötig, ausdrücklich anzugeben, das Älasefest sei zugleich ein Beujahrsfesi. Oie Angabe der Bedeutung des ersten Tischn als neues Jahr war aber auch schon aus dem Grunde nicht notwendig, weil die Israeliten schon vor der Gesetzgebung seit uralten Zeiten mit diesem Monate das Jahr anfingen; die nähere Bestimmung aber, inwiefern der vorgesetzliche von alters her gebräuchliche Javresanfang maßgebend sein sollte, wurde der Tradition überlassen, welche auch alle anderen Gesetze näher bestimmte. Targum Jonathan zu l. »ön. 8; 2 (hebr.: Jeroch haEtanim - aramäisch: Jarcha kadmaa) lehrt ausdrücklich, daß die Alten den jetzigen siebenten Monat den ersten genannt hatten. Unsere Weisen haben die Ansicht vertreten, daß vor der Gesetzgebung der Tischri der erste Monat war und daß demnach das Jahr der Mabbul mit diesem Monat anfängt, die Sintflut also nach l. Ä. M. 7; 11 am 17. Marcheschwan begann. So schreibt auch Josephus (ant I, 3; 3), daß der Monat, in welchem die Sintflut eintraf, Marsonan (Marcheschwan) hieß.... Wenn ferner Gott zu Mose (II, 12; 2) sagt: »Dieser Monat (der Monat des Auszugs aus Ägypten) sei euch der Anfang der Monate*, so ist daraus mit Sicherheit zu schließen, daß nach der bisherigen Jahresrechnung ein anderer Monat als der erste gegolten hatte. Darauf weisen auch Stellen wie II. B. M. 16; 1 und 10; l hin,, wo der Ausdruck »der zweit« (dritte) Monat* durch den Beisatz »feit dem Auszuge aus Ägypten* näher bestimmt werden muß, weil bisher im I. B. M. unter dem zweiten Monat der Marcheschwan verstanden wurde. Ist es aber entschieden, daß bereits in alter Zeit vor der Gesetzgebung der erste Tischn am Bosch HaSchana war, so begreift man leicht, wie die Thora dies im Festgeseh-Abschnitte als bekannt vorauüseht und nicht angibt, da ja nur in gewissen von der Tradition näher bestimmten Beziehungen der Monat pes Auszuges aus Ägypten zum ersten der Monate erklärt, im übrigen aber der alte Brauch nicht aufgehoben wurde.* (Oas Buch Levtticus, Zweiter Halbband, G. 242 - 243'.)

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