Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 10 (1934)
- Issue
- 6 (6.1934)
- Date
- 1934-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 6 Sette S Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden Amtliche Bekanntmachungen Gemeindeamt» Zeughausstraße 3, Telephon 14051 und 17887, geöffnet für den allgemeinen Verkehr: Werktäglich von 8 biS 1 Uhr. . r Sprechzeit des Syndikus und Leiter dcS Büros, Dr. Manfred Saalheimer, von 11 bis 1 Uhr. Geschäft-führender Vorsteher: Herr Max Lesser. Sprechzeiten der Herren Rabbiner. Tie Herren Rabbiner sind in sämtlichen scelsorgerischen, besonders auch persönlich-religiösen Angelegenheiten wochentäglich zu folgenden Zeiten zu sprechen: Rabbiner Profcflor Dr. D i n t c r, Blochmannstraße 14, 1., Telephon 20 855, von 11 bis 1 Uhr, Rabbiner Tr. W o l f. Zeughausstraße 1, 3., Telephon 14 051 und 1.7 887, von 10 bis 11 Uhr. Der Grmeindedajan, Herr Rabbiner H o r o w i h, Große Zwingerstraße 12. ist täglich von 9 bis 12 Uhr zu sprechen. persönliche Rücksprachen mit den Vorstandsmitgliedern vermittelt das Gemeindeamt. WohlfahrtSstell«: Sprechstunden Montags, Mittwochs und Freitags von 9 bis 10H Uhr. Ausgabe in der Kleiderkammcr ist nur noch jeden 2. und 4. Tonncrstag jeden Monats. Beratungsstelle für Berufs Umschichtung: Tienstags HW biS 11 Uhr. Bibliothek (Zeughausstraße 3) geöffnet: Sonntags, vormittags von' 11 bis 12V, Uhr, mit Ausnahme der Schulferien. Ferner regelmäßig Dienstag abends von?'/, bis Uhr. An unsere Gemeindemitglieder Oie schwierige Finanzsituation zwingt die Gemeinde, alle ihr rechtlich zu Gebote siebenden Steuerquellen restlos auszuschöpfen. Anders handeln hieße, sich selbst aufgeben und damit die Erfüllung ihrer hohen pflichten auf religiösem und sozialem Gebiete in Frage Men. . Es kann und darf nicht geschehen, daß einzelne Gemrindemitglieder mit der Entrichtung ihrer Gemeindesteuer im Verzug sind. Unsere Gemeinde, die irgendwie bedeutende sonstige Einkünfte nicht besitzt, ist auf den.pünktlichen Eingang ihrer Steuergelder angewiesen, yenn anders der ungestörte Fortgang der Gemeindearbeit gewährleistet sein soll. Uber die Rotwendigkeit der Gemeindearbeit muß wohl heute Näheres nicht erst aufgeführt werden. Mit dankbarem Stolz darf hier sestgestellt werden, daß die überwiegende Mehrzahl unserer Gemeindemitglüber in Erkenntnis der hohen ethischen Pflicht, die Gemeinschaft zu erhalten, ihren steuerlichen Pflichten termingemäß nachkommt, selbst wenn ihre Erfüllung Werkstätten Karl Franz Innenausbau / / Wohnungseinrichtungen / / Limelmöbel Vauii/chlcrarbeiten / Ladeneinrichtungen - / kopeziererarbeiten Freital 1 / Liniere Dresdner Giraße 4a früher £. öerrmann Hiöühne / Jetufpr.: 4315Ö, Ircital '3304 erkennbar ein Opfer bedeutet. An die Säumigen aber richtet sich die nachstehend abgedruckte »Öffentliche Steuererinnerung"', um deren genaueste Beachtung wir dringend bitten. Dresden, im Mai 1934. Der Vorstand der Lsraelitischen.Religionsgemeinde zu Dresden. Max Lester, Or. Walter Grün, Dr. Arthur Rosenbaum, Erich Schapira, Hermann Schocken, T Samuel Weiger. öffentliche Steuererinnerung. Am 20. Mai war die erste Rate der Gemeindesteuer-Vorauszahlungen 1934 fällig. An ihre Entrichtung wird hierdurch noch einmal öffentlich erinnert, mit dem Hinweis, daß Vorbehalten bleibt, ab 1. Juli Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe in Ansatz zu bringen. Ferner wird hierdurch letztmalig an die Bezahlung der Gemeinedefieuer-Rückstände früherer Lahre erinnert. Die fälligen Rückstände werden nunmehr ausnahmslos dem städtischen Dollstreckungsamt zu Beitreibung übergeben. Sine nochmalige fchrist. liche Mahnung ergeht Kostenersparnis halber nicht. Dresden, den.10. Luni 1934. Der Vorstand der Lfraelittfchen Reltgtonsgemeinde zu Dresden. * Steuerordnung. Das Sächsische Ministerium für Vollsbildung hat im Einvernehmen mit. dem Finanzministerium durch Verfügung vom 31.5.1934 (K. 25 t Steu.) genehmigt: 1 1. Die Streichung der Worte »und sind endgültigen h 5 Abs. 1 Sah 6 der Steuerordnung für die Israelitische Religi'onsgemeinde Dresden vom 25. September 1922. 2. die Verlängerung der Geltungsdauer der Steuerordnung in dieser Fassung um ein weiteres Lahr, d. i. bis zum 31. Dezember 1934. Verkündet gemäß h in Abs. 2 des Religionssieuergesehes vom 1. Lull 1921 und hh 31 Abs. 2, 39 der Gemeindesahung. Orksden, den l. Luni 1934. Der Vorstand der Lsraelttischen Religionsgemeinde zu Dresden. Max Lesser. es is DasSpezialhauSforfeineHerrenkleidung fertige Herren-Kleidung Maß-Schneiderei Knaben-Kleidung Herren-Mode-Artikel Cqerfc Sohn