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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1935-01-15 · 2 (15.1.1935) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
11 (1935)
Issue
2 (15.1.1935)
Date
1935-01-15
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
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Seite 8 Gemeindeblatt der Israelitische n Re ligi o nSge m e inde DreSbeN Nr. 2 Preisliste Nr. 2 Gültig ab: l. Dezember 1934 Name der Zeitschrift: der Israelitischen ReligionSgemeinde zu Dresden I Erscheinungsort: Dresden 9 Verlag: Israelitische Religionsgemeinde Dresden Alleinige Annahmestelle f. Inserate: Iac. Gternlichi, Etübel-Allee 35 Telefon: 34185 Erscheinungsweise: 14 tägig Anzeigenschluß: jeweils 4 Tage vor Erscheinen Satzspiegel für den Anzeigenteil 262 mm hoch und 185 mm breit v, Seite umfaßt 1048 MillimeterzeillN Anzeiger teil le fiteil - mm-prris &! : IÄ; 1 «-eile brutto JUt * w ii % Grundpreise: 22 46 4 230.56 55 92 2 Nachlässe: a) für mehrmalige Veröffentlichungen in einheitlicher Größe h) für Mengenabschlüffe (Staffel A): bei 3-5 Aufnahmen 3 v. H. für 500 MtNimeierzeilen 3 v. H „ 6-11 , 5 * , 1000 0 5 , ,12-23 , 10 , , 2000 0 10 , , 24-51 15 „ , 5000 15 , , 52 u. mehr , 20 , , 8000 0 20 , Beilagen: Preis für je looo Beilagen JUC 16.- Zahl der erforderlichen Beilagen: Entsprechend der Auflage Ermäßigte Grundpreise: 4» JW <n Grundschrist: im Anzeigenteil: Nonpareille im Textteil: Borgis f Anzeigen von der Abt. Wirtschaftshilfe der Gemeinde, Zimmervermietung, Stellengesuche, Unterrichtsanzeigen Anzeigen von gemeinnützigen Instituten und Vereinen, soweit sie nicht der Wirtschaftswerbung dienen Familienanzeigen Bäder- und Hotelanzeigen 14 16 30 35 16 40 Druckverfahren: Buchdruck Matern können verwendet werden Autotypien können bis zu 50 Linien pro qcm verwendet.werden Nachlässe für vorzeitige Zahlung: 8 Tage nach Rechnungserhalt — l v. H. bei Vorauszahlung — 2 , Platzaufschlag (nach vorheriger Vereinbarung) für Placierung unter Text 10 % Allgemeine Geschäftsbedingungen: 1. Anzeigenausträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzuwickeln. ± Tie in der Anzeigenpreisliste bezeichnet«»! Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Truckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungkreibenden gewöhn. Tie Frist beginnt mit dem' Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht bei Vertragsabschluß ein anderer Beginn vereinban wird. :>. Ter Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tat« sächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlaß, auch wenn die Höhe der Abnahme von vornherein nicht feststand. 4. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Texl-Millimcterzeilen dem Preise entsprechend in Anzeigen-Millimeterzeilen umqerechnel. 5. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Truckschrist wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, daß der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemocht hat. 6. Für die Unterbringung einer Anzeige im Textleit.ist der Texneil-Preis zu zablen. Zm Texneil werden Anzeigen nur einspaltig veröffentlicht. Redaktionelle Werbung im Textixil wird liur unter „Geschäftliches" (außer Verantwortung derLchrisileirungaufgenomnlcn und ist einer Textanzeige gleichzuachten. Anzeigen, die nur an einer Leite mit dem Texte zusammcnstoßen tiexiantchließendr Anzeigen), werden zuni Anzeigenteil-Preise berechnet. 7. Ter Ausschluß von Mitbewerbern kann nur für zwei gegenüberliegenden Zeiten vereinbart werden. x. Tie Annahme eines Anzeigen- oder Beilagenanftrages wird nur nach einheitlichen Grundsätzen wegen deS Inhaltes der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt. Tie Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. l>. Ter Verleger gemährlersket die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige, Ilngceignei« oder beschädigte Truckunkerlagen werden dem Auftraggeber unverzüglich zurückgesandt. Ter Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige zu einer Zahlungsminderung oder zu einem Ersatzanspruch berechtigt, es sei denn, daß durch die Mängel der Zweck der Anzeige unerheblich beeinträchtigt wird; fehlerhaft gedruckte Seunziffern beeinträchtigen den Zweck der Anzeige nur unerheblich. 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Den Auftraggeber trägt die Beraniworkung für die Richtigkeit der zurückgesandter Probeabzüge. Lendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht ftistgemäß zurück, so gilt die (Genehmigung zum Druck als erteilt. 11. Lind keine besonderen Größrnvorschristen gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrundegelegt. 12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung mit Beleg spätestens am fünften Tage des aus die Veröffentlichung' der Anzeige folgenden Monats erteilt. Tie Rechnung ist spätestens innerhalb von einer Woche nach Empfang zu bezahlen. Für Vorauszahlung kann dem Auftraggeber ein besonderer Nachlaß von 2 v. H., für Zahlung innerhalb einer Woche nach Empfang der Rechnung ein besonderer Nachlaß von 1 v. H.' gewährt werden. Höhere Nachlässe für vorzeitige Bezahlung werden nicht gewährt. 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 v. H. über Reichsbankdiskont sowie die Einziehungskosten berechnet; der Verleger kann die Ausführung deS Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. 14. Ter Verleger liefen auf Wunsch jeweils sofort nach Erscheinen der Anzeige kostenlos einen Sopfbeleg. Eine vollständige Belegnummer wird geliefert, sofern An und Umfang deS Anzeigenaustrages dieserechtfertigen. Sann ein Beleg nicht mehr verschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Ausnahmebescheinigung des Verlegers. 15. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verleger nicht zu venreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer RechlSpflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verleger zurückzuvergüten. 16. Eine Auflagenschwankung bis zu 10 v. H. ist ohne Einfluß aus daS Veriragsverhältnis. 17. Soften für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen Hai der Auftraggeber zu bezahlen. 18. Erfüllungsort und Gerichtsstand aller erteilten Aufträge ist Dresden. Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde, Dresden. Alleinige Anzeigen-Annahmestelle: Iac. Siernlicht, Dresden-A. IS. Verantwortlich für den Inseratenteil Jac. Stern licht, Dresden-A. 19, Stübel-Allee 35 — D. A. XU 1934 2200 Zur Zeit ist Preisliste Nr. 2 vom 1. Dezember 1934 gültig

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