Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 3 (3.1929)
- Date
- 1929-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 19)
- Language
- German
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Nr. S Seite 15 Aemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden Bekanntmachungen der Semeiodeverwaltung . Geschäftsführender Vorsteher Herr Rechtsanwalt Paul S a l i n g e r. Persönliche Unterredungen mit den Vorstehern vermittelt das Gemeindeamt, Zeughausstraße 3. Telephon 14 051, wochentäglich von 7y» bis Uhr, Sonntags von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Wohlfahrtsstelle der Israelitischen Religionsgemeinde, Zeughausstraße 3, 1. Telephon Nr. 14 051. Sprechzeit täglich von 9% bis 12 Uhr, Sonntags von 10 bis 12 Uhr. Sprechzeit des Bureaudirektors Ploemacher von 11 bis 1 Uhr. Sprechzeiten der Herren Rabbiner , Die Herren Rabbiner sind in sämtlichen seelsorgerischen, besonders auch persönlich-religiösen Angelegenheiten wochentäglich zu folgenden Zeiten zu sprechen: Rabbiner Professor Dr. W i n t e r, Blochmannstraße 14, 1. Telephon 20 855, von 11 bis 1 Uhr. Rabbiner Dr. Wolf, Zeughausstraße 1, 3. Telephon 14 051, von 10 bis 11 Uhr. Der Gemeindedajan. Herr Rabbiner H o r o w i tz. ist täglich von 10 bis 1 Uhr Große Zwingerstraße 6, 2., zu sprechen. Telephon 19 632. Berufsberatung und Lehrstelleuvermittluug. Sprechstunden Sonntags vormittags von 10 bis 11 Uhr, Zeughaus straße 3, 1. Telephon 14 051. Steuer und Finanzwirtschaft Dir Steuerverhältnisse der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften im Freistaat Sachsen sind infolge ihrer Gebundenheit an die staatliche Gesetzgebung für den Bestand unsrer Gemeinde mit schwersten Schädigungen verknüpft. Bekanntlich darf in Sachsen nur von der Reichseinkommrnstruer Gemeindesteuer erhoben werden. Die Zuschläge, nämlich die prozentualen Zuschläge zur Reichseinkommensteurr, müsse» für alle Steuerpflichtigen gleichmäßig sein. In erschreckender Weise mehren sich dir Fälle, in decken zahlungsfähige, der Gemeinde seit langem angehörende Mit glieder mit dem Austritt drohen und diese Drohung auch ausführen, wenn ih^n willkürlichen Forderungen, die gesetzmäßig veranlagte Gemeindesteuer herabzusctzen, nicht nachgegcben wird. Nimmt diese Praxis überhand, dann kann bit_ Gemeinde selbst ihre dringendsten Ausgaben nicht mehr erfüllen. , Der Wohlfahrtsdienst würde zuerst zum Grlicgcn kommen und dir Unterstützungsbedürftigen wären dem (5lcnd preisgegeben; Religionsunterricht und Gottesdienst wäre» gefähr det. Ter Gemrindevorstatzd kann die Verantwortung nicht länger tragen, er kann alle Säumigen nur nochmals an ihre Pflicht erinnern und sic bitten, die rückständige Gemeindesteuer unverzüglich zu bezahlen. Perhallt auch diese Bitte ungrhön, dann sind die Folgen nicht auszudenken. Tie Rückwirkung der drohenden Katastrophe auf das Ansehen der Gemeinde und jedes in ihrem Bereich lebenden Juden, gleich welchen Alters und Geschlechts, sich auszudrnken, überlasten wir dem einzelnen. In den nächsten Tagt» werden nochmals Steurrmah nungen zugestellt wrrden;i nach weiteren acht Tagen beginnt dann das Beitreibungsverßahren. Der Vorstand der Israelitischen Rrligionsgemeindc zu Dresden. Sanitätsrat Dr. Zimmermann. Dr.goh» Lrvtz RechlSoiioall p.Saßnger. Sa»iiSi«at Vr.Salzbarg. 6omacI Veigee Grflügelschächtstundrn j im Schächtlokal Aimenslroße l6 wie bisher.! GwvRttuf wn jjVächkrt. t-PARDESS- KAM EL MARKE ES SIND DIE BESTEN wohlschmeckend, nahrhaft-, v > süß, kern los, g roß u.saft-ig. ln allen Obst-u. Feinkosthandlungen zu haben; sonst weist Bezugsquellen nach*. WESTINDIA BANANEN VERTRIEB a.M.a.H. DRESDEN nuUUMOTSII STftl 1 /IS. TIUPHOH um» PELZE EDELSTER ART-ZU VORTEIL- HAFTEN PREISEN (PALÄSTINA’ ELZHAUS rfRANZ RICHTER [DRESDEN,PRASERSTRzz CHEMNITZ, JOHANNISPL.18 i